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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24867
VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03 (https://dejure.org/2003,24867)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25.07.2003 - 12 B 1682/03 (https://dejure.org/2003,24867)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 12 B 1682/03 (https://dejure.org/2003,24867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Untersagung der Gewerbeausübung gegenüber einem Vertretungsberechtigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 1 S 1 GewO; § 35 Abs 1 S 2 GewO; § 35 Abs 7a GewO
    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit unabhängig von den Gründen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb einstellt; dies ist nur dann abweichend zu beurteilen, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1, 5;… Marcks in: Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, § 35 Rdnr. 30 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 65 und Beschluss vom 09. April 1997 - 1 B 81.97 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 67).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist bereits dann als erforderlich anzusehen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9, 11).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
    Erst dann, wenn die Vollziehung ausgesetzt worden ist (§ 361 AO, § 69 FGO), braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (BVerwG, Beschluss vom 05. März 1997 - 1 B 56.97 -, GewArch 1997, 244).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Unzuverlässigkeit eines …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
    Da die Antragsgegnerin diese maßgebliche Erwägung in ihrer Entscheidung herangezogen hat, ist nach der für das vorliegende Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage davon auszugehen, dass das durch § 35 Abs. 1 S. 2 GewO eingeräumte Ermessen ausgeübt wurde (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 94/78 -, GewArch 1982, 298; Hess. VGH, Urteil vom 30. Juni 1993 - 8 UE 2075/91 -, GewArch 1994, 23).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 65 und Beschluss vom 09. April 1997 - 1 B 81.97 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 67).
  • VGH Hessen, 30.06.1993 - 8 UE 2075/91

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit des betreffenden …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
    Da die Antragsgegnerin diese maßgebliche Erwägung in ihrer Entscheidung herangezogen hat, ist nach der für das vorliegende Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage davon auszugehen, dass das durch § 35 Abs. 1 S. 2 GewO eingeräumte Ermessen ausgeübt wurde (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 94/78 -, GewArch 1982, 298; Hess. VGH, Urteil vom 30. Juni 1993 - 8 UE 2075/91 -, GewArch 1994, 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1995 - 4 A 1440/93

    Untersagung eines Gewerbes; Ausgeübte Tätigkeit; Vertretungsberechtigter; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
    Mit der Einfügung der Regelungen in § 35 Abs. 1 S. 2 und Abs. 7a GewO durch das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 (BGBl. I S. 721) sollte die Regelungslücke geschlossen werden, dass bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 1. August 1986 nach § 35 Abs. 1 GewO nur die Untersagung der Ausübung eines selbständigen Gewerbes zulässig war, die nur gegenüber dem Gewerbetreibenden, nicht aber gegen den unzuverlässigen Vertretungsberechtigten ausgesprochen werden konnte, mit der Folge, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende das gleiche Gewerbe entweder selbst ausüben oder eine Firma gründen konnte, in der er wiederum als Geschäftsführer oder Betriebsleiter auftreten konnte (vgl. Bundestags-Drucksache 10/318, S. 7 f., 14, 50 f.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 1995, DÖV 1996, 521 m.w.N.).
  • VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05

    Gewerberecht: Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, …

    So ermächtigt § 35 Abs. 7a GewO , wonach einem Vertretungsberechtigten oder leitenden Beschäftigten eines Gewerbetreibenden die künftige Ausübung eines Gewerbes untersagt werden kann, das seiner (abhängigen) Beschäftigung entspricht, ebenfalls nicht zur Untersagung eines aktuell bereits ausgeübten Gewerbes (…BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 279 = GewA 1996, 241 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 24.3.2004 - -3 BS 211/03 - m.w.N.; VG Oldenburg, Beschl. v. 25.7.2003 - 12 B 1682/03 - s.a. Tettinger in: Tettinger/Wank, Komm. zur GewO , 6. Aufl. 1999, § 35 Rn. 236).
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