Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1988 - 12 B 7/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VG Augsburg, 06.10.2010 - Au 4 K 10.607
Auswahlverfahren für Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister
Denn obwohl das Berufsrecht des Schornsteinfegerwesens gewisse Parallelen zum Beamtenrecht aufweist (…vgl. BVerwG Urt. vom 19.12.1957, BVerwGE 6, 72, 74 f.), kennt das Berufsrecht des Schornsteinfegerwesens - auch nach seiner Neuregelung - im Gegensatz zum Beamtenrecht und dem dort geltenden Grundsatz der "Ämterstabilität" (s. dazu BVerwG, Urt. Vom 25.8.1998, NVwZ 1989, 158; BVerwG, Urt. Vom 21.8.2003, NJW 2004, 870 f.) keine verbindliche, für einen Dritten nicht anfechtbare Statusverleihung (vgl. OVG RhPf, Beschl. vom 12.2.1988, GewArch 1988, 227, 230).Insgesamt zeigt sich so, dass das Berufsrecht der Schornsteinfeger weitaus weniger als das Beamtenrecht vom Grundsatz der "Stabilität der Stellenbesetzung" geprägt ist (vgl. OVG RhPf, Beschl. vom 12.2.1988, GewArch 1988, 227, 229 f.; zum neuen Recht VG Neustadt, Beschl. vom 28.6.2010, Az. 4 L 623/10.NW ; VG Regensburg, Beschl. vom 28.6.2010, Az. RO 5 S 10.1071 ).
- VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10
Kein Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung im Konkurrentenstreit um …
Der Antragsteller wendet sich gegen die bevorstehende Bestellung des Beigeladenen zum Bezirksschornsteinfegermeister im Kehrbezirk A. Die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister mit gleichzeitiger Zuweisung eines Kehrbezirks ist gegenüber den übrigen Bewerbern - und damit auch gegenüber dem Antragsteller - als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung anzusehen (OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1988, 227, 230).Das Berufsrecht des Schornsteinfegerwesens kennt im Gegensatz zum Beamtenrecht und dem dort geltenden Grundsatz der "Ämterstabilität" (s. dazu BVerwG, NVwZ 1989, 158 und NJW 2004, 870) keine verbindliche, von einem Dritten nicht anfechtbare Statusverleihung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1988, 227, 230).
- VG Neustadt, 08.01.2015 - 4 K 561/14
Keine Altersdiskriminierung eines in den Ruhestand getretenen …
Rn. 20 Zwar ist eine solche Kombination aus Anfechtungs- und Verpflichtungsklage eines Mitbewerbers um die Stelle eines Bezirksschornsteinfegermeisters bzw. eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als sogenannte Konkurrentenverdrängungsklage grundsätzlich statthaft; insbesondere steht ihr der Grundsatz der Ämterstabilität nicht entgegen(vgl. Bay.VGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 22 B 11.1139 -, GewArch 2012, 83; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 12 B 7/88.OVG - GewArch 1988, 227, 230; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 L 623/10.NW - GewArch 2010, 410 ).
- VG Regensburg, 24.05.2012 - RO 5 K 11.604
1. Zur Zulässigkeit von Konkurrentenklagen im Kaminkehrerrecht trotz Bestellung …
Hier zeigt sich, dass das Berufsrecht der Schornsteinfeger weitaus weniger als das Beamtenrecht vom Grundsatz der "Stabilität der Stellenbesetzung" geprägt ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.2.1988, GewArch 1988, 227).". - OVG Niedersachsen, 11.11.2004 - 8 LA 220/03
Anspruch eines Schornsteinfegermeisters auf Zuteilung eines bestimmten …
Selbst wenn mehrere Kehrbezirke gleichzeitig zu vergeben sind, ist es nicht zu beanstanden, wenn bei der Auswahl nicht auf soziale oder familiäre Gesichtspunkte abgestellt wird, sondern dem Rangersten auf der Bewerberliste "B" die Auswahl unter den zur Verfügung stehenden Kehrbezirken überlassen wird und den Rangfolgenden sodann die Auswahl unter den noch verbleibenden Kehrbezirken (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 12.2.1988 - 12 B 7/88 -, GewArch 1988, 227, 228). - VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
Begründungspflicht von Auswahlentscheidungen im Kaminkehrerrecht
Hier zeigt sich, dass das Berufsrecht der Schornsteinfeger weitaus weniger als das Beamtenrecht vom Grundsatz der "Stabilität der Stellenbesetzung" geprägt ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.2.1988, GewArch 1988, 227).". - VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.237
Begründungspflicht von Auswahlentscheidungen im Kaminkehrerrecht
Hier zeigt sich, dass das Berufsrecht der Schornsteinfeger weitaus weniger als das Beamtenrecht vom Grundsatz der "Stabilität der Stellenbesetzung" geprägt ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.2.1988, GewArch 1988, 227).". - VG Regensburg, 17.03.2011 - RO 5 K 10.1750
Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister
Hier zeigt sich, dass das Berufsrecht der Schornsteinfeger weitaus weniger als das Beamtenrecht vom Grundsatz der "Stabilität der Stellenbesetzung" geprägt ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.2.1988, GewArch 1988, 227).". - VG Neustadt, 13.09.2013 - 4 K 81/13
Konkurrentenklage gegen Auswahl eines Bezirksschornsteinfegermeisters
Dies zeigt schon die Regelung des § 10 Abs. 4 SchfHwG, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Bestellung keine aufschiebende Wirkung haben (Bayerischer VGH…, Urteil vom 22. April 2013, a.a.O.; vgl. aber auch schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 12 B 7/88.OVG -, GewArch 1988, 227 und VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 L 623/10.NW -, GewArch 2010, 410 ). - VG Saarlouis, 27.09.2010 - 1 L 629/10
Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz gegen Bestellung eines …
Das Berufsrecht des Schornsteinfegerwesens kennt im Gegensatz zum Beamtenrecht und dem dort geltenden Grundsatz der "Ämterstabilität" (s. dazu BVerwG, Urteil vom 25.08.1988 - 2 C 62/85 -) keine verbindliche, von einem Dritten nicht anfechtbare Statusverleihung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.02.1988 - 12 B 7/88 -). - VG Oldenburg, 05.10.2005 - 12 B 3383/05
Vergabe eines Kehrbezirkes
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