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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1997 - 12 B 10557/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7293
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1997 - 12 B 10557/97 (https://dejure.org/1997,7293)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.1997 - 12 B 10557/97 (https://dejure.org/1997,7293)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 1997 - 12 B 10557/97 (https://dejure.org/1997,7293)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbandsgemeinde; Prozeßvertretung; Kreisverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 50/06

    Ausnahmen vom Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO

    Nach der gefestigten und überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16.7.1998 - 7 C 36/97, BVerwGE 107, 156, 158, und vom 28.6.1995 - 11 C 25/94 -, Buchholz 436.36, § 15 BAföG Nr. 42) und verschiedener Obergerichte (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.7.2000 - 7 M 2005/99 - BayVGH, Beschluss vom 1.4.1998 - 3 CE 97.2597 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.9.1997 - 2 L 84/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.4.1997 - 12 B 10557/97 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.4.1997 - 12 B 595/97 -, alle veröffentlicht bei Juris) zu dem Behördenprivileg des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO, der durch das Gesetz vom 20.12.2001 zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess - entgegen mancher Stimmen in der Kommentarliteratur (…Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 67 Rdnr. 11;… Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 67 Rdnr. 90) - nicht die Grundlage entzogen wurde, ist es der Beklagten zu 1. unbenommen, sich vor dem Oberverwaltungsgericht durch einen über die Befähigung zum Richteramt verfügenden Bediensteten ihrer Aufsichtsbehörde, des Beklagten zu 2., vertreten zu lassen.

    (BVerwG, Beschluss vom 10.8.1994 - 4 B 89.94 -, Buchholz 310, § 67 VwGO Nr. 83; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.4.1997, a.a.O.) Ausnahmen von der Notwendigkeit der Zugehörigkeit zu der am Verfahren beteiligten Behörde wurden von der - ausnahmslos vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 20.12.2001 ergangenen - Rechtsprechung unter der Voraussetzung anerkannt, dass der nicht der beteiligten Behörde angehörende Prozessvertreter die gleiche Sachnähe zu den streitigen Rechtsfragen hat.

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99

    Zuführung von bei der Stahlerzeugung anfallenden Filterstäuben zu einer …

    Der Zweck der Regelung, Behörden vom Anwaltszwang unter der Voraussetzung zu befreien, dass ein Beamter mit derselben formalen Qualifikation wie Rechtsanwälte die prozessualen Interessen sachgerecht wahrnehmen kann, wird damit erfüllt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.4.1997 - 12 B 10557/97 -, NVwZ 1998, 205;… BVerwG, Urt. v. 28.6.1995 -11 C 25/94 -, NVwZ-RR 1996, 121;… Kopp/Schenke, VwGO11, Rn. 6a zu § 67).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2001 - 1 M 55/01
    In diesen Fällen verfügt die vertretende Behörde jeweils über denselben Sachverstand wie die vertretene Behörde, weil beide mit denselben Aufgabengebieten und demzufolge mit den gleichen Rechtsfragen befasst sind (vgl. OVG Rh-Pf, NVwZ 1998, 205).
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