Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 7 S 197/93
Vermögensanrechnung: maßgeblicher Zeitpunkt; rechtsmißbräuchlich veräußertes …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397
Es befand sich zwar zum Zeitpunkt der Antragstellung am 30. November 2001 nicht mehr auf seinem Bankkonto, das schließt es aber nicht aus, dem Kläger dieses Guthaben förderungsrechtlich weiterhin als Vermögen zuzurechnen, denn die Vermögensübertragung ist rechtsmissbräuchlich erfolgt (vgl. bereits VGH BW vom 21.2. 1994 FamRZ 1995, 62).Danach ist die Begleichung von Darlehensverbindlichkeiten förderungsrechtlich anzuerkennen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht und zugleich ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger zu rechnen ist (BayVGH std. Rspr.; siehe auch OVG Saarland vom 24.4. 2006 NJW 2006, 1750 unter Hinweis auf VGH BW vom 21.2.1994 FamRZ 1995, 62).
- BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01
Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid - …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397
Dabei sind im Falle der Geltendmachung einer Darlehensverbindlichkeit mit nahen Angehörigen nicht die vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätze zum sogenannten Fremdvergleich anwendbar, nach denen solche Verträge nur anerkannt werden, wenn sie im Hinblick auf Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung dem zwischen Fremden üblichen entsprechen (siehe dazu BFH vom 9.10.2001 DStRE 2002, 866 = GmbHR 2002, 280). - OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 60/05
Ausbildungsförderung; unentgeltliche Vermögensübertragung; Darlegungspflicht
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397
Danach ist die Begleichung von Darlehensverbindlichkeiten förderungsrechtlich anzuerkennen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht und zugleich ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger zu rechnen ist (BayVGH std. Rspr.; siehe auch OVG Saarland vom 24.4. 2006 NJW 2006, 1750 unter Hinweis auf VGH BW vom 21.2.1994 FamRZ 1995, 62). - VGH Bayern, 08.08.2007 - 12 ZB 07.475
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1. 1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 8.8. 2007 Az. 12 ZB 07.475 m. w. N.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1.1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397 m.w.N.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.In einem solchen Fall ist von einem Rechtsmissbrauch auszugehen (vgl. dazu auch BayVGH vom 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397).
Im Kontext mit der beantragten Ausbildungsförderung führt es jedoch im Ergebnis dazu, dass sie Steuermittel in Anspruch nimmt, um trotz an sich vorhandenen Vermögens Fördermittel zu erhalten (BayVGH vom 23.4.2008 BayVBl 2009, 22).
- VGH Bayern, 11.11.2009 - 12 BV 08.1293
Ausbildungsförderung; Vermögen; Nichtangabe von Sparguthaben; Treuhandverhältnis; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1.1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 23.4.2008 BayVBl 2009, 22 m.w.N. …und vom 28.1.2009 a.a.O.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.In einem solchen Fall ist von einem Rechtsmissbrauch auszugehen (vgl. dazu auch BayVGH vom 23.4.2008 a.a.O.).
- VGH Bayern, 15.09.2008 - 12 C 08.933
Ausbildungsförderungsrecht; Prozesskostenhilfe; Darlehen zwischen nahen …
Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Beschluss in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Entscheidungen vom 17.11.2006 Az. 12 B 05.3317 >juris< und vom 5.5.2008 Az. 12 ZB 07.1578) zur Berücksichtigung verdeckt treuhänderisch gehaltenen Vermögens und zur Berücksichtigung von Darlehen naher Verwandter als Vermögen (vgl. z. B. Urteil vom 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397) zu Recht die Geldeinlagen zu den jeweiligen Zeitpunkten der Antragstellung auf den Konten der Klägerin als deren Vermögen und die erfolgte Übertragung verschiedener Geldbeträge auf die Eltern bzw. die Mutter im April 2003 bzw. im Februar 2004 als rechtsmissbräuchlich angesehen.Ein Auszubildender handelt rechtsmissbräuchlich (grundlegend BVerwG vom 13.1.1983 NJW 1983, 1174; vgl. auch BayVGH vom 23.4.2008 a.a.O.), wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.
