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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.09.2008 - 12 B 08.1061   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35208
VGH Bayern, 24.09.2008 - 12 B 08.1061 (https://dejure.org/2008,35208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2008 - 12 B 08.1061 (https://dejure.org/2008,35208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2008 - 12 B 08.1061 (https://dejure.org/2008,35208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung; Vermögen; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397

    Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 12 B 08.1061
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1. 1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397 m. w. N.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.

    In einem solchen Fall ist auch bei einem Zeitraum von etwa fünf Monaten (oder auch länger) zwischen Vermögensverfügung und Antragstellung von einem Rechtsmißbrauch auszugehen (vgl. BayVGH vom 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 7 S 197/93

    Vermögensanrechnung: maßgeblicher Zeitpunkt; rechtsmißbräuchlich veräußertes …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 12 B 08.1061
    Zwar befanden sich die Geldbeträge nach ihren Angaben und denen ihres Vaters zum Zeitpunkt der Antragstellung am 28. August 2002 nicht mehr auf ihren Bankkonten, das schließt es aber nicht aus, der Klägerin dieses Guthaben förderungsrechtlich weiterhin als Vermögen zuzurechnen, denn die Vermögensübertragung an den Bruder im März 2002 ist rechtsmissbräuchlich erfolgt (vgl. bereits VGH BW vom 21.2. 1994 FamRZ 1995, 62) und die behauptete Vermögensübertragung auf den Vater bzw. die Mutter im "Herbst" 2002 bereits nicht glaubhaft dargelegt.
  • VGH Bayern, 20.05.2009 - 12 C 09.378

    Ausbildungsförderung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass solche Einzahlungen durch Dritte auf das Konto eines Auszubildenden nicht dessen Kontoinhaberschaft ausschließen (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 DVBl 2009, 125 = NVwZ 2009, 392; vgl. auch BayVGH vom 28.1.2009 Az. 12 B 08.824 und vom 24.9.2008 Az. 12 B 08.1061).

    Wer eine Bank anweist, einen Betrag von seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, verliert mit der Ausführung dieser Anweisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete und verschafft dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 a.a.O.;… vgl. auch BayVGH vom 28.1.2009 a.a.O.).

    Das gilt auch für Bausparverträge, die nicht vom Vermögen auszunehmen sind (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 a.a.O.).

    Denn die Einzahlungen durch den Vater erfolgten nicht auf ein nur zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmtes Konto (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 a.a.O. unter Hinweis auf BGH vom 24.6.2003 NJW-RR 2003, 1375).

    Ein Rückgriff auf die objektiven Merkmale eines Fremdvergleiches ist vielmehr allein bei der anhand umfassender Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Prüfung geboten, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist und damit eine Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG besteht (vgl. grundlegend BVerwG vom 4.9.2008 a.a.O. und BayVGH vom 28.1.2009 a.a.O.).

  • VG München, 26.03.2009 - M 15 K 07.5828

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; …

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG v. 13.1.1983, Az. 5 C 103/80; BayVGH v. 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397; 24.9.2008 Az. 12 B 08.1061; 28.1.2009 Az. 12 B 08.824) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.

    Rn. 33 Die betreffenden Angaben der Klägerin bzw. ihrer Eltern sind in sich derart widersprüchlich, dass bereits hieraus die Rechtsmissbräuchlichkeit der Vermögensübertragung folgt (BayVGH v. 24.9.2008 a.a.O.).

    Angesichts dessen liegt es auf der Hand, dass sie nach dem von ihr angestrebten erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule und der Erlangung der Fachhochschulreife im Schuljahr 2001/2002 ihre Ausbildung fortsetzen wollte und deshalb bereits im Februar 2002 Überlegungen zur weiteren Ausbildung und damit zur künftigen Ausbildungsförderung angestellt hat, so dass sich der finale Charakter der Vermögensverfügung vom Februar 2002 aufdrängt (BayVGH 23.4.2008 und 24.9.2008 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - 12 A 1809/10

    Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Ausbildungsförderung bei …

    vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1983 5 C 103/80 -, DVBl 1983, 846, juris, und Beschluss vom 19. Mai 2009 - 5 B 111/08 -, juris; Bay. VGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - 12 ZB 06.907 -, juris, vom 2. August 2006 - 12 C 06.491-, juris, vom 8. August 2007 - 12 ZB 07.475 -, juris, vom 20. August 2007 - 12 C 07.633 -, juris, vom 30. November 2009 - 12 ZB 09, 1232 -, juris, und Urteile vom 23. April 2008 - 12 B 06.1397 -, juris, vom 24. September 2008 - 12 B 08.1061 -, juris, vom 28. Januar 2009 - 12 B 08.824 -, BayVBl 2009, 404, juris, und vom 11. November 2009 12 BV 08.1293 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21. Februar 1994 - 7 S 197/93 -, FamRZ 1995, 62, juris, und vom 29. April 2009 - 12 S 2493/06 -, juris; auch: Sächs. OVG, Urteil vom 26. November 2009 - 1 A 288/08 -, juris, sowie Beschlüsse vom 5. November 2010 - 1 A 600/09 -, juris, und vom 18. November 2010 - 1 A 136/10 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 25. März 2010 - 4 ME 38/10 -, NVwZ-RR 2010, 527, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 12 A 915/09 - und vom 10. Juni 2011- 12 A 2098/10 -.
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