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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.04.2008 - 12 C 08.608   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75687
VGH Bayern, 02.04.2008 - 12 C 08.608 (https://dejure.org/2008,75687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2008 - 12 C 08.608 (https://dejure.org/2008,75687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2008 - 12 C 08.608 (https://dejure.org/2008,75687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Strafrechtliche RehabilitierungProzesskostenhilfe; Haftdauer von mindestens sechs Monaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2008 - 12 C 08.608
    Dass solche einschränkenden Leistungsvoraussetzungen im Einzelfall - ähnlich wie Stichtagsregelungen (vgl. dazu BVerfG vom 6.12.1988 BVerfGE 79, 212/219 und Peifer in Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, Potsdamer Kommentar, 2. Aufl. 1997, § 17 StrReheG RdNr. 7) - Härten mit sich bringen, ist üblich und vom Gesetzgeber beachtet.
  • VGH Bayern, 30.05.2001 - 12 B 97.685
    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2008 - 12 C 08.608
    Gerichtskosten werden wegen der sachlichen Nähe zu den in § 188 Satz 1 VwGO aufgezählten Sachgebieten nach Satz 2 dieser Bestimmung nicht erhoben (siehe dazu BayVGH vom 30.5.2001 Az.: 12 B 97.685).
  • VG Ansbach, 19.05.2008 - AN 4 K 08.00189

    Leistungen nach dem StrRehaG; monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer aus …

    Die hiergegen vom Kläger erhobene Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. April 2008, Az. 12 C 08.608, zurückgewiesen.

    Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem oben erwähnten Beschluss vom 2. April 2008, Az. 12 C 08.608, unter Bestätigung der von der Regierung von Mittelfranken - Ausgleichsamt - und vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach im Prozesskostenhilfeverfahren vertretenen Rechtsauffassung klar und mit Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie auf die einschlägige Rechtsliteratur zum Ausdruck gebracht.

    Gerichtskosten werden jedoch wegen der sachlichen Nähe zu den in § 188 Satz 1 VwGO aufgezählten Sachgebieten nach Satz 2 dieser Bestimmung nicht erhoben (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 2.4.2008, Az. 12 C 08.608).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2009 - 7 A 11155/08

    Rehabilitierungsrecht; Haftopferentschädigung; monatliche Zuwendung

    Schließlich begegnet es auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Leistungsvoraussetzungen für die neu eingeführte Opferpension nach § 17a StrRehaG enger gefasst sind als bei der (einmaligen) Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG (im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 12 C 08.608 -, juris, Rn. 6; OLG Naumburg…, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 1 Ws Reh 179/08 -, juris, Rn. 11; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 Ws (Reha) 26/08 -, juris, Rn. 8).
  • VG Ansbach, 04.07.2008 - AN 4 K 08.00399

    Leistungen nach dem StrRehaG; Monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer aus …

    Das Verwaltungsgericht übermittelte den Parteien in anonymisierter Form einen Abdruck des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. April 2008, Az. 12 C 08.608.

    § 17a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG setzt als Anspruchsvoraussetzung für die dort geregelte monatliche besondere Zuwendung - anders als § 17 Abs. 1 Satz 1 StrRehaG für den Fall der Gewährung einer einmaligen Kapitalentschädigung, die der Kläger bereits erhalten hat - eine Haftdauer von insgesamt sechsvollenMonaten voraus, wie der Vergleich zwischen dem jeweiligen Wortlaut der beiden Vorschriften eindeutig zeigt (vgl. auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.6.2008, Az. 1 Ws Reh 179/08, juris; BayVGH, Beschluss vom 2.4.2008, Az. 12 C 08.608, juris).

  • VGH Hessen, 20.08.2009 - 3 A 1852/09

    Monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer nur bei Freiheitsentziehung von …

    Mit seiner Auffassung, dass die monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17 StrRehaG eine Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten voraussetzt und dass die Bestimmung verfassungsgemäß ist, steht der Senat - soweit ersichtlich - in Übereinstimmung mit der veröffentlichen Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte (vgl. OLG Naumburg, B. v. 04.06.2008 - 1 Ws Reh 179/08 - Bay. VGH, B. v. 02.04.2008 - 12 C 08.608 - VG Ansbach, Urt. v. 04.07.2008 - AN 4 K 08.00399 - OVG Koblenz, B. v. 02.02.2009 - 7 A 11155/08, 7 D 10888/08 - OVG Lüneburg, B. v. 18.05.2009 - 4 LA 240/08 - ; jeweils in juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2009 - 4 LA 240/08

    Erfordernis einer monatsgenauen Ermittlung der Haftdauer bei Anwendung des § 17a …