Die Begleichung von Darlehensverbindlichkeiten ist förderungsrechtlich anzuerkennen, wenn der Darlehensvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen wurde, also eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht, die Gewährung des Darlehens aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer freiwilligen Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abgegrenzt werden kann und zugleich ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger gerade im Bewilligungszeitraum der Ausbildungsförderung zu rechnen ist (vgl. BayVGH vom 23.4.2008 a.a.O.).
- VGH Bayern, 24.09.2008 - 12 B 08.1061
Ausbildungsförderung; Vermögen; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1. 1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397 m. w. N.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.In einem solchen Fall ist auch bei einem Zeitraum von etwa fünf Monaten (oder auch länger) zwischen Vermögensverfügung und Antragstellung von einem Rechtsmißbrauch auszugehen (vgl. BayVGH vom 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397).
- VGH Bayern, 09.05.2017 - 12 C 17.678
Keine Beschränkung der Verfügungsbefugnis über eigenes Vermögen vor …
Dies gilt auch dann, wenn der Auszubildende sein Vermögen auf seine Eltern oder einen Elternteil überträgt, ohne eine Gegenleistung zu erhalten (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 -, FamRZ 1983, 1174; BayVGH, U.v. 23.4.2008 - 12 B 06.1397 -, BayVBl 2009, 22 [23] Rn. 30; st.Rspr.). - VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
Ausbildungsförderung; Rückforderung; verdeckte Treuhand; Darlehen zwischen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urteil vom 13.1.1983 NJW 1983, 1174) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23.4.2008 AZ. 12 B 06.1397 m.w.N.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23.4.2008 a.a.O.) gelten solche Darlehensverträge im Ausbildungsförderungsrecht eingeschränkt und zwar nur dann, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen und aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer freiwilligen Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abgegrenzt werden können.
- VGH Bayern, 04.07.2012 - 12 ZB 11.479
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Der Senat hat bereits entschieden (vgl. BayVGH vom 23.4.2008 BayVBl 2009, 22), worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hinweist, dass auch bei einer Zeitdauer von etwa acht Monaten zwischen Vermögensverfügung und Antragstellung ein zeitlicher Zusammenhang gegeben sein kann, wenn sich der finale Charakter der Vermögensverfügung - wie hier - aus den Umständen des Einzelfalles aufdrängt.Rn. 10 Dass hier ab dem Zeitpunkt der Anmeldung an der Staatlichen Berufsoberschule in B. im März 2004 eine Ausbildung bereits konkret geplant (vgl. dazu BVerwG vom 13.1.1983 NJW 1983, 2829; BayVGH vom 28.7.2010 Az. 12 ZB 09.1512 und vom 23.4.2008 a.a.O.) war, kann ernsthaft nicht bestritten werden.
- VG Aachen, 09.09.2010 - 5 K 1829/09
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über Ausbildungsförderung für den …
Rn. 28 Vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 2. Februar 2009 - 1 A 50/08 - juris; Bayerischer VGH, Urteile vom 24. Sept. 2008 - 12 B 08.1061 -, juris, und vom 23. April 2008 - 12 B 06.1397 -, juris; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 C 103/80 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2009 - 12 S 2493/06 -, juris.Rn. 38 Vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 2. Februar 2009, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteile vom 24. Sept. 2008, a.a.O., und vom 23. April 2008 a.a.O..
