Rechtsprechung
| VG Schleswig, 09.11.2023 - 12 B 57/23 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2023 - 12 B 57/23
Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 27). - BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2023 - 12 B 57/23
Zwar kann auch im Fall einer Dienstpostenbesetzung, insbesondere wenn eine reine Dienstpostenkonkurrenz vorliegt, ein Anordnungsgrund bestehen, wenn es sich um einen sog. Beförderungsdienstposten handelt, dessen Übertragung der Erprobung für eine spätere Beförderung dient und so die Auswahl für die Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten vorverlagert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 10 ff.) oder ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen erheblichen Erfahrungs- und Bewährungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 02.09.2022 - 6 B 694/22 -, juris Rn. 16). - BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11
Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens; …
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2023 - 12 B 57/23
Denn diese Besetzung kann rückgängig gemacht werden, wenn der Unterlegene im Hauptsacheverfahren obsiegt (BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 19).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18
Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen …
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2023 - 12 B 57/23
Was die nachfolgende Zeit betrifft, ist dem Antragsteller zuzumuten, nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung der für den Dienstherrn handelnden Stelle gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (OVG Münster, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 -, juris Rn. 6). - OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
Besetzungsstreit um Generalstaatsanwaltsstelle, einstweilige Anordnung erlassen
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2023 - 12 B 57/23
Bei dem Rechtsbehelf in der Hauptsache handelt es sich nicht um eine Verpflichtungsklage, sondern um eine auf Unterlassen gerichtete Leistungsklage (vgl. dazu: OVG Schleswig, Beschluss vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 - , juris Rn. 2 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2022 - 6 B 694/22
Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Mitbewerber
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2023 - 12 B 57/23
Zwar kann auch im Fall einer Dienstpostenbesetzung, insbesondere wenn eine reine Dienstpostenkonkurrenz vorliegt, ein Anordnungsgrund bestehen, wenn es sich um einen sog. Beförderungsdienstposten handelt, dessen Übertragung der Erprobung für eine spätere Beförderung dient und so die Auswahl für die Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten vorverlagert wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 10 ff.) oder ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen erheblichen Erfahrungs- und Bewährungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 02.09.2022 - 6 B 694/22 -, juris Rn. 16).
- VG Schleswig, 18.06.2024 - 12 B 21/24 Rn. 7 Zwar kann auch im Fall einer Dienstpostenbesetzung, insbesondere wenn eine reine Dienstpostenkonkurrenz vorliegt, ein Anordnungsgrund bestehen, wenn es sich um einen sog. Beförderungsdienstposten handelt, dessen Übertragung der Erprobung für eine spätere Beförderung dient und so die Auswahl für die Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten vorverlagert wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 10 ff.) oder ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen erheblichen Erfahrungs- und Bewährungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 02.09.2022 - 6 B 694/22 -, Rn. 16; vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2023 - 12 B 57/23 -, Rn. 10 f.;… OVG Schleswig, Beschlüsse vom 29.06.2018 - 2 MB 3/18 -, Rn. 7 , …und vom 09.02.2024 - 2 MB 16/23 -, Rn. 3 ff., alle juris).
Rn. 11 Losgelöst davon ist die zukünftige Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Antragstellerin nicht gesichert, sodass anzunehmen wäre, der Beigeladene könnte einen - im Sinne des obigen Maßstabs - erheblichen Erfahrungs- und Bewährungsvorsprung sammeln, weshalb vorliegend ausnahmsweise ein Anordnungsgrund im Hinblick auf die hier streitige Vergabe eines konkreten Dienstpostens zugebilligt werden müsste (vgl. zu rein privaten Interessen im Rahmen der Dienstpostenkonkurrenz VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2023 - 12 B 57/23 -, Rn. 11 ; siehe in diesem Zusammenhang auch zur möglichen Verschlechterung von "Entwicklungsperspektiven" OVG Münster…, Beschluss vom 13.06.2007 - 1 B 646/07 -, Rn. 16, beide juris).
Vielmehr ist der Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen (…vgl. VG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2023 - 12 B 36/23 -, Rn. 8 , vom 06.11.2023 - 12 B 55/23 -, Rn. 17 , und vom 09.11.2023 - 12 B 57/23 -, Rn. 13 ; OVG Bremen…, Beschluss vom 16.04.2020 - 2 S 27/20 -, Rn. 2 f., alle juris).
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