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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 12 B 800/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21728
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 12 B 800/06 (https://dejure.org/2006,21728)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.2006 - 12 B 800/06 (https://dejure.org/2006,21728)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 12 B 800/06 (https://dejure.org/2006,21728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ohne Auflagen; Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen; Beurteilung des Gefährdungsrisikos für das Wohl des Kindes im Rahmen der Tagespflege; Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Gefahreneintritts im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der …

    Rn. 51 Aufgrund dieser von sexuellen Handlungen ausgehenden hohen Schadensträchtigkeit für das Kind muss eine Prognose vorliegen, wonach pädophile Handlungen in der Kindestagespflegestelle ausgeschlossen sind (vgl. ähnlich: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2006 - 12 B 800/06 -, juris Rn. 10; VG Würzburg…, Urteil vom 22.03.2012 - W 3 K 11.463 -, juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 22.03.2012 - W 3 K 11.463

    Gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes

    Rn. 25 Die Erlaubnis ist demnach - wie ausgeführt: rechtlich zwingend - aufzuheben, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen vorliegen, die der Sphäre der Klägerin zuzurechnen sind (vgl. OVG NRW, B.v. 22.06.2006, Az.: 12 B 800/06, juris).

    Rn. 26 Dabei sind nach Auffassung des erkennenden Gerichts, das insoweit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (B.v. 22.06.2006, Az.:12 B 800/06, juris RdNr. 10) folgt, keine hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Gefahreneintritts zu stellen, weil das Wohl der zu betreuenden Kinder besonders hoch zu gewichten ist und die Tragweite eines sexuellen Missbrauchs solcher Kinder besonders gravierend ist.

    Es reicht daher aus, wenn es sich auch nur - trotz des Fehlens konkret einschlägiger Beweise hierfür - als nicht völlig unwahrscheinlich darstellt, dass eine im Haushalt der Pflegeperson lebende dritte Person ein dort in Tagespflege betreutes Kind sexuell missbraucht haben könnte und dass diese Person deswegen nach wie vor eine Disposition zu solchen Straftaten aufweisen könnte (vgl. OVG NRW, B.v. 22.06.2006, Az.: 12 B 800/06, juris RdNr. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 2032/21

    Fehlende Eignung einer Kindertagespflegeperson; Zusammenleben mit …

    Rn. 46 Aufgrund dieser von sexuellen Handlungen ausgehenden hohen Schadensträchtigkeit für das Kind muss eine valide Prognose vorliegen, wonach pädophile Handlungen in der Kindestagespflegestelle ausgeschlossen sind (ähnlich auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2006 - 12 B 800/06 -, juris Rn. 10; VG Würzburg…, Urteil vom 22.03.2012 - W 3 K 11.463 -, juris Rn. 26).
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