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   VGH Bayern, 26.07.1993 - 12 B 90.3525   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8156
VGH Bayern, 26.07.1993 - 12 B 90.3525 (https://dejure.org/1993,8156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.1993 - 12 B 90.3525 (https://dejure.org/1993,8156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 1993 - 12 B 90.3525 (https://dejure.org/1993,8156)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 275
  • NVwZ 1994, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - kein Rückgriff auf § 90 …

    Anders als in dem von der Klägerseite angesprochenen Fall, über den der Bayerische VGH zu entscheiden hatte (12 B 90.3525, Urteil vom 26. Juli 1993) steht hier durch einen möglichen Verkauf der Immobilie nicht gleichzeitig die wirtschaftliche Existenzgrundlage auf dem Spiel.
  • SG Aachen, 30.04.2013 - S 20 SO 159/12

    Verpflichtung der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten für aus …

    Die Klägerin berufen sich für ihre Rechtsauffassung auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) München vom 26.07.1993 (12 B 90.3525).

    Soweit in der seit 2005 für das Sozialhilferecht nicht mehr zuständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, speziell vom VGH München im Urteil vom 26.07.1993 (12 B 90.3525), auf das sich die Kläger berufen, noch ein postmortaler Vermögensschutz zugunsten der Erben angenommen worden ist, wenn der vererbte Gegenstand Schonvermögen des Hilfeempfängers und Erblassers gewesen war, wird diese Auffassung in der Sozialgerichtsbarkeit nicht mehr vertreten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 6/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz durch Erben bei Vermögen aus einer Rente …

    Es ist erkennbar keine Sachlage gegeben, die derjenigen entspräche, in der Schonvermögen des Hilfeempfängers zugleich solches der Erben wäre (vgl. hierzu auch VGH München, Urteil vom 26.07.1993 -12 B 90.3525 = NJW 1994, 275f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 10/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenersatz durch Erben bei Vermögen aus einer Rente …

    Rn. 46 Es ist erkennbar keine Sachlage gegeben, die derjenigen entspräche, in der Schonvermögen des Hilfeempfängers zugleich solches der Erben wäre (vgl. hierzu auch VGH München, Urteil vom 26.07.1993 -12 B 90.3525 = NJW 1994, 275f.).
  • VG Münster, 02.11.2004 - 5 K 1115/02

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ; Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt

    Der auf das Urteil des Bay. VGH vom 26. Juli 1993 - 12 B 90.3525 -, FEVS 44, 461 gestützten Ansicht der Klägerin, dass das Schonvermögen ihrer verstorbenen Mutter auch als ihr eigenes Schonvermögen anzusehen sei, vermag sich das Gericht unter Bezugnahme auf die Gründe des Urteils des OVG NRW vom 20. Februar 2001 - 22 A 2695/99 -, a. a. O. nicht anzuschließen.
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