Rechtsprechung
| BSG, 25.02.1997 - 12 BK 49/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungs- und Beitragspflicht bei einem Beschäftigungsverhältnis des Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe - …
Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 BK 49/96
Im Hinblick auf das Urteil des erkennenden Senats zum Ehegatten-Beschäftigungsverhältnis vom 23. Juni 1994 (BSGE 74, 275 [BSG 23.06.1994 - 12 RK 50/93] = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17) bestehen bereits Zweifel an der Aktualität der Entscheidung BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90.Diese Rechtsauffassung hat der Senat in dem genannten Urteil vom 23. Juni 1994 (BSGE 74, 275, 281 [BSG 23.06.1994 - 12 RK 50/93] = SozR 3-2500 § 5 Nr. 17 S 62) bestätigt.
- BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 BK 49/96
Der Revisionsgrund der Divergenz setzt voraus, daß das angefochtene Urteil in einem entscheidungserheblichen, abstrakt formulierten Rechtssatz von einem damit inhaltlich zusammenhängenden Rechtssatz des BSG abweicht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 mwN); beide Rechtssätze dürfen miteinander nicht vereinbar sein (…vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 29; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, München 1991, Kap IX RdNr 78; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Köln 1990, RdNr 167). - BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85
Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung
Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 BK 49/96
Ferner ist bei der Divergenz auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung abzustellen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61). - BSG, 19.02.1987 - 12 RK 45/85
Versicherungspflichtige Beschäftigung - Familienhafte Mithilfe - Abgrenzung - …
Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 BK 49/96
Hierzu trägt er vor, das angefochtene Urteil des Landessozialgerichts (LSG) weiche von dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Februar 1987 (12 RK 45/85, SozR 2200 § 165 Nr. 90) ab. - BSG, 21.04.1978 - 1 BJ 12/78
Revision - Abweichung von einer Entscheidung - Darlegungslast - Konkrete Aussage
Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 BK 49/96
Der Revisionsgrund der Divergenz setzt voraus, daß das angefochtene Urteil in einem entscheidungserheblichen, abstrakt formulierten Rechtssatz von einem damit inhaltlich zusammenhängenden Rechtssatz des BSG abweicht (…vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 mwN); beide Rechtssätze dürfen miteinander nicht vereinbar sein (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 29; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, München 1991, Kap IX RdNr 78; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Köln 1990, RdNr 167).
- BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - …
Sei dies der Fall, bedürfe es der ansonsten erforderlichen Gesamtschau zur Beurteilung der Frage, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt vorliege, entgegen der Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 12. September 1996 (7 RAr 120/95) nach einem Beschluss des 12. Senats vom 25. Februar 1997 (12 BK 49/96) nicht.Entgegen der Ansicht des LSG ergibt sich nichts anderes aus dem Beschluss des 12. Senats des BSG vom 25. Februar 1997 (12 BK 49/96, DBlR Nr. 4476 zu § 168 AFG).
Wenn darüber hinaus im Beschluss des 12. Senats vom 25. Februar 1997 (12 BK 49/96, DBlR Nr. 4476 zu § 168 AFG) ausgeführt ist, dem Urteil des BSG vom 19. Februar 1987 könne nicht entnommen werden, dass bereits ein nicht geringfügiges Entgelt für sich allein ein wichtiges Merkmal für ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis darstelle, so bestätigt dies die obigen Ausführungen.
- LSG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - L 1 AL 57/02
Versicherungspflichtverhältnis - Ehegattenbeschäftigung - familienhafte Mithilfe …
Ein leistungsentsprechendes Entgelt bei Beschäftigungsverhältnissen innerhalb der Familie kann etwa durch die Zahlung der Hälfte des ansonsten üblichen Tariflohnes gegeben sein (BSG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 12 BK 49/96 -). - LSG Thüringen, 15.11.2001 - L 3 AL 381/00 Werde dagegen kein Arbeitsentgelt erbracht oder liege tatsächlich kein wie bei Arbeitsverhältnissen unter Fremden üblicher angemessener Leistungsaustausch hinsichtlich Arbeitsleistung und Entgelt vor, so werde eine versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht begründet (unter Hinweis auf BSG vom 25. Februar 1997, Az.: 12 BK 49/96).
Dies hat der 12. Senat in seinem Beschluss vom 25. Februar 1997 (Az. 12 BK 49/96), bestätigt.
- LSG Bayern, 23.03.2006 - L 9 AL 377/02
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Voraussetzungen für die Erfüllung der …
Die Hälfte des ansonsten üblichen Tariflohnes ist ohne Weiteres erreicht (BSG Beschluss vom 25.02.1997, Az.: 12 BK 49/96). - LSG Berlin, 16.12.2004 - L 6 AL 58/04 Ein leistungsentsprechendes Entgelt bei Beschäftigungsverhältnissen innerhalb der Familie kann etwa durch die Zahlung der Hälfte des ansonsten üblichen Tariflohnes gegeben sein (BSG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 12 BK 49/96 -).
- SG Reutlingen, 20.10.2005 - S 10 KR 1221/04 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluss des BSG vom 25.02.1997, 12 BK 49/96), ist ein leistungsentsprechendes Entgelt bei Beschäftigungsverhältnissen innerhalb der Familie bereits bei Zahlung der Hälfte des ansonsten üblichen Tariflohns gegeben.
- SG Koblenz, 17.06.2009 - S 12 KR 198/07 Ein Entgelt, das den halben Tariflohn bzw. das halbe ortsübliche Arbeitsentgelt unterschreitet, stellt indes keinen angemessenen Gegenwert für die ausgeübte Tätigkeit dar (BSG vom 25.02.1997 - 12 BK 49/96 -).
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