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| VGH Bayern, 20.09.1994 - 12 B 93.974 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 C 30.97
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …
Daraus folgt, daß Fälle, in denen vor Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes der Wechsel vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts an den Ort der Einrichtung und die Aufnahme in diese erfolgt waren und Leistungen für eine nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts liegende zeit gewährt worden sind, nach § 103 BSHG zu beurteilen sind (vgl. Schellhorn/Reinehr/Schwörer, Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge, 1966, S. 189 sowie BayVGH, Urteile vom 20. September 1994 - VGH 12 B 93.974 - und vom 28. Oktober 1994 - VGH 12 B 92.1534 - ). - OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04
Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung; …
Fraglich ist, ob Frau P der Betreuung in einer Einrichtung des § 97 Abs. 4 BSHG bedurfte - sog. Heimbetreuungsbedürftigkeit - (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Dezember 1995 - 6S 1814/95 - FEVS 46, 296 unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 20. September 1994 - 12 B 93.974 - sowie ThürOVG, Urteil vom 27. August 1996 - 2 KO 310/95 - ThürVBl 1997, 37 = FEVS 47, 398;… LPK-BSHG, 5. Aufl., § 103 Rn. 2 f;… Mergler/Zink, § 97 Rn. 27a, § 103 Rn. 24). - VGH Baden-Württemberg, 01.12.1995 - 6 S 1814/95
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in einer Anstalt - …
Rn. 22 Für die Annahme der Heimbetreuungsbedürftigkeit entscheidend ist, ob der Hilfeempfänger in Anbetracht seiner körperlichen oder seelischen Beschaffenheit - oder wegen besonderer sozialer Umstände, die vorliegend nicht interessieren - der Fürsorge durch andere bedarf und deshalb seine Aufnahme in eine Anstalt, ein Heim oder eine gleichartige Einrichtung nützlich und zweckmäßig ist (ebenso die Rspr. der Zentralen Spruchstelle;… vgl. Mergler/Zink, a.a.O., Rdnr. 24 zu § 103 m.w.N.); die Aufnahme braucht darüber hinaus nicht auch erforderlich zu sein (ebenso BayVGH, Urt. vom 20.09.1994 - 12 B 93.974 -).
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