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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 36/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20785
VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 36/23 (https://dejure.org/2023,20785)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.08.2023 - 12 B 36/23 (https://dejure.org/2023,20785)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. August 2023 - 12 B 36/23 (https://dejure.org/2023,20785)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 36/23
    Zwar kann auch im Fall einer Dienstpostenbesetzung, insbesondere wenn eine reine Dienstpostenkonkurrenz vorliegt, ein Anordnungsgrund bestehen, wenn es sich um einen sog. Beförderungsdienstposten handelt, dessen Übertragung der Erprobung für eine spätere Beförderung dient und so die Auswahl für die Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten vorverlagert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 10 ff.) oder ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen erheblichen Erfahrungs- und Bewährungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 02.09.2022 - 6 B 694/22 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens; …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 36/23
    Denn diese Besetzung kann rückgängig gemacht werden, wenn der Unterlegene im Hauptsacheverfahren obsiegt (BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2022 - 6 B 694/22

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Mitbewerber

    Auszug aus VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 36/23
    Zwar kann auch im Fall einer Dienstpostenbesetzung, insbesondere wenn eine reine Dienstpostenkonkurrenz vorliegt, ein Anordnungsgrund bestehen, wenn es sich um einen sog. Beförderungsdienstposten handelt, dessen Übertragung der Erprobung für eine spätere Beförderung dient und so die Auswahl für die Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten vorverlagert wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 10 ff.) oder ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen erheblichen Erfahrungs- und Bewährungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 02.09.2022 - 6 B 694/22 -, juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 30.08.2022 - 12 B 42/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 36/23
    Diesbezüglich ist es der Antragstellerin zuzumuten, ein neues Auswahlverfahren abzuwarten und erst im Falle ihres Unterliegens um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen (vgl. hierzu: Beschluss der Kammer vom 30.08.2022 - 12 B 42/22 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 36/23
    Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2022 - 4 MB 33/22

    Versammlung; Auflösung als zeitliche Beschränkung eines Protestcamps; Streitwert …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 36/23
    Eine Halbierung des Auffangstreitwertes wegen des vorläufigen Charakters der begehrten Entscheidung kommt nicht in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2022 - 4 MB 33/22 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Rn. 17 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 2, GKG (reine Dienstpostenkonkurrenz, vgl. Beschluss der Kammer vom 07.08.2023 - 12 B 36/23 - Rn. 8 , juris).
  • VG Schleswig, 18.06.2024 - 12 B 21/24
    Vielmehr ist der Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen (vgl. VG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2023 - 12 B 36/23 -, Rn. 8 , vom 06.11.2023 - 12 B 55/23 -, Rn. 17 , …und vom 09.11.2023 - 12 B 57/23 -, Rn. 13 ; OVG Bremen…, Beschluss vom 16.04.2020 - 2 S 27/20 -, Rn. 2 f., alle juris).
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