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| VGH Bayern, 06.10.1997 - 12 B 94.2291 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12
Ein Vermieter, dem das Jobcenter die Wohnungsmiete gemäß § 22 Abs. 7 SGB II …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe derartige Rückforderungen gegen den Vermieter bestätigt (BayVGH, Urteil vom 06.10.1997, Az. 12 B 94.2291).Zur Begründung hat er auf den Beschluss des BayVGH vom 06.10.1987, 12 B 94.2291 verwiesen.
Rn. 69 Diesem Ergebnis steht der vom Kläger zitierte Beschluss des VGH München vom 06.10.1997 (12 B 94.2291) nicht entgegen, da der VGH in der ihm vorliegenden Konstellation eine Leistungsbeziehung zwischen Leistungsträger und Vermieter angenommen hatte (…vgl. VGH, a.a.O., S. 6).
- SG Landshut, 02.05.2012 - S 11 AS 698/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - öffentlich-rechtliche Streitigkeit - …
Rn. 47 Diesem Ergebnis steht der vom Kläger zitierte Beschluss des VGH München vom 06.10.1997 (12 B 94.2291) nicht entgegen, da der VGH in der ihm vorliegenden Konstellation eine Leistungsbeziehung zwischen Leistungsträger und Vermieter angenommen hatte (…vgl. VGH, a.a.O., S. 6). - SG Aachen, 30.01.2007 - S 20 SO 55/06
Sozialhilfe
Die hiervon abweichende Auffassung (vgl. VGH München, Beschluss vom 06.10.1997 - 12 B 94.2291; VG Lüneburg, Urteile vom 26.11.2002 - 4 A 103/01 - und vom 24.06.2003 - 4 A 78/02), die u.a. davon ausgeht, der im zivilrechtlichen Bereichungsrecht geltende Vorrang der Leistungs-vor der Nichtleistungskondiktion gelte im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nicht, überzeugt die Kammer nicht. - SG Lüneburg, 27.08.2008 - S 24 AS 722/08 Eine Auseinandersetzung zwischen dem Grundsicherungsträger und dem Vermieter über die Rückzahlung der Unterkunftsleistungen kann daher nur ausnahmsweise privatrechtlich eingeordnet werden, soweit der Leistungsträger gegenüber dem Vermieter eine Kostenübernahmeerklärung oder eine andere dem Zivilrecht zuzuordnende Willenserklärung abgegeben hat (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 4 OB 41/03 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Oktober 1997 - 12 B 94.2291 - BeckRS 2005, 30741 - Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 26. November 2002 - 4 A 103/01 - juris; Urteil vom 24. Juni 2003 - 4 A 78/02 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 20. November 2002 - 13 VG 2845/2002 - juris; Sozialgericht Lüneburg, Gerichtsbescheid vom 31. Mai 2006 - S 22 SO 122/05).
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