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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.03.2008 - 12 C 07.2915   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75875
VGH Bayern, 13.03.2008 - 12 C 07.2915 (https://dejure.org/2008,75875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2008 - 12 C 07.2915 (https://dejure.org/2008,75875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2008 - 12 C 07.2915 (https://dejure.org/2008,75875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; naher zeitlicher Zusammenhang; Darlehen des Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 60/05

    Ausbildungsförderung; unentgeltliche Vermögensübertragung; Darlegungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 12 C 07.2915
    Darlehensverbindlichkeiten sind vom Vermögen nur abzuziehen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht und zugleich ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung gerade im Bewilligungszeitraum der Ausbildungsförderung zu rechnen ist (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 21.5.2007 Az. 12 ZB 07.160; ebenso OVG Saarland vom 24.4.2006, NJW 2006, 1750).
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 12 C 06.1171
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 12 C 07.2915
    In der Rechtsprechung des Senats (vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171) ist geklärt, dass auch rechtsmissbräuchlich vor der Antragstellung an Dritte übertragenes Vermögen anzugeben ist.
  • VGH Bayern, 29.01.2007 - 12 ZB 06.140
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 12 C 07.2915
    Denn rechtsmissbräuchlich unentgeltlich an Dritte übertragenes Vermögen fällt unter das im Formblatt abgefragte vorhandene Vermögen (BayVGH vom 29.1.2007 Az. 12 ZB 06.140).
  • VGH Bayern, 21.05.2007 - 12 ZB 07.160
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 12 C 07.2915
    Darlehensverbindlichkeiten sind vom Vermögen nur abzuziehen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht und zugleich ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung gerade im Bewilligungszeitraum der Ausbildungsförderung zu rechnen ist (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 21.5.2007 Az. 12 ZB 07.160; ebenso OVG Saarland vom 24.4.2006, NJW 2006, 1750).
  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; verdeckte Treuhand; Darlehen zwischen …

    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass auch rechtsmissbräuchlich vor der Antragstellung an Dritte übertragenes Vermögen anzugeben ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 13.3.2008 Az. 12 C 07.2915).

    In der Rechtsprechung des Senats ist auch geklärt (Beschluss vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171; zuletzt Beschluss vom 13.3.2008, a.a.O.), dass sich die Klägerin zumindest vor der Nichtangabe bei der Behörde unter umfassender Darlegung des Sachverhalts hätte beraten lassen müssen (vgl. dazu BVerwG vom 6.6.1990 Buchholz 435.11 § 60 SGB I Nr. 1), nachdem sie wenige Monate vor der Antragstellung einen erheblichen Vermögensbetrag von einem eigenen auf ein Konto ihres Vaters übertragen hatte.

  • VGH Bayern, 15.09.2008 - 12 C 08.933

    Ausbildungsförderungsrecht; Prozesskostenhilfe; Darlehen zwischen nahen …

    Zudem hätte sich die Klägerin zumindest vor der Nichtangabe bzw. der Übertragung erheblicher Vermögenswerte auf die Eltern oder die Mutter bei der Behörde unter umfassender Darlegung des Sachverhalts beraten lassen müssen (vgl. dazu BVerwG vom 6.6.1990 Buchholz 435.11 § 60 SGB I Nr. 1; BayVGH vom 13.3.2008 Az. 12 C 07.2915).
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 12 ZB 08.3003

    Ausbildungsförderung; Vermögen; Forderungen; angesparte Ausbildungsförderung; …

    Zumindest hätte sie sich vor der Nichtangabe von Teilen ihres Vermögens bei der Behörde unter umfassender Darlegung ihrer Vermögensverhältnisse beraten lassen müssen (vgl. BVerwG vom 6.6.1990 Buchholz 435.11 § 60 SGB I Nr. 1; BayVGH vom 5.5.2008 Az. 12 ZB 07.1578 und vom 13.3.2008 AZ. 12 C 07.2915).
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