Rechtsprechung
| VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
Hinausschieben des Ruhestandes eines Professors
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
- OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2023 - 2 MB 3/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OVG Hamburg, 05.06.2012 - 1 Bs 98/12
Zu den Voraussetzungen für das Hinausschieben des Ruhestandes einer …
Auszug aus VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes geboten, da nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand ein Hinausschieben desselben in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (OVG Hamburg…, Beschluss vom 26.11.2011 - 1 Bs 104/11 -, juris Rn. 6; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, juris Rn. 14; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 6).Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (OVG Schleswig…, Beschluss vom 24.01.2018 - 2 MB 35/17 -, juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 9; OVG Münster…, Beschluss vom 18.04.2013 - 1 B 202/13 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
Eine solche Anordnung würde wegen der voraussichtlichen Dauer eines Klageverfahrens die Hauptsache vollständig vorwegnehmen und damit unzulässig in den Ermessensspielraum der Antragsgegnerin eingreifen (OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 18;… Beschluss der Kammer vom 22.12.2022 - 12 B 49/22 -, juris Rn. 23).
Eine Ermäßigung im Hinblick darauf, dass es sich um ein einstweiliges Anordnungsverfahren handelt, ist nicht geboten, weil der für die Streitwertbemessung maßgebliche Rechtsschutzantrag faktisch auf die Vorwegnahme der Hauptsache und damit eine endgültige Entscheidung gerichtet ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 19; OVG Münster…, Beschluss vom 09.10.2019 - 1 B 1058/19 -, juris Rn. 39).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 1 B 202/13
Vorliegen eines dienstlichen Interesses als Voraussetzung des Hinausschiebens der …
Auszug aus VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (OVG Schleswig…, Beschluss vom 24.01.2018 - 2 MB 35/17 -, juris Rn. 4; OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 18.04.2013 - 1 B 202/13 -, juris Rn. 8 m.w.N.).Schließlich wird ein Hinausschieben der Altersgrenze auch etwa dann im dienstlichen Interesse liegen können, wenn noch kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht und die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch die Behörde ausnahmsweise einstweilen nur durch eine Weiterbeschäftigung des betroffenen Beamten sichergestellt werden kann oder dies dem Dienstherrn aus anderen, hier nicht näher zu spezifizierenden Gründen als sinnvoll erscheint (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18.04.2013 - 1 B 202/13 -, juris Rn. 12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - 1 B 1058/19
Streit über das Hinausschieben des Eintritts eines Beamten in den Ruhestand; …
Auszug aus VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
Die Regelung des § 52 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. Satz 1 Nr. 1 GKG ist hier anzuwenden, weil das Verfahren nur den Zeitpunkt der Versetzung des im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehenden Antragstellers in den Ruhestand als einzelnes Element innerhalb des Zurruhesetzungsverfahrens betrifft, nicht aber die Zurruhesetzung grundsätzlich im Streit steht (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 09.10.2019 - 1 B 1058/19 -, juris Rn. 39).Eine Ermäßigung im Hinblick darauf, dass es sich um ein einstweiliges Anordnungsverfahren handelt, ist nicht geboten, weil der für die Streitwertbemessung maßgebliche Rechtsschutzantrag faktisch auf die Vorwegnahme der Hauptsache und damit eine endgültige Entscheidung gerichtet ist (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 19; OVG Münster, Beschluss vom 09.10.2019 - 1 B 1058/19 -, juris Rn. 39).
- OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
Auszug aus VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
Im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation durch die Antragsgegnerin zu erwarten, jedenfalls in Bezug auf die Fortführung der Lehrveranstaltungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.03.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 21). - BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis; …
Auszug aus VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes geboten, da nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand ein Hinausschieben desselben in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (OVG Hamburg…, Beschluss vom 26.11.2011 - 1 Bs 104/11 -, juris Rn. 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, juris Rn. 14; OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 6). - OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 2 MB 35/17
Bundespolizei; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
Auszug aus VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (OVG Schleswig, Beschluss vom 24.01.2018 - 2 MB 35/17 -, juris Rn. 4; OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 9; OVG Münster…, Beschluss vom 18.04.2013 - 1 B 202/13 -, juris Rn. 8 m.w.N.). - OVG Hamburg, 26.08.2011 - 1 Bs 104/11
Hinausschieben des Eintritts in den beamtenrechtlichen Ruhestand
Auszug aus VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes geboten, da nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand ein Hinausschieben desselben in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (OVG Hamburg, Beschluss vom 26.11.2011 - 1 Bs 104/11 -, juris Rn. 6; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, juris Rn. 14; OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 6). - VG Schleswig, 22.12.2022 - 12 B 49/22
Auszug aus VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22
Eine solche Anordnung würde wegen der voraussichtlichen Dauer eines Klageverfahrens die Hauptsache vollständig vorwegnehmen und damit unzulässig in den Ermessensspielraum der Antragsgegnerin eingreifen (OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 18; Beschluss der Kammer vom 22.12.2022 - 12 B 49/22 -, juris Rn. 23).
- VG Schleswig, 05.08.2025 - 12 A 62/24
Hinausschieben des Ruhestandeintritts eines Hochschullehrers
Im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation durch die Beklagte zwingend geboten (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24.03.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 21; VG Schleswig, Beschluss vom 08.02.2023 - 12 B 70/22 -, juris Rn. 13 ). - VG Kassel, 15.12.2023 - 1 L 1647/23
Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines Beamten in einem …
Die Regelung des § 52 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. Satz 1 Nr. 1 GKG ist hier anzuwenden, weil das Verfahren nur den Zeitpunkt der Versetzung des im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehenden Antragstellers in den Ruhestand als einzelnes Element innerhalb des Zurruhesetzungsverfahrens betrifft, nicht aber die Zurruhesetzung grundsätzlich im Streit steht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 12 B 70/22 -, juris m.w.N.).
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