Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.11.2007 - 12 BV 06.158 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BAföG § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; FakOSozPäd § 4 Abs. 1; ; AFBG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Ausbildungsförderung; § 4 FakOSozPäd setzt für den Zugang zur Ausbildung als Erzieherin in Bayern eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine entsprechende berufliche Qualifikation im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erschöpfung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung bei Abschluss einer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an einer Fachakademie; Abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung zum Besuch einer Fachakademie
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.10.2005 - RN 4 K 04.465
- VGH Bayern, 13.11.2007 - 12 BV 06.158
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 25.10.2007 - 12 B 07.900
Aufstiegsfortbildungsförderung: zu den Voraussetzungen einer "entsprechenden …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2007 - 12 BV 06.158
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 25. Oktober 2007 (Az. 12 B 07.900) entschieden hat, setzt diese Vorschrift für den Zugang zur Ausbildung als Erzieherin in Bayern eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsgesetz - AFBG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002 (BGBl I S. 402) voraus.
- VGH Bayern, 20.08.2012 - 12 BV 12.901
Fachhochschulstudium der Fachrichtung "Management Sozialer Innovationen" als …
Rn. 21 Soweit der Senat in seinem Urteil vom 13. November 2007 - 12 BV 06.158 - unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 12 B 07.900 - zur Förderfähigkeit der Erzieherausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AfBG) noch die gegenteilige Auffassung vertreten und die Förderfähigkeit einer der Erziehungsausbildung an einer Fachakademie der Sozialpädagogik nachfolgenden Fachhochschulausbildung nach § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 BAföG verneint hat, weil § 4 FakOSozPäd a.F. für den Zugang zur Ausbildung als Erzieher eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine entsprechende berufliche Qualifikation voraussetze, ist dem jedenfalls durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 - 5 C 11/08 -, mit der das Urteil des Senats vom 25. Oktober 2007 - 12 B 07.900 - aufgehoben wurde, die Grundlage entzogen.Die Entscheidung vom 13. November 2007 - 12 BV 06.158 - kann deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".