Rechtsprechung
| VG Schleswig, 21.10.2020 - 12 B 64/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Corona-Krise; Befreiung eines Lehrers vom Präsenzunterricht
- RA Kotz
Corona-Pandemie - Befreiung eines Lehrers vom Präsenzunterricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Corona-Krise: Befreiung eines Lehrers vom Präsenzunterricht
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82
Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in …
Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2020 - 12 B 64/20
Der Beamte hat kraft der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Anspruch auf Schutz nicht nur vor sicheren, sondern schon vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit durch Einwirkungen am Arbeitsplatz (BVerwG, Urteil vom 13. September 1984 - 2 C 33/82 -, Rn. 18, juris).Die Auswahl zwischen mehreren möglichen Mitteln zur Abhilfe liegt allerdings im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 13. September 1984 - 2 C 33/82 -, Rn. 19, juris).
- VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20
Grundschullehrerin darf während der Corona-Pandemie zum Präsenzunterricht …
Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2020 - 12 B 64/20
Ein Recht zur Verweigerung der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 1308/20 -, Rn. 10, juris, m.w.N.). - BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12
Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer; …
Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2020 - 12 B 64/20
Von der Fürsorgepflicht ist auch die Pflicht des Dienstherrn umfasst, für die Ausübung des Amtes angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2013 - 5 C 12/12 -, BVerwGE 145, 315-325, Rn. 24, m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2020 - 2 B 11333/20
Keine Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie
Ein Recht auf Befreiung vom Präsenzunterricht besteht danach grundsätzlich nur dann, wenn die Teilnahme trotz der getroffenen Hygienemaßnahmen unzumutbar ist, weil und wenn die getroffenen Hygienemaßnahmen nicht (mehr) geeignet sein sollten, die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung bzw. einer im Einzelfall vorliegende Wahrscheinlichkeit eines dann schweren Verlaufs auf ein zumutbares Maß zu reduzieren (…vgl. entspr. VG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 18. August 2020 - 12 B 53/20 -, juris Rn. 20, und vom 21. Oktober 2020 - 12 B 64/20 -, juris Rn. 16).Der Antragsteller verkennt insbesondere, dass nach dem oben Dargelegten nicht jede Zugehörigkeit zu einer nicht näher spezifizierten sog. Risikogruppe automatisch einen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht nach sich zieht (vgl. auch entspr. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 12 B 64/20 -, juris Rn. 14 ff.).
- VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21
Präsenzpflicht in Grundschulen ist rechtens
zumutbares Maß zu reduzieren (…vgl. entspr. VG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 18. August 2020 - 12 B 53/20 -, juris Rn. 20, und vom 21. Oktober 2020 - 12 B 64/20 -, juris Rn. 16).
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