Rechtsprechung
| ArbG Köln, 26.08.1997 - 12 BV 237/96 |
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 26.08.1997 - 12 BV 237/96
- ArbG Köln, 30.09.1997 - 12 BV 237/96
- LAG Köln, 27.07.1998 - 3 TaBV 100/97
- BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Köln, 27.07.1998 - 3 TaBV 100/97
Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle; Übernahme von Betriebsteilen, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 15.08.2002 - 5 (3) Sa 617/02
freiwillige Betriebsvereinbarung; Nachwirkung; Mitbestimmung, Gesetze, …
Das Arbeitsgericht hat dem Antrag des Betriebsrats im Hinblick auf die Betriebsvereinbarung Jahressonderzahlung lediglich zu Nr. 2.2 stattgegeben und im Übrigen den Antrag abgewiesen (Arbeitsgericht Köln vom 26.08.1997 - 12 BV 237/96).Darüber, dass die Betriebsvereinbarung vom 13.11.1996 hinsichtlich der LBO-Mitarbeiter andere und zum Teil geringere Jahressonderzahlungen vorsieht, als für die BO-Mitarbeiter, ist - wie die Beklagte zu Recht geltend macht - durch den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 26.08.1997 - 12 BV 237/96 - rechtskräftig entschieden, weil insoweit der Antrag des Betriebsrats auf Feststellung, dass die Betriebsvereinbarung über die Jahressonderzahlung unwirksam ist, im Wesentlichen - bis auf die Ziffer 2.2 - zurückgewiesen worden ist, ohne dass vom Betriebsrat hiergegen Rechtsmittel eingelegt worden wären.
- LAG Köln, 20.12.2002 - 4 (13) Sa 804/02
Verpflichtung zu einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ; Nachwirkung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| ArbG Köln, 30.09.1997 - 12 BV 237/96 |
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 26.08.1997 - 12 BV 237/96
- ArbG Köln, 30.09.1997 - 12 BV 237/96
- LAG Köln, 27.07.1998 - 3 TaBV 100/97
- BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98
Wird zitiert von ...
- BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98
Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle
Arbeitsgericht Köln - 12 BV 237/96 - Beschluß vom 30. September 1997.Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juli 1998 - 3 TaBV 100/97 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht der Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Köln vom 26. August 1997 - 12 BV 237/96 - stattgegeben hat.
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