Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.07.2007 - 12 C 07.673 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488
§ 9 Abs. 1 UVG räumt dem alleinerziehenden Elternteil eine eigenständige …
Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (…U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (…U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen. - OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13
Berechtigung eines alleinerziehenden Elternteils zur Geltendmachung eines …
Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (…U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (…U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen. - VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1062
Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem …
Eine Auslegung als Klage des minderjährigen Sohnes begegnet insofern Bedenken als die Klage seitens des Bevollmächtigten lediglich im Auftrag der Klägerin erhoben wurde; nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bleibt es dem Bevollmächtigten der Klägerin jedoch unbenommen, im weiteren Klageverfahren klarzustellen, dass die Klage in Wirklichkeit für ihren anspruchsberechtigten Sohn erhoben sein soll (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2007 - 12 C 07.673 - juris). - VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1063
Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem …
Eine Auslegung als Klage des minderjährigen Sohnes begegnet insofern Bedenken als die Klage seitens des Bevollmächtigten lediglich im Auftrag der Klägerin erhoben wurde; nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bleibt es dem Bevollmächtigten der Klägerin jedoch unbenommen, im weiteren Klageverfahren klarzustellen, dass die Klage in Wirklichkeit für ihren anspruchsberechtigten Sohn erhoben sein soll (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2007 - 12 C 07.673 - juris).
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