Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.02.2001 - 12 B 97.3436 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 13.01.2006 - 12 B 03.1174 Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur begründen Kostenzusagen- oder Kostenübernahmeerklärungen nur dann Zahlungsansprüche im Einzelfall, wenn in der Kostenzusage unzweifelhaft der Rechtswille des Trägers der Sozialhilfe zum Ausdruck kommt, dadurch selbst unmittelbar gegenüber dem Erklärungsempfänger die Kosten übernehmen zu wollen (vgl. BVerwG vom 30.9.1993 BVerwGE 94, 202 [BVerwG 30.09.1993 - BVerwG 5 C 41.91] ; BayVGH vom 22.7.2003 12 ZB 02.3283 ; OVG Brandenburg vom 27.1.2000 und vom 27.11.2002 ff VS 51, 55 zur Pflegesatzvereinbarung und BVerwG vom 19.5.1994 BVerwGE 96, 71; BayVGH vom 21.2.2001 12 ZB 01.343 und vom 22.2.2001 12 B 97.3436 zur Miet- und Kostenübernahmeerklärung).
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