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| VGH Bayern, 16.04.2007 - 12 C 07.543 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 2 ME 97/26
Zulässigkeit einer vorläufigen Gewährung von Wohngeld durch einstweilige …
Gleichwohl eine Auszahlung von Wohngeld im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes für die Vergangenheit regelmäßig ausscheidet (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.5.2009 - 4 D 109/08 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 16.4.2007 - 12 C 07.543 -, juris Rn. 2) und unter der Auslegung des Begehrens der Antragstellerin allenfalls eine (die Hauptsache vorwegnehmende) vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin in Betracht kommt, der Antragstellerin künftig Wohngeld in gesetzlicher Höhe zu gewähren, ist die ebenfalls zur Ablehnung des Eilantrages führende entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, es fehle an einem Anordnungsgrund, nicht zu beanstanden. - VG Ansbach, 22.05.2025 - AN 15 K 25.909
Einstweilige Anordnung, Antragsgegner, Gewährung von Prozesskostenhilfe, …
Insbesondere kann dies der Fall sein, wenn ohne dessen Leistung der Teilbetrag der Miete oder der Belastung, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (vgl. VG Göttingen, B.v. 19.02.2019 - 2 B 20/19 - juris.; BayVGH, B.v. 16.04.2007 - 12 C 07.543 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 14.11.2017 - 12 CE 17.2012 - juris Rn. 3;… OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 14.02.2013 - 12 B 107/13 - juris Rn. 4 ff.). - VG München, 21.07.2015 - M 22 E 15.1980
Wohngeld
Soweit sich sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dementsprechend auf einen bereits vergangenen Zeitraum erstreckt, hat er bereits deswegen keinen Erfolg, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich kein Anordnungsgrund für die Verpflichtung zur Gewährung vorläufiger Leistungen für bereits abgelaufene Zeiträume besteht (BayVGH, B.v. 16.04.2007 - 12 C 07.543 Rn. 2).
- VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
Einstweilige Anordnung; Wohngeld; Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung; kein …
Rn. 18 Soweit der Antragsteller die Verpflichtung der Antragsgegnerin begehrt, ihm für den Zeitraum vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts einen Mietzuschuss zu bewilligen, hat der Antrag bereits deswegen keinen Erfolg, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen für bereits abgelaufene Zeiträume ausgesprochen werden kann (BayVGH, B.v. 16.04.2007, Az. 12 C 07.543, 14.11.2003, Az. 12 CE 03.2512 ). - VGH Bayern, 09.02.2010 - 12 C 10.229
WohngeldrechtAuslegung des Rechtsschutzbegehrens "Erinnerung"; Anhörungsrüge; …
Einer solchen Auslegung steht auch nicht entgegen, dass die Entscheidung über die Anhörungsrüge weitere Kosten verursacht, denn der Klägerin ist aus vorausgegangenen Verfahren (siehe dazu bereits BayVGH vom 16.4.2007 Az. 12 C 07.543) bekannt, dass Entscheidungen in Wohngeldsachen kraft Gesetzes - und eben nicht aufgrund richterlicher Entscheidung - von der Gerichtskostenfreiheit ausgenommen sind. - VG München, 19.01.2015 - M 22 E 14.399
Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung von Wohngeld
Rn. 23 Soweit sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf einen bereits vergangenen Zeitraum (Antrag auf Bewilligung von Wohngeld für den Zeitraum vom ... Juni 2012 bis zum Entscheidungszeitpunkt) erstreckt, hat er bereits deswegen keinen Erfolg, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich kein Anordnungsgrund für die Verpflichtung zur Gewährung vorläufiger Leistungen für bereits abgelaufene Zeiträume besteht (BayVGH, B.v. 16.04.2007 - 12 C 07.543 Rn. 2). - VG Bayreuth, 03.12.2013 - B 4 E 13.825
Kein Anordnungsgrund für vorläufige Leistung von Wohngeld
Rn. 14 Soweit sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf den Zeitraum vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erstreckt, hat er bereits deswegen keinen Erfolg, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich kein Anordnungsgrund für die Verpflichtung zur Gewährung vorläufiger Leistungen für bereits abgelaufene Zeiträume besteht (BayVGH, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 C 07.543 Rn. 2). - VG München, 14.09.2015 - M 22 E 15.2339
Wohngeld als Lastenzuschuss
Rn. 12 Soweit sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf einen bereits vergangenen Zeitraum erstreckt, hat er bereits deswegen keinen Erfolg, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich kein Anordnungsgrund für die Verpflichtung zur Gewährung vorläufiger Leistungen für bereits abgelaufene Zeiträume besteht (BayVGH, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 C 07.543 Rn. 2).
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