Rechtsprechung
| VG Schleswig, 12.12.2023 - 12 B 48/23 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21
Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen …
Auszug aus VG Schleswig, 12.12.2023 - 12 B 48/23
Die abschließende Klärung, ob ein Dienstvergehen nachweisbar vorliegt und welche Disziplinarmaßnahme auszusprechen ist, ist vorliegend dem behördlichen bzw. disziplinargerichtlichen Verfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.05.2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 25; OVG Münster…, Beschluss vom 31.05.2019 - 6 B 366/19 -, juris Rn. 17).Im Übrigen bestehen auch im Fall der pflichtwidrigen Verzögerung des Disziplinarverfahrens die aus den disziplinaren Vorwürfen resultierenden Zweifel an der Eignung des Beamten fort (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.05.2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 27 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2019 - 6 B 366/19
Stellenbesetzung; Disziplinarverfahren; Dienstpostenkonkurrenz; Streitwert
Auszug aus VG Schleswig, 12.12.2023 - 12 B 48/23
Die abschließende Klärung, ob ein Dienstvergehen nachweisbar vorliegt und welche Disziplinarmaßnahme auszusprechen ist, ist vorliegend dem behördlichen bzw. disziplinargerichtlichen Verfahren vorbehalten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.05.2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 25; OVG Münster, Beschluss vom 31.05.2019 - 6 B 366/19 -, juris Rn. 17). - OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
Besetzungsstreit um Generalstaatsanwaltsstelle, einstweilige Anordnung erlassen
Auszug aus VG Schleswig, 12.12.2023 - 12 B 48/23
Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn.8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19
Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von …
Auszug aus VG Schleswig, 12.12.2023 - 12 B 48/23
Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1, Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4 GKG und beträgt ein Viertel der Summe für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 -, juris Rn. 90 m.w.N.). - BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
Auszug aus VG Schleswig, 12.12.2023 - 12 B 48/23
Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn.8; OVG Schleswig…, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56). - BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 2.21
Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens im Geschäftsbereich des …
Auszug aus VG Schleswig, 12.12.2023 - 12 B 48/23
Gleiches gilt, wenn bei Durchführung des Auswahlverfahrens schon erkennbar ist, dass das Disziplinarverfahren kurz vor der Einstellung steht, oder wenn ersichtlich ist, dass es mit einer Einstellung enden müsste (BVerwG, Beschluss vom 28.05.2021 - 2 VR 2.21 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
- VG Schleswig, 04.02.2026 - 12 B 4/26
Zulassung zum Aufstiegsstudium zur Einführung in die Aufgaben der Laufbahngruppe …
Der Dienstherr würde sich sonst in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, wenn er einen solchen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarischen Vorwurfs befördert und damit die Eignung des Betreffenden für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass Anlass besteht, die Amtsführung oder das persönliche Verhalten des Betreffenden in seinem bisherigen Status zu beanstanden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 12 B 48/23 -, juris Rn. 11 ).Gleiches gilt, wenn bei Durchführung des Auswahlverfahrens schon erkennbar ist, dass das Disziplinarverfahren kurz vor der Einstellung steht, oder wenn ersichtlich ist, dass es mit einer Einstellung enden müsste (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 2.21 -, juris Rn. 16 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 12 B 48/23 -, juris Rn. 11 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".