Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 12 B 10909/05.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
SammlG § 9; ; SammlG § 9 Abs. 1; ; SammlG § 9 Abs. 3; ; SammlG § 9 Abs. 3 Nr. 2; ; SammlG § 9 Abs. 5
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geldsammeln zu Recht verboten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Geldsammlungsverbots bei Durchführung erlaubnispflichtiger Sammlungen ohne Erlaubnis; Sammlungsverbot bei nicht zweckentsprechender und einwandfreier Verwendung des Ertrages; Gegenüberstellung des Sammlungsertrags mit Verwaltungskosten und ...
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 22.06.2005 - 2 L 958/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 12 B 10909/05.OVG
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 135.63
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 12 B 10909/05
Diese Zweifel müssen auf Umständen beruhen, die geeignet sind, eine ernste Besorgnis auszulösen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1964, BVerwGE 18, 276 ). - VG Koblenz, 22.06.2005 - 2 L 958/05
Anforderung an ein Verbot der Werbung von Fördermitgliedern nach dem …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 12 B 10909/05
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2005 - 2 L 958/05.KO - wird zurückgewiesen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2007 - 7 B 10090/07
Deutsches Kinderförderwerk darf kein Geld sammeln
Zum Sammlungsverbot bei unzutreffendem Hinweis auf die Gemeinnützigkeit und bei nicht zweckentsprechender, einwandfreier Verwendung des Sammlungsertrages (im Anschluss an OVG RP, Beschlüsse vom 20. September 2005 - 12 B 10909/05.OVG - und 13. November 2006 - 7 B 11123/06.OVG -, beide veröffentlicht in ESOVGRP).Wegen des hohen öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung und zum Schutz anderer Veranstalter von Sammlungen reicht für ein Verbot daher bereits aus, wenn die zuständige Behörde greifbare Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 9 Abs. 3 Nr. 2 SammlG hat (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 20. September 2005 - 12 B 10909/05.OVG -, AS 32, 370, und 13. November 2006 - 7 B 11123/06.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 6 S 1366/07
Zum Verbot einer Sammlung wegen Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der …
Liegen aber solche Zweifel vor, dann müssen sie auf Umständen beruhen, die geeignet sind, ernste Besorgnis auszulösen ( BVerwG…, Urt. vom 06.05.1964, BVerwGE 18, 276, 280 …und Urt. vom 06.02.1975, BVerwGE 47, 330, 338; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 20.09.2005 - 12 B 10909/05 -). - VG Trier, 30.08.2021 - 8 L 2530/21
Eilantrag gegen Sammlungsverbot erfolglos
Bereits nach seinem eigenen Vortrag hat er keine Dritten mit dem Aufruf von Geldspendenmaßnahmen und Fördermitgliederwerbemaßnahmen in Rheinland-Pfalz beauftragt, so dass er durch diese Anordnung des Antragsgegners nicht belastet ist und kein Anlass besteht, gerichtlichen Eilrechtsschutz zu gewähren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 15. Juni 2009 - 7 B 10391/09.OVG -, n.v., und 20. September 2005 - 12 B 10909/05.OVG -, ESOVG).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 7 B 11011/17
Anhaltspunkt, Ausgabenquote, Ausland, Besorgnis, Beziehung, Beziehungsgeflecht, …
Wegen des hohen öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung und zum Schutz anderer Veranstalter von Sammlungen reicht für ein Verbot daher bereits aus, wenn die zuständige Behörde greifbare Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 9 Abs. 3 Nr. 2 SammlG hat (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 20. September 2005 - 12 B 10909/05.OVG -, AS 32, 370, und vom 16. März 2007 - 7 B 10090/07.OVG -, juris). - VG Trier, 21.03.2011 - 1 L 184/11
Sammlungsverbot für kurdischen Verein
Liegen solche Zweifel vor, dann müssen sie auf Umständen beruhen, die geeignet sind, ernste Besorgnis auszulösen -5- -5(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. September 2005, Az.: 12 B 10909/05 - Juris - VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 09. Februar 2010, Az.: 6 S 1366/07 m.w.N - Juris -). - VG Trier, 17.12.2007 - 1 K 642/07
Deutsches Kinderförderwerk e.V. aus Wetzlar auch im Hauptsacheverfahren …
Wegen des hohen öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung und zum Schutz anderer Veranstalter von Sammlungen reicht für ein Verbot daher bereits aus, wenn die zuständige Behörde greifbare Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 9 Abs. 3 Nr. 2 SammlG hat (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 20. September 2005 - 12 B 10909/05.OVG -, AS 32, 370, und 13. November 2006 - 7 B 11123/06.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
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