    Dass somit neben dem Erfordernis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit auch hinsichtlich der maßgeblichen Haftdauer die Leistungsvoraussetzungen der (fortlaufenden) besonderen Zuwendung nach § 17 a StrRehaG enger gefasst sind als der (einmaligen) Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 2.2.2009 - 7 A 11155/08, 7 D 10888/08 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.4.2008 - 12 C 08.608 - Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 31.7.2008 - 2 Ws (Reha) 26/08 -).
  • VGH Hessen, 20.08.2009 - 3 D 1645/09

    Besondere Zuwendung für Haftopfer

    Mit seiner Auffassung, dass die monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17 StrRehaG eine Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten voraussetzt und dass die Bestimmung verfassungsgemäß ist, steht der Senat - soweit ersichtlich - in Übereinstimmung mit der veröffentlichen Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte (vgl. OLG Naumburg, B. v. 04.06.2008 - 1 Ws Reh 179/08 - Bay. VGH, B. v. 02.04.2008 - 12 C 08.608 - VG Ansbach, Urt. v. 04.07.2008 - AN 4 K 08.00399 - OVG Koblenz, B. v. 02.02.2009 - 7 A 11155/08, 7 D 10888/08 - OVG Lüneburg, B. v. 18.05.2009 - 4 LA 240/08 - ; jeweils in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2009 - 7 D 10888/08

    Analogie; analoge Anwendung; Beitrittsgebiet; Dauer; Freiheitsentziehung; Härte; …

    Schließlich begegnet es auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Leistungsvoraussetzungen für die neu eingeführte Opferpension nach § 17a StrRehaG enger gefasst sind als bei der (einmaligen) Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG (im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 12 C 08.608 -, juris, Rn. 6; OLG Naumburg…, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 1 Ws Reh 179/08 -, juris, Rn. 11; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 Ws (Reha) 26/08 -, juris, Rn. 8).
  • OLG Naumburg, 04.06.2008 - 1 Ws Reh 179/08

    Bemessung der besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a Abs. 1 S. 1 StrRehaG

    Es ist auch rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Leistungsvoraussetzungen für die neu eingeführte laufende besondere Zuwendung enger gefasst sind als bei der (einmaligen) Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG; dass solche einschränkenden Leistungsvoraussetzungen im Einzelfall - ähnlich wie Stichtagsregelungen - Härten mit sich bringen, ist üblich und vom Gesetzgeber beachtet, macht die Regelung aber nicht etwa verfassungswidrig (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, 12. Senat, Beschluss vom 02. April 2008 - 12 C 08.608 -, Abs. 6 der Gründe - Juris-Datensammlung).
  • OLG Naumburg, 09.07.2008 - 1 Ws Reh 140/08

    Rechtsfolgen des Versterbens eines Antragstellers während des …

    Der Umstand, dass solche einschränkenden Regelungen im Einzelfall - ähnlich wie Stichtagsregelungen - Härten mit sich bringen, ist üblich und vom Gesetzgeber beachtet, macht die Regelung aber nicht etwa verfassungswidrig (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, 12. Senat, Beschluss vom 02. April 2008 - 12 C 08.608 -, Abs. 6 der Gründe - Juris-Datensammlung).
  • OLG Naumburg, 29.01.2009 - 1 Ws Reh 45/09

    Vorussetzung für eine Haftopferentschädigung nach dem StrRehaG

    Auch diese sind üblich und vom Gesetzgeber beachtet; die Regelung wird aber deshalb nicht etwa verfassungswidrig (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, 12. Senat, Beschluss vom 02. April 2008 - 12 C 08.608 -, Abs. 6 der Gründe - Juris-Datensammlung).
  • VG Koblenz, 10.09.2008 - 5 K 537/08

    5 Monate und 24 Tage genügen nicht

  • OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 2 Ws (Reha) 26/08

    Verbüßung von mindestens sechs Monaten Haft als Voraussetzung für die Gewährung …

  • OLG Jena, 22.09.2009 - 1 Ws Reha 21/09

    Leistungsvoraussetzungen für die Opferpension nach § 17a StrRehaG; Entschädigung …

  • VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 649/08

    Maßgeblich für die besondere Zuwendung an Haftopfer sind die tatsächlich …

  • KG, 22.02.2010 - 2 Ws 86/10

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Zeitpunkt der Entstehung des …

  • OLG Jena, 16.09.2009 - 1 Ws Reha 18/09

    Voraussetzungen für die Entschädigung rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung

  • VG Würzburg, 29.03.2010 - W 7 K 09.101

    Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit; …

  • VG München, 15.07.2011 - M 4 E 11.1616

    Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz; monatliche besondere Zuwendung nach § …

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