Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BSHG F.1994 § 93 Abs. 2; ; BSHG F.1994 § 93 Abs. 3; ; BSHG F.1999 § 93 b Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung zur Kostenübernahme für eine stationäre Hilfe ohne Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Einrichtungsträger; Voraussetzungen der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger; Kostenübernahme bei ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 22.05.2001 - AN 3K 00.380
- VG Augsburg, 22.05.2001 - Au 3 K 00.380
- VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916
- BVerwG, 28.04.2006 - 5 C 13.05
- BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05
- BVerwG - 5 C 13.05 (anhängig)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01
Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94 …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916
Dabei handelt es sich um vertragsgestaltende oder vertragsersetzende Verwaltungsakte, die von den Verwaltungsgerichten überprüft werden können, wobei der Schiedsstelle bei ihren Entscheidungen ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwGE 108, 47; 116, 78).Denn der Gesetzgeber wollte durch diese Änderung den Sozialhilfeträgern das Risiko der Überzahlung abnehmen, falls die Schiedsstellenentscheidung im Klageverfahren korrigiert werden sollte (vgl. BVerwGE 116, 78).
- BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97
Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916
Dabei handelt es sich um vertragsgestaltende oder vertragsersetzende Verwaltungsakte, die von den Verwaltungsgerichten überprüft werden können, wobei der Schiedsstelle bei ihren Entscheidungen ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwGE 108, 47; 116, 78). - BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91
Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916
Die gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle erhobenen Klagen haben nach § 93 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BSHG F.1994 keine aufschiebende Wirkung, so dass kein "anderer Fall" im Sinne von § 93 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BSHG F.1994 vorliegt, bei dem der Beklagte gegebenenfalls das zwischen der früheren Klägerin und dem Einrichtungsträger vereinbarte Entgelt zu übernehmen hätte, soweit die Aufwendungen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen (vgl. BVerwGE 97, 53).
- OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02
Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung; …
Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).Ein solcher "Sonderfall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden § 93 Abs. 3 BSHG Fassung 1999 mit Absatz 2 dieser Vorschrift, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-)Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle (§ 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999) und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).
- OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05
Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener …
Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler / Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).Ein solcher "anderer Fall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden 2. Halbsatzes mit dem 1. Halbsatz des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1994, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a. a. O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-) Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).
- OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 4 LC 126/06
Übernahme von Heimkosten aus Sozialhilfemitteln bei einem über 60-jährigen …
Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).Ein solcher "anderer Fall" bzw. "Sonderfall" ist, wie sich aus dem Zusammenhang des die nicht vertragsgebundenen Einrichtungen regelnden 2. Halbsatzes mit dem 1. Halbsatz des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1994 bzw. § 93 Abs. 3 BSHG Fassung 1999 mit Absatz 2 dieser Vorschrift, der die vertragsgebundenen Einrichtungen betrifft (…vgl. Münder in LPK-BSHG, a.a.O., § 93 Rdnr. 27 ff.), ergibt, nur dann gegeben, wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-)Vereinbarungen oder (diese ersetzende) Festsetzungen der Schiedsstelle (§ 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1994 und § 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999) und auf ihrer Grundlage (im Hinblick auf die noch ausstehenden endgültigen Vereinbarungen) erfolgte Abschlagszahlungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist (ebenso Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2005 - OVG 6 B 22.03 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 156/06
Gewährung höherer Leistungen der Eingliederungshilfe; Übernahme der Kosten für …
Rn. 48 "Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 204/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93 …
Rn. 54 "Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 -, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - …
Rn. 52 "Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c). - VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03
Einrichtung; Einrichtungsträger; Heimentgelt; Heimvertrag; Leistungsvereinbarung; …
Ohne weitere Begründung verneinte daneben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 23.03.2005 - 12 B 01.1916 - (zit. n. Juris) ebenfalls eine Sachleistung.Denn nach dem Wortlaut des § 93 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BSHG in der ab 01.01.1999 geltenden und seinen späteren Fassungen und dem Zweck der gesetzlichen Regelung beschränkten die Pflegesatzvereinbarungen den Hilfeanspruch des Hilfeempfängers ungeachtet der im Heimvertrag zwischen dem Hilfeempfänger und dem Einrichtungsträger vereinbarten Entgelte (BayVGH, Urt. v. 23.03.2005, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung …
Der Rahmenvertrag gilt bis zu einer Änderung oder -ergänzung (oder ggf. bis zu einem Schiedsstellenspruch) fort (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 23. März 2005 - 12 B 01.1916 -(JURIS)). - OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03
Anspruch auf Übernahme ungedeckter Kosten eines Aufenthalts in einer sogenannten …
Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay. VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler / Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06 Rn. 46 "Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916 -, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93 …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 148/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 134/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfeleistung - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem …
- VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05
Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung; Leistungsvereinbarung als …
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2005 - L 7 SO 4187/05
Anspruch auf Eingliederungshilfe, Vergütungsübernahmeanspruch, wichtiger Grund …
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