Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BSHG § 2 Abs. 1; ; BSHG § 11 Abs. 1; ; BSHG § 20; ; BSHG § 23 Abs. 1; ; BSHG § 25 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anerkennung eines Mehrbedarfszuschlags wegen Erwerbsunfähigkeit; Kürzung von Regelsatzleistungen wegen Nichtbefolgung einer Arbeitsaufforderung; Fehlende Leistungsverweigerung des Hilfesuchenden bei Widerspruch; Unzulässigkeit der Gewährung von Sozialhilfe für die ...
Verfahrensgang
- VG München, 19.05.1999 - M 18 K 97.5313
- VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
- VGH Bayern, 22.04.2004 - 12 B 99.3472
- BVerwG, 14.02.2005 - 5 B 51.04
- BVerwG, 29.04.2005 - 5 B 51.04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Einem Anspruch des Klägers auf (nachträgliche) Gewährung von ungekürzter Hilfe zum Lebensunterhalt für die genannten Zeiträume steht jedoch der Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" entgegen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 96, 152, 154 ff.).Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht, dem der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder der Hilfe Dritter (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG), immer bei zwei Fallgestaltungen zugelassen: In Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs Willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes Willen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 94, 127, 133; 96, 152, 155 ff.).
Zwar schließt die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch dann nicht aus, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (BVerwGE 96, 152, 157 m.w.N.).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Einem Anspruch des Klägers auf (nachträgliche) Gewährung von ungekürzter Hilfe zum Lebensunterhalt für die genannten Zeiträume steht jedoch der Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" entgegen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 96, 152, 154 ff.).Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht, dem der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder der Hilfe Dritter (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG), immer bei zwei Fallgestaltungen zugelassen: In Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs Willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes Willen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 94, 127, 133; 96, 152, 155 ff.).
- BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Es ist aber nicht Aufgabe der Sozialhilfebehörden Schulden zu tilgen, die der Hilfsbedürftige eingegangen ist, es sei denn, dass die Entstehung der Schulden auf ein säumiges Verhalten der Sozialhilfebehörden zurückzuführen ist (st. Rspr., z.B. BVerwGE 21, 208, 209).
- BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Entsprechend ihrer Eigenart als Hilfe in gegenwärtiger Not setzt die gerichtliche Verpflichtung zu einer Sozialhilfeleistung grundsätzlich voraus, dass die Notlage, insbesondere der Hilfebedarf, auch noch zur Zeit der (letzten) tatrichterlichen Entscheidung besteht (BVerwGE 99, 149, 156). - BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht, dem der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder der Hilfe Dritter (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG), immer bei zwei Fallgestaltungen zugelassen: In Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs Willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes Willen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 94, 127, 133; 96, 152, 155 ff.). - BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 35.88
Arbeit, inhaltliche Bestimmtheit des Angebots gemeinnütziger und zusätzlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Verwaltungsgerichtshof folgt (z.B. Urteil vom 4. Juni 1992, FEVS 43, 89), handelt es sich bei einer Arbeitsaufforderung gemäß § 20 BSHG um einen auch belastenden Verwaltungsakt. - BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 1/92
Untervollschichtig einsatzfähiger Versicherter - Erwerbsunfähigkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Insoweit wurde auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 1993 (Az. 13 RJ 1/92) und 24. März 1994 (Az. 5 RJ 4/93) hingewiesen. - BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 4/93
Erwerbsunfähigkeit - Vermittlungsbemühungen - Fremdrente - Glaubhaftmachung
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Insoweit wurde auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 1993 (Az. 13 RJ 1/92) und 24. März 1994 (Az. 5 RJ 4/93) hingewiesen. - VGH Bayern, 25.07.2000 - 12 ZB 00.506
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Zur Auslegung der Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 Satz 2 BSHG hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2000 (Az. 12 ZB 00.506) ausgeführt:.
- LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05
Einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum - Arbeitslosengeld II - Übernahme …
Sozialhilfe für die Vergangenheit wird hingegen grundsätzlich nicht gewährt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. Februar 2004, Az.: 12 B 99.3472). - LSG Bayern, 12.12.2005 - L 11 SO 17/05
Bewilligung eines Mehrbedarfszuschlages wegen Alters; Grundsätzliche …
Das Gericht schließt sich in dieser Frage der bisher ergangenen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl dazu BayVGH vom 25.07.2000 Az: 12 ZB 00506; vom 09.02.2004 Az: 12 B 99.3472 und vom 17.02.2004 FEVS 56, 223) mit folgenden Erwägungen an:.Eine Unterbrechung der Gewährung des Mehrbedarfszuschlages nach dem 31.07.1996 ist grundsätzlich unschädlich, weil § 23 Abs. 1 Satz 2 BSHG allein darauf abstellt, dass der Mehrbedarfszuschlag am 31.07.1996 anerkannt worden war (vgl dazu BayVGH vom 09.02.2004 aaO).
- VG Düsseldorf, 20.08.2004 - 13 K 402/01
Anforderungen an das Vorliegen des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf Gewährung …
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Verfahrensgang
- VG München, 19.05.1999 - M 18 K 97.5313
- VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
- VGH Bayern, 22.04.2004 - 12 B 99.3472
- BVerwG, 14.02.2005 - 5 B 51.04
- BVerwG, 29.04.2005 - 5 B 51.04
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