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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.12.2008 - 12 B 06.1796   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,72941
VGH Bayern, 18.12.2008 - 12 B 06.1796 (https://dejure.org/2008,72941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2008 - 12 B 06.1796 (https://dejure.org/2008,72941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 12 B 06.1796 (https://dejure.org/2008,72941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    SozialhilferechtRücknahme von Bescheiden über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt;Hinreichende Bestimmtheit der Rücknahme verneint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 26.04.1988 - 11 UE 219/84
    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 12 B 06.1796
    Werden in einem Bescheid mehrere Verwaltungsakte insgesamt oder teilweise gemäß § 44 SGB X zurückgenommen, muss sich eindeutig ermitteln lassen, welche Verwaltungsakte in welchem Umfang aufgehoben worden sind (vgl. HessVGH vom 26.4.1988 NVwZ 1989, 165).
  • VG Bayreuth, 18.03.2011 - B 5 K 11.199

    Rückabwicklung der Vollstreckung aus einem für sofort vollziehbar erklärten …

    Auf den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil seitens des Beklagten ließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Oktober 2006, Az. 12 ZB 06.1796, die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu, um die Berufung dann mit Urteil vom 18. Dezember 2008 unter dem Az. 12 B 06.1796 zurückzuweisen.

    Die Kammer hält den Verwaltungsrechtsweg für den erhobenen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beseitigung der Folgen einer sich letztlich als unzulässig erwiesen habenden Vollstreckung des Beklagten durch Pfändung und Überweisung von Sparguthaben bzw. Sparbriefen und Bausparguthaben der Klägerin auf der Basis des rechtskräftig durch Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2008 (Az. 12 B 06.1796) aufgehobenen Rücknahme- und Rückforderungsbescheids vom 27. Dezember 2002 in Form einer Verzinsung des gepfändeten Betrages in Höhe von 5.736,79 EUR für gegeben und das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth angesichts des Wohnsitzes der Klägerin und des Sitzes des Beklagten in der ... im ... auch für sachlich (§ 45 VwGO) und örtlich (§ 52 Nr. 3 VwGO) zuständig (Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 Ausführungsgesetz zur VwGO - AGVwGO -).

  • VG Augsburg, 26.10.2015 - Au 3 K 15.341

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Kinder- und …

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1987 - 8 C 43/95 - NVwZ 1999, 178/181; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.12.2008 - 12 B 06.1796 - juris Rn. 22 f.).
  • VG Cottbus, 07.03.2019 - 6 K 1010/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1987 - 8 C 43/95 - NVwZ 1999, 178/181; siehe zum Ganzen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 12 B 06.1796 -, Rn. 22 f., juris; VG Augsburg…, Urteil vom 26. Oktober 2015 - Au 3 K 15.341 -, Rn. 44, juris).
  • SG Dortmund, 13.07.2010 - S 28 AS 349/10

    Arbeitslosenversicherung

    Zum einen wird zusätzlich verlangt, dass der Bescheid konkret die aufgehobenen Verwaltungsentscheidungen durch Angabe des Datums benennt (Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.12.2008, Az.: 12 B 06.1796; LSG NRW, Beschluss vom 01.07.2009, Az.: L 7 B 91/09 AS; LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2007, Az.: L 7 B 258/07 ER; SG Berlin, Urteil vom 23.04.2007, Az.: S 119 AS 751/07; a.A. VG München, Urteil vom 08.08.2007, Az.: M 6a K 03.1596).
  • VG Ansbach, 02.07.2009 - AN 14 K 07.00609

    Heranziehung junger Volljähriger zu einem Kostenbeitrag aus ihrem Vermögen

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl. BayVGH vom 18.12.2008 - 12 B 06.1796 - m. w. N.).
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