Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.756 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufstiegsfortbildungsförderung; Fachwirt für Finanzberatung; Maßnahme; Maßnahmeabschnitte; Fortbildungsplan; persönliche Eignungsvoraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.756
- BVerwG, 05.11.2008 - 5 B 89.08
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 16 B 1712/00
Anforderungen an die Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.756
Maßgeblich sei, dass eine Maßnahme die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 AFBG einhalte, nicht aber, wie der einzelne Teilnehmer die Maßnahme durchführe (OVG NRW FamRZ 2002, 355).Bereits das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es entgegen der Auffassung des OVG Münster vom 13.12.2000 (FamRZ 2002, 355) bei § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG auf eine Brutto - Betrachtung ankommt, bei Teilzeitmaßnahmen die gesamte Fortbildungsmaßnahme somit innerhalb von 48 Kalendermonaten einschließlich Unterbrechungszeiten abgeschlossen sein muss (vgl. NdsOVG vom 15.2.2000 Az. 10 L 4381/98 - juris;… ebenso Trebes/Reifers, a.a.O., § 7 Anm. 6).
- VGH Bayern, 25.10.2007 - 12 B 07.888
Aufstiegsfortbildungsförderung; - zu den Voraussetzungen einer "entsprechenden …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.756
Da die Vorschrift sicherstellen will, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die auf eine berufliche Vorbildung aufbauen, kann die Förderungsfähigkeit einer Fortbildung nicht ausschließlich aufgrund ihrer Struktur und ihres Ausbildungsniveaus bejaht werden, sondern hängt (auch) von den Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Teilnehmer ab (BayVGH vom 25.10.2007 Az. 12 B 07.888). - OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 10 L 4381/98
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.756
Bereits das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es entgegen der Auffassung des OVG Münster vom 13.12.2000 (FamRZ 2002, 355) bei § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG auf eine Brutto - Betrachtung ankommt, bei Teilzeitmaßnahmen die gesamte Fortbildungsmaßnahme somit innerhalb von 48 Kalendermonaten einschließlich Unterbrechungszeiten abgeschlossen sein muss (vgl. NdsOVG vom 15.2.2000 Az. 10 L 4381/98 - juris;… ebenso Trebes/Reifers, a.a.O., § 7 Anm. 6).
- BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 17.08
Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für …
Um sicherzustellen, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die auf einer beruflichen Vorqualifikation aufbauen, hängt die Förderungsfähigkeit der Ausbildung nicht ausschließlich von ihrer Struktur und ihrem Ausbildungsniveau, sondern auch von der beruflichen (Vor-)Qualifikation der Teilnehmenden ab (s. etwa VGH München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 B 06.756 -). - VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 12 S 662/07
Bewilligung von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für die …
Zutreffend hat insoweit bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 19.06.2008 - 12 B 06.756 und 12 B 06.757 - (jeweils nachgewiesen bei juris) ausgeführt, dass die Bewilligungsbehörde ihre Entscheidung über den Förderantrag nur auf substantiierte, hinreichend überprüfbare Angaben des Antragstellers hinsichtlich der Gesamtmaßnahme und somit hinsichtlich aller Maßnahmeabschnitte stützen könne.Rn. 66 Den Zeitpunkt des Abschlusses der fachlichen Vorbereitung gibt der Teilnehmer bei einer aus mehreren Maßnahmeabschnitten bestehenden Fortbildung in seinem Fortbildungsplan nach § 6 Abs. 1 S. 3 AFBG, der die Grundlage für eine Förderung darstellt, an (Bayerischer VGH, Urteile vom 19.06.2008, a.a.O.).
- BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für …
Um sicherzustellen, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die auf einer beruflichen Vorqualifikation aufbauen, hängt die Förderungsfähigkeit der Ausbildung nicht ausschließlich von ihrer Struktur und ihrem Ausbildungsniveau, sondern auch von der beruflichen (Vor-)Qualifikation der Teilnehmenden ab (s. etwa VGH München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 B 06.756 -).
- BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 24.10
Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme; …
Um sicherzustellen, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die auf einer beruflichen Vorqualifikation aufbauen, hängt die Förderungsfähigkeit der Ausbildung nicht ausschließlich von ihrer Struktur und ihrem Ausbildungsniveau, sondern auch von der beruflichen (Vor-)Qualifikation der Teilnehmenden ab (s. etwa VGH München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 B 06.756 -). - BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08
Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit dem Ziel des …
Um sicherzustellen, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die auf einer beruflichen Vorqualifikation aufbauen, hängt die Förderungsfähigkeit der Ausbildung nicht ausschließlich von ihrer Struktur und ihrem Ausbildungsniveau, sondern auch von der beruflichen (Vor-)Qualifikation der Teilnehmenden ab (s. etwa VGH München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 B 06.756 -). - OVG Sachsen, 06.11.2015 - 5 A 532/14
Aufstiegsfortbildugsförderung; Vorqualifikationserfordernis; persönliche …
Sofern die diesbezüglichen (landesrechtlichen) Regelungen die Zulassung zur Prüfung - wie in der vom Beklagten zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 19. Juni 2008 - 12 B 06.756 -, juris Rn. 8) - nicht nur von während der Teilnahme an der Maßnahme erbrachten Leistungsnachweisen, sondern darüber hinaus von bestimmten Vorqualifikationen des Teilnehmers abhängig machen, erstreckt sich das Prüfprogramm der Förderbehörde gemäß § 9 Satz 3 AFGB auch hierauf. - VG Düsseldorf, 16.09.2015 - 19 K 4625/13 Rn. 20 vgl. Bundesverwaltungsgericht a.a.O., wonach die Zahl der Teilnehmer ohne Berufsabschluss 14% nicht übersteigen darf, ebenso VG Minden, Urteil vom 4. Juli 2011 6 K 2654/10 - juris, VGH München Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 B 06.756.
- VGH Bayern, 04.07.2011 - 12 ZB 11.616
Aufstiegsfortbildungsförderung; Fachwirt für Finanzberatung (IHK); kombinierte …
Eine Förderung darf aber nur versagt werden, wenn in der Person des Antragstellers unabänderbare und eine Zulassung zur Abschlussprüfung zwingend ausschließende Gründe vorliegen, nicht jedoch auf Grund von bloßen Prognosen über die Erfolgsaussichten in der Abschlussprüfung (vgl. BayVGH vom 19.6.2008 Az. 12 B 06.756). - VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 ZB 09.2780
Aufstiegsfortbildungsförderung; Ergebnisrichtigkeit; Fachwirt für Finanzberatung …
Auch der Senat hat bereits entschieden (vgl. BayVGH vom 19.6.2008 Az. 12 B 06.756), dass es bei § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG a.F auf eine sog. Bruttobetrachtung ankommt. - VG München, 03.11.2015 - M 15 K0 13.5532
Förderfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme als Aufstiegsfortbildung
Die Förderungsfähigkeit der Ausbildung hängt nicht ausschließlich von ihrer Struktur und ihrem Ausbildungsniveau, sondern auch von der beruflichen (Vor-) Qualifikation der Teilnehmenden ab (BayVGH, U.v. 19.6.2008 - 12 B 06.756 - juris).
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