Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 15.04.2009 - 12 Bf 363/07.F |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz des Oberverwaltungsgerichts - Umfang der Gebührenfreiheit des Disziplinarverfahrens
- Judicialis
VwGO § 67 Abs. 4; ; GKG § 66; ; HmbDG § 75; ; ZuSEG § 1; ; ZuSEG § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis einer Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten für die Erinnerung gegen den Kostenansatz des Oberverwaltungsgerichts; Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kosten trotz der Gebührenfreiheit des Disziplinarverfahrens gem. § 75 Abs. 1 Hamburgisches ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg - 31 D 2482/05
- OVG Hamburg, 06.02.2009 - 12 Bf 363/07
- OVG Hamburg, 15.04.2009 - 12 Bf 363/07.F
- BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20
Erinnerung; Justizverwaltungsakt; Kostenanforderung; Kostenansatz; …
Rn. 4 Die Rechtsfrage, ob die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Absatz 1 GKG dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. VwGO unterliegt, ist daher vom Gesetzgeber entschieden worden und kann nicht mehr als offen qualifiziert werden (…anders BVerwG, Beschl. v. 2.2.2017 - 6 KSt 1.17 -, Beck online Leitsatz 2, Rn. 2 u. v. 27.4.2016 - 5 KSt 1.16 -, Beck online Rn. 3; die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.2.2017 noch angeführte Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts v. 15.4.2009 (Az. 12 Bf 363/07, Beck online) ist durch die am 1.9.2009 in Kraft getretene Neuregelung überholt).
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| OVG Hamburg, 06.02.2009 - 12 Bf 363/07 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg - 31 D 2482/05
- OVG Hamburg, 06.02.2009 - 12 Bf 363/07
- OVG Hamburg, 15.04.2009 - 12 Bf 363/07
- BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
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