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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41086
VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352 (https://dejure.org/2015,41086)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2015 - 12 C 15.2352 (https://dejure.org/2015,41086)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 12 C 15.2352 (https://dejure.org/2015,41086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1032
  • NZS 2016, 319
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • VG Ansbach, 04.06.2009 - AN 14 K 07.02668

    Übernahme von Betreuungskosten

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352
    Eine solche Betreuung umfasst regelmäßig auch die Erziehung und Bildung der zu betreuenden Kinder und schließt deren soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung, namentlich die Vermittlung orientierender Werte und Regeln, wie beispielsweise Teamfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit, mit ein (vgl. hierzu näher VG Ansbach, U.v. 4.6.2009 - AN 14 K 07.02668 - juris, Rn. 33 ff.).

    Allein der Umstand, dass die Gesamtverantwortung für die Konzeption der Betreuung bei der Schulleitung liegt, die Klassenstundenpläne von der Schule mit dem Zeitplan der Betreuung koordiniert werden und die Betreuung selbst in den Räumen der Schule stattfindet, macht die (Mittags-)Betreuung in derartigen Fällen nicht zu einer Einrichtung der Schule (so zutreffend VG Ansbach, U.v. 4.6.2009 - AN 14 K 07.02668 - juris, Rn. 33 ff.).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Entscheidung einer Rechtsfrage im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352
    Vor allem ist es unzulässig, schwierige Sach- oder Rechtsfragen, die in einer vertretbaren Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857).
  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 12 C 14.380

    Vormerkung für eine Sozialwohnung in München - Bildung einer Rangliste

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352
    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris; B.v. 28.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris; B.v. 11.3.2014 - 12 C 14.380 - juris, Rn. 10 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 C 12.2105

    Begriff des Zusammenlebens

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352
    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris; B.v. 28.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris;… B.v. 11.3.2014 - 12 C 14.380 - juris, Rn. 10 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.03.2013 - 12 C 13.280

    Vergabe sog. Anwesenheitspunkte bei der Vormerkung für den Bezug einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352
    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris; B.v. 28.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris;… B.v. 11.3.2014 - 12 C 14.380 - juris, Rn. 10 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 12 ZB 10.1559

    Kinder- und Jugendhilfe- und Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352
    Eine derartige Betreuung, die rein an schulischen und schulergänzenden Zwecken orientiert ist, wird dem eine Tageseinrichtung im Sinne des § 22 SGB VIII kennzeichnenden, sehr umfassenden Förderbegriff des § 22 Abs. 2, Abs. 3 SGB VIII regelmäßig nicht gerecht (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 12 ZB 10.1559 - juris, Rn. 8;… B.v. 8.3.2005 - 12 C 04.2435 - juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 08.03.2005 - 12 C 04.2435
    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352
    Eine derartige Betreuung, die rein an schulischen und schulergänzenden Zwecken orientiert ist, wird dem eine Tageseinrichtung im Sinne des