Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.11.2006 - 12 C 06.2436 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 09.05.2017 - 12 C 17.678
Keine Beschränkung der Verfügungsbefugnis über eigenes Vermögen vor …
Rn. 58 Im Falle der beabsichtigten Rücknahme eines rechtwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts trägt grundsätzlich die Behörde die Feststellungslast dafür, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist; die Unerweislichkeit der Rechtswidrigkeit geht zu ihren Lasten (…vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2010 - 12 ZB 09.407 - juris, Rn. 9; B.v. 28.11.2006 - 12 C 06.2436 - juris, Rn. 9).Dies gilt nur dann nicht, wenn der Leistungsempfänger den Bewilligungsbescheid entweder arglistig erwirkt (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1984 - 3 C 79/82 -, NVwZ 1985, 488 [489]; OVG NRW, U.v. 2.5.1994 - 8 A 3885/93 -, NVwZ 1996, 610 [611 f.]) oder zur Aufklärung von Vorgängen, die in seine Sphäre fallen, ohne hinreichende Gründe das ihm Zumutbare nicht beiträgt (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1984 - 3 C 79/82 -, NVwZ 1985, 488 [489]; OVG NRW, U.v. 2.5.1994 - 8 A 3885/93 -, NVwZ 1996, 610 [611 f.];… BayVGH, B.v. 20.7.2010 - 12 ZB 09.407 - juris, Rn. 9; B.v. 28.11.2006 - 12 C 06.2436 - juris, Rn. 9).
- VG Würzburg, 21.09.2023 - W 3 K 22.1532
BAföG: Zur Bekanntgabe des Gesamtergebnisses eines Ausbildungsabschnitts
Ein früherer Bekanntgabezeitpunkt ist - unter Zugrundelegung des dargestellten Begriffsverständnisses des Gerichts - vom insoweit beweispflichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2006 - 12 C 06.2436 - juris Rn. 9) Beklagten weder hinreichend substantiiert dargelegt worden noch sonst ersichtlich.
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