- VG München, 09.10.2008 - M 15 K 07.644
Ausbildungsförderung: Vermögensanrechnung; Darlehen unter Angehörigen; …
Nach ständiger Rechtsprechung des BayVGH ist es für die förderungsrechtliche Anerkennung von Darlehen unter Angehörigen notwendig, dass sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen sind und klar und eindeutig, auch anhand der tatsächlichen Durchführung, aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer Unterhaltsgewährung oder von einer verschleierten Schenkung abgrenzbar sind (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.04.2008, Az. 12 B 06.1397 m.w.N., in juris).(Bay VGH, Urt. v. 23.04.2008, Az.: 12 B 06.1397;… vgl. auch grundlegend BVerwG, Urt. v. 13.01.1983, Az.: 5 C 103/80).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - 12 A 1809/10
Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Ausbildungsförderung bei …
vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1983 5 C 103/80 -, DVBl 1983, 846, juris, und Beschluss vom 19. Mai 2009 - 5 B 111/08 -, juris; Bay. VGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - 12 ZB 06.907 -, juris, vom 2. August 2006 - 12 C 06.491-, juris, vom 8. August 2007 - 12 ZB 07.475 -, juris, vom 20. August 2007 - 12 C 07.633 -, juris, vom 30. November 2009 - 12 ZB 09, 1232 -, juris, und Urteile vom 23. April 2008 - 12 B 06.1397 -, juris, vom 24. September 2008 - 12 B 08.1061 -, juris, vom 28. Januar 2009 - 12 B 08.824 -, BayVBl 2009, 404, juris, und vom 11. November 2009 12 BV 08.1293 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21. Februar 1994 - 7 S 197/93 -, FamRZ 1995, 62, juris, und vom 29. April 2009 - 12 S 2493/06 -, juris; auch: Sächs. OVG, Urteil vom 26. November 2009 - 1 A 288/08 -, juris, sowie Beschlüsse vom 5. November 2010 - 1 A 600/09 -, juris, und vom 18. November 2010 - 1 A 136/10 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 25. März 2010 - 4 ME 38/10 -, NVwZ-RR 2010, 527, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 12 A 915/09 - und vom 10. Juni 2011- 12 A 2098/10 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2011 - 12 A 2022/10
Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 12 A 2098/10
Rechtsmissbräuchliches Handeln eines Auszubildenden bei rechtsgrundloser und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - 12 A 2236/09
Teilweise Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2008 - 7 A 11375/07
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Angehörigendarlehen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2013 - 12 A 1847/12
Übertragung des Guthabens eines Auszubildenden auf seinen Vater als Darlehen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 915/09
Zulässigkeit einer bedarfsmindernden Anrechnung des vor der erstmaligen …
- VGH Bayern, 18.05.2011 - 12 C 11.942
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VGH Bayern, 28.07.2010 - 12 ZB 09.1512
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VGH Bayern, 18.08.2010 - 12 ZB 10.1303
Ausbildungsförderung; Rückforderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; …
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 12 ZB 09.2960
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Rückforderung von Ausbildungsförderung; …
- VG München, 14.01.2010 - M 15 K 08.3872
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- VGH Bayern, 20.05.2009 - 12 C 09.378
Ausbildungsförderung
- VG Würzburg, 15.06.2016 - W 3 K 15.139
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nicht angegebener Mittel aus einem …
- VG Saarlouis, 22.03.2013 - 3 K 1774/11
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- VG München, 20.10.2011 - M 15 K 10.4713
Ausbildungsförderung; Sparbuch, das von den Eltern angelegt wurde; …
- VG Saarlouis, 29.04.2011 - 3 K 105/10
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- VG Saarlouis, 29.04.2011 - 3 K 308/10
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen rechtsmissbräuchlicher …
- VG München, 14.10.2010 - M 15 K 09.3794
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei …
- VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG München, 23.07.2009 - M 15 K 07.5750
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 22.07.2009 - M 15 K 08.3715
Ausbildungsförderung; Treuhandverhältnis; rechtsmissbräuchliche Darlehensaufnahme …
- VG Ansbach, 11.10.2021 - AN 2 K 21.00699
BAföG-Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher Auflösung von Bausparverträgen …
- VG München, 09.12.2010 - M 15 K 10.507
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; (kein) Darlehen
- VG München, 26.03.2009 - M 15 K 07.5828
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; …
- VG Augsburg, 10.03.2009 - Au 3 K 08.880
Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung; Angehörigendarlehen
- VG München, 16.06.2011 - M 15 K 10.1358
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 22.04.2010 - M 15 K 08.6209
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung
- VG München, 25.03.2010 - M 15 K 08.1279
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei …
- VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 3 K 08.1545
Ausbildungsförderung; verdeckte Treuhand; rechtsmissbräuchliche …
- VG München, 07.05.2009 - M 15 K 07.1923
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; …
- VG München, 19.03.2009 - M 15 K 07.1725
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; …
- VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.754
Ausbildungsförderung; verdeckte Treuhand; rechtsmissbräuchliche …
- VG München, 09.10.2008 - M 15 K 07.1726
Ausbildungsförderung:
- VG Bayreuth, 04.08.2008 - B 3 K 07.1059
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Sparguthaben des Auszubildenden; …
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