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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.03.1995 - 12 B 93.3543   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12616
VGH Bayern, 09.03.1995 - 12 B 93.3543 (https://dejure.org/1995,12616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.1995 - 12 B 93.3543 (https://dejure.org/1995,12616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 1995 - 12 B 93.3543 (https://dejure.org/1995,12616)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenschutz - zur Ermessensbindung der Hauptfürsorgestelle - zum Verhältnis zum arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Zustimmung der Hauptfürsorgestelle; Kündigungsschutzgedanke des Schwerbehindertengesetzes; Fürsorgerechtliche Ermessensentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der …

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  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …

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  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …

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  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …

    Eine Pflicht des Gewerbeaufsichtsamtes zur Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung aus Gründen des Arbeitsrechts kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel offen zutage liegt (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.1995 - 12 B 93.3543 - Behindertenrecht 1995, 199 zum Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte).
  • VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.266

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …

    Eine Pflicht des Gewerbeaufsichtsamtes zur Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung aus Gründen des Arbeitsrechts kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel offen zutage liegt (vgl. BayVGH vom 9.3.1995 Az. 12 B 93.3543 zum Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte).
  • VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 3 K 12.677

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …

    Eine Pflicht des Gewerbeaufsichtsamtes zur Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung aus Gründen des Arbeitsrechts kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel offen zutage liegt (vgl. BayVGH vom 9.3.1995 Az. 12 B 93.3543 zum Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte; VG Augsburg vom 19.6.2012 ArbuR 2012, 329).
  • VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.00480

    Nachträgliche Anhörung eines nach Erlass des Ausgangsbescheides konstituierten …

    Gemäß der von den Klägerbevollmächtigten zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 1995 - 12 B 93.3543 - könne das Integrationsamt lediglich im Rahmen einer Evidenzkontrolle die ausgewogene Berücksichtigung der vier sozialen Grunddaten Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderung prüfen und allenfalls dann eine Zustimmung verweigern, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zutage liege, was hier jedoch nicht ersichtlich gewesen sei.
  • VG Düsseldorf, 19.11.2002 - 17 K 6243/02

    Keine Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung eines …

    Rn. 42 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Nds.), Urt. v. 14. April 1993 - 4 L 6322/92 - u. 22. Juni 1994 - 4 L 4474/93 - Bay.Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Entscheidungen v. 16. November 1993 - 12 B 92.84 u. 12 B 93.2264 - u. 9. März 1995 - 12 B 93.3543 - Bayerisches Verwaltungsgericht München, Entscheidung v. 3. Juli 1998 - M 6 K 378.97 -.
  • VG Regensburg, 30.01.2007 - RN 2 K 06.1584

    Zustimmung des Integrationsamtes zur personenbedingten Kündigung wegen einer …

    Die Versagung der Zustimmung zur Kündigung aus Gründen des Arbeitsrechts scheidet allenfalls dann aus, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung "ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zutage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt" ( vgl. BVerwG , Entsch. vom 2.7.1992, Az. 5 C 51/90; BayVGH v. 9.3.1995, Az. 12 B 93.3543).
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