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| LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 12 B 91/09 AS ER |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.08.2009 - L 12 B 91/09 AS ER (https://dejure.org/2009,18430)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. August 2009 - L 12 B 91/09 AS ER (https://dejure.org/2009,18430)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abstrakte Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete; Übernahme von Umzugskosten wie auch von Aufwendungen für eine Einzugsrenovierung
Verfahrensgang
- SG Detmold, 23.07.2009 - S 11 AS 168/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 12 B 91/09 AS ER
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 12 B 92/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - L 7 B 166/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 12 B 91/09
Rn. 4 Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass sich eine andere Beurteilung weder aus dem Beschwerdevortrag des Antragstellers noch aus den Erwägungen des 7. Senats des Landessozialgerichts NRW aus dem vorangegangenen Verfahren L 7 B 166/09 AS ER ergibt.
- FG Düsseldorf, 12.10.2009 - 14 KO 2495/09
Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Anwalts aus seinem …
Obwohl die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG nach Art. 10 Satz 2 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Verfahren am Tage nach der Verkündung und somit am 05.08.2009 in Kraft getreten ist, findet die Regelung nach Auffassung des Senats in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung (vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2009 4 E 1609/08, [...]; OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2009 14 B 553/09, [...]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2009 8 B 339/09, [...]; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2009 12 B 91/09, [...]).
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