Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.11.1994 - 12 B 94.1962 |
Zitiervorschläge
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Sozialhilfe: Überleitungsmöglichkeiten hinsichtlich Kindergeld und kindergeldbezogenem Netto-Ortszuschlag im Falle der Unterhaltsansprüche behinderter Kinder
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90
Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.1994 - 12 B 94.1962
Der Sozialhilfeträger darf Kindergeld und den kindergeldbezogenen Netto-Ortszuschlag, sofern diese Leistungen unterhaltspflichtigen Eltern für ihr behindertes Kind, das das 21. Lebensjahr vollendet hat und Eingliederungshilfe (BSHG §§ 39ff) erhält, gewährt werden, dann nicht gemäß BSHG § 91 Abs. 3 S 1 Halbs 2 als Unterhaltsbeitrag auf sich überleiten, wenn kein atypischer Ausnahmefall vorliegt (Anschluß BVerwG, 1993-06-17, 5 C 43/90, BVerwGE 92, 330). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1985 - 8 A 285/84
Überleitung des Unterhaltsanspruches des Sozialhilfeempfängers gemäß BSHG § 90, …
Auszug aus VGH Bayern, 24.11.1994 - 12 B 94.1962
Vergleiche OVG Hamburg, 1991-10-04, Bf IV 83/89, FEVS 42, 444; OVG Münster, 1985-06-20, 8 A 285/84, FamRZ 1986, 98.
- OVG Schleswig-Holstein, 23.04.1996 - 5 L 163/95
Sozialhilfe - zum Ausschluß der Überleitung des Unterhaltsanspruchs - hier: …
Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, rechtfertigen die von der Beklagten genannten Gründe eine ausnahmsweise Überleitung - auch beschränkt auf das Kindergeld und den kindbezogenen Teil des Ortszuschlages - nicht (…vgl. im Ergebnis ebenso: OVG Münster, Urt. v. 20.06.1985 - 8 A 285/84 -, FEVS 35, 140 - Kindergeld;… OVG Hamburg, Urt. v. 04.10.1991 - Bf IV 83/89 -, FEVS 42, 444 - Kindergeld; Bay VGH, Urt. v. 24.11.1994 - 12 B 94.1962 - Kindergeld und Ortszuschlag). - VG Ansbach, 10.07.2003 - AN 4 K 03.575
Kindergeld auf Grundsicherung anrechnen?
Zweckgerecht im obigen Sinn ist eine Verwendung durch den Kindergeldberechtigten auch dann, wenn das Kindergeld dem Kind auch nur mittelbar, wie beispielsweise durch gelegentliche Geschenke, Ausflüge und sonstige gemeinsame Aktivitäten zugute kommt (vgl. zu allem VG Ansbach, Urteil vom 13.1.1994, Az. 11 K 93.00158 und BayVGH, Urteil vom 24.11.1994, Az. 12 B 94.1962).
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