Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 06.04.2021

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,48319
OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21 (https://dejure.org/2021,48319)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2021 - 12 B 7.21 (https://dejure.org/2021,48319)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2021 - 12 B 7.21 (https://dejure.org/2021,48319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,48319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 58 VwGO, § 13 OBG BB, § 2 WaldG BB, § 74 VwGO, § 24 WaldG BB

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 58 VwGO, § 13 OBG BB, § 2 WaldG BB, § 74 VwGO, § 24 WaldG BB, § 16 WaldG BB
    Lauf der Klagefrist - Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung (unrichtige Hausnummer) - nicht zwingend erforderlicher Zusatz -fehlende Ursächlichkeit für Verfristung - Waldverschmutzung - Begriff und Bestimmung von Wald - tatsächliche Betrachtungsweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 11 B 19.16

    Anordnung der Beseitigung einer Waldsperrung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21
    Maßgebend ist insoweit eine tatsächliche Betrachtungsweise (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2017 - OVG 11 B 19.16 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Bei einem Einschreiten gegen einen rechtswidrigen Zustand darf die Behörde im Regelfall ihre Ermessenserwägungen und auch die Begründung ihrer Verfügung darauf beschränken, dass sie zum Ausdruck bringt, dass es ihr um die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes geht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2017, a.a.O. Rn. 22 m.w. N.).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21
    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 - DVBl 2002, 1553, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21
    Da es nicht darauf ankommt, ob der zu beanstandende Fehler in der Belehrung im konkreten Fall tatsächlich einen Irrtum hervorgerufen und dazu geführt hat, dass das Rechtsmittel nicht (rechtzeitig) eingelegt worden ist (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 3 C 23.08 - NJW 2009, 2322, juris Rn. 17;… Beschluss vom 27. August 1997 - 1 B 145.97 - NVwZ 1997, 1211, juris Rn. 10 m.w.N.), ist es unerheblich, dass die Klageschrift nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts richtig adressiert war, eine unrichtige Adressangabe danach nicht ursächlich für die Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift war.
  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 196.65

    Bestimmung des Einflusses auf den Lauf einer Rechtsmittelfrist bei Fehlen der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21
    Zwar trifft es zu, dass § 58 Abs. 1 VwGO in der Rechtsmittelbelehrung nur die Angabe des Sitzes, nicht auch die Angabe der konkreten Anschrift erfordert, bei der der Rechtsbehelf anzubringen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1966 - V C 196.65 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 7, juris Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21
    Da es nicht darauf ankommt, ob der zu beanstandende Fehler in der Belehrung im konkreten Fall tatsächlich einen Irrtum hervorgerufen und dazu geführt hat, dass das Rechtsmittel nicht (rechtzeitig) eingelegt worden ist (vgl. u.a. BVerwG…, Urteil vom 30. April 2009 - 3 C 23.08 - NJW 2009, 2322, juris Rn. 17; Beschluss vom 27. August 1997 - 1 B 145.97 - NVwZ 1997, 1211, juris Rn. 10 m.w.N.), ist es unerheblich, dass die Klageschrift nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts richtig adressiert war, eine unrichtige Adressangabe danach nicht ursächlich für die Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift war.
  • OVG Hamburg, 06.05.2008 - 3 Bf 105/05

    Beschluss des OVG mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung - Abschleppkosten nach …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21
    Die Angabe einer unzutreffenden Anschrift kann dazu führen, dass der Adressat bei zulässiger Ausschöpfung der Frist seine Klage an die fehlerhafte Adresse versendet und sie deshalb dort erst nach Fristablauf eingeht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2008 - 3 Bf 105.05 - VRS 115, 315, juris Rn. 26).
  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21
    Auch der Waldrand mit seinen typischen Erscheinungsformen und Waldbüschen gehört zum Wald, wenn die Flächenhaftigkeit belegt ist (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. November 1998 - 4 A 27/97 - UA S. 14, VG Cottbus…, Urteil vom 7. Mai 2021 - 3 K 745.20 - juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 11 N 25.12

    Waldrechtliche Beräumungsverfügung; Abgrenzung zum privaten Wohnbereich; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - 12 B 7.21
    Im Übrigen läge bei einer Nutzung von Wald als Lagerfläche eine genehmigungspflichtige Waldumwandlung im Sinne von § 8 LWaldG vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2015 - OVG 11 N 25.12 - juris Rn. 7), die die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung nicht berühren würde.
  • OVG Bremen, 18.09.2024 - 2 LB 316/22

    Ausweisung eines Imam - Al-Nusra; Al-Qaida; Antisemitismus; Ausweisung; …

    Die Fristwahrung ergibt sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts jedoch nicht daraus, dass die Klagefrist nach § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO abweichend von § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO ein Jahr betrug, weil die Rechtsbehelfsbelehrung im Ausweisungsbescheid vom 06.04.2021 wegen der fehlerhaften Angabe der postalischen Anschrift des Verwaltungsgerichts unrichtig erteilt wurde (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Urt. v. 18.11.2021 - 12 B 7/21, juris Rn. 18;… OVG Hamburg, Urt. v. 06.05.2008 - 3 Bf 105.05, juris Rn. 26).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.11.2023 - 5 K 792/21
    Mit dem Aufstellen des Folienzeltes sowie eines Tisches und Stühlen hat der Kläger "andere nicht zum Wald gehörende Gegenstände" und objektiv bewegliche Sachen abgelagert, die dem Wald mit allen seinen Bestandteilen wesensfremd sind (…vgl. Koch a. a. O. § 24 LWaldG, Ziff. 3.1.1.1), und damit gegen das Verbot der Waldverschmutzung verstoßen, § 24 Abs. 1 LWaldG (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2021 - 12 B 7/21 -, juris).

    Im Übrigen läge bei einer Nutzung von Wald als Lagerfläche eine genehmigungspflichtige Waldumwandlung im Sinne von § 8 LWaldG vor (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2021 - 12 B 7/21 -, Rn. 26, juris).

  • VG Bremen, 01.07.2022 - 2 K 1260/21

    Ausweisung eines sog. Hasspredigers, Urteil vom 01.07.2022 - Ausweisung; …

    Das ist der Fall, wenn er den Adressaten davon abhalten kann, die Klage oder das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 -, BeckRS 2008, 36229, beck-online; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2021 - 12 B 7/21 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16579
VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21 (https://dejure.org/2021,16579)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.04.2021 - 12 B 7/21 (https://dejure.org/2021,16579)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. April 2021 - 12 B 7/21 (https://dejure.org/2021,16579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,16579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
    Ein etwaiger Anhörungsfehler ist jedenfalls im Rahmen des Widerspruchsverfahrens und des anschließenden Klageverfahrens geheilt worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2019 - OVG 4 B 15.18 - juris Rn. 24 mit weit.
  • BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20

    Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
    Da die Amtsärztin bei der Antragstellerin von einem aufgehobenen Leistungsbild ausging, war der Antragsgegner nicht verpflichtet, nach einer anderweitigen oder begrenzten Verwendung der Antragstellerin zu suchen (BVerwG, Beschluss vom 20.07.2020 - 2 B 33/20 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 1 B 1282/12

    Anspruch eines Beamten auf Weiterzahlung seiner vollen Besoldung aus dem aktiven …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
    Eine Ausnahme von der gemäß § 41 Abs. 4 LBG kraft Gesetzes eintretenden besoldungsrechtlichen Folge der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, d.h. eine vorschussweise Auszahlung der einbehaltenen Beträge kommt lediglich in Betracht, wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist und nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen erscheint, oder wenn sich der Dienstvorgesetzte widersprüchlich verhält, indem er etwa den Beamten weiter Dienst verrichten lässt, obwohl er ihn erklärtermaßen für dienstunfähig hält (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.04.2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 5 f. mit zahlr. weit. Nachw.; VG Ansbach…, Beschluss vom 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741 - juris Rn. 18 mit weit. Nachw.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2019 - 2 MB 23/18

    Besoldungskürzung bei Zurruhesetzung aufgrund Dienstunfähigkeit; Anordnungsgrund …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
    Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs im Hinblick auf die Zurruhesetzungsverfügung ändert daran grundsätzlich nichts (OVG Schleswig, Beschluss vom 11.02.2019 - 2 MB 23/18 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 3 CE 16.2155

    Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung bei Anfechtung der …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
    Soweit die laufenden Ausgaben der Antragstellerin derzeit die Ruhestandsbezüge übersteigen, muss sie entsprechende Einsparmöglichkeiten bei ihren Ausgaben wahrnehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.01.2017 - 3 CE 16.2155 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741

    Allein die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs Klage verhindert grundsätzlich …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
    Eine Ausnahme von der gemäß § 41 Abs. 4 LBG kraft Gesetzes eintretenden besoldungsrechtlichen Folge der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, d.h. eine vorschussweise Auszahlung der einbehaltenen Beträge kommt lediglich in Betracht, wenn die Ruhestandsversetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist und nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen erscheint, oder wenn sich der Dienstvorgesetzte widersprüchlich verhält, indem er etwa den Beamten weiter Dienst verrichten lässt, obwohl er ihn erklärtermaßen für dienstunfähig hält (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17.04.2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 5 f. mit zahlr. weit. Nachw.; VG Ansbach, Beschluss vom 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741 - juris Rn. 18 mit weit. Nachw.).
  • OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 318/15

    Beamter; Ruhestand; Besoldung; Kürzung; Versorgung; Einbehalt

    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
    Das Sächsische OVG hat zur vergleichbaren Regelung im sächsischen Beamtengesetz in seinem Beschluss vom 06.01.2016 (Az. 2 B 318/15, juris Rn. 9) ausgeführt:.
  • VG Ansbach, 23.04.2007 - AN 11 E 07.00383
    Auszug aus VG Schleswig, 06.04.2021 - 12 B 7/21
    Deshalb soll durch die Regelung ein solches Rückforderungsrisiko vermieden werden (VG Ansbach, Beschluss vom 23.04.2007 - AN 11 E 07.00383 - juris Rn. 23 mit weit. Nachw. u.a. auf die BT-Drucksache 14/4659 S. 53 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Schleswig
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht