Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.09.2001 - 12 B 98.1102 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1298
Freistellungsvereinbarung; Vermögenseinsatz; Alleinerziehung; Umgangsrecht
Eine inhaltliche Nähe der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an die Sozialhilfe könnte aber auch dafür sprechen, dass die Leistungen jeweils nur für den (einmonatigen) Bedarfszeitraum gewährt werden und bei Versagung mit der Verpflichtungsklage erstritten werden müssten (vgl. BayVGH vom 27.9.2001 12 B 98.1102; zitiert nach juris).Geht man wegen der Nähe der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zur Sozialhilfe von einer Verpflichtungsklage aus, so ist maßgeblicher Zeitpunkt wie bei der Sozialhilfe ebenfalls der des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BayVGH vom 27.9.2001 12 B 98.1102 zitiert nach juris).
- VG Würzburg, 22.07.2011 - W 3 K 11.170
Gegenstandswertfestsetzung; Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG; …
Rn. 2 Sind Gegenstand des Klageverfahrens zeitlich nicht ausdrücklich beschränkte bzw. lediglich in allgemeiner Form auf die maximale gesetzliche Leistungsdauer beschränke Leistungen nach § 1 UVG, so finden für die Gegenstandswertfestsetzung die seinerzeit von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze für die Gegenstandswertfestsetzung bei laufenden Sozialhilfeleistungen Anwendung (vgl. BayVGH, B.v. 27.09.2001, Az.: 12 B 98.1102, juris, Rd.Nr. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 06.04.2001, Az.: 16 E 152/01, juris, Rd.Nr. 14; OVG Brandenburg, B.v. 19.07.1996, Az.: 4 A 196/95, juris, Rd.Nr. 5; VGH Baden-Württemberg, B.v. 27.05.1994, Az.: 6 S 1249/94, juris, Rd.Nr. 3). - VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1062
Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem …
Dies ergibt sich aus dem normativ festgelegten Leistungsumfang in Form beitragsmäßig begrenzter und reiner Geldleistungen, der altersmäßigen Beschränkung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG) und der begrenzten Höchstdauer der Gewährung in § 3 UVG; wenngleich die inhaltliche Nähe der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an die Sozialhilfe auch dafür sprechen könnte, dass die Leistungen jeweils nur für den (einmonatigen) Bedarfszeitraum gewährt werden und bei Versagung mit der Verpflichtungsklage erstritten werden müssten (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2001 - 12 B 98.1102 - juris). - VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1063
Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem …
Dies ergibt sich aus dem normativ festgelegten Leistungsumfang in Form beitragsmäßig begrenzter und reiner Geldleistungen, der altersmäßigen Beschränkung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG) und der begrenzten Höchstdauer der Gewährung in § 3 UVG; wenngleich die inhaltliche Nähe der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an die Sozialhilfe auch dafür sprechen könnte, dass die Leistungen jeweils nur für den (einmonatigen) Bedarfszeitraum gewährt werden und bei Versagung mit der Verpflichtungsklage erstritten werden müssten (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2001 - 12 B 98.1102 - juris).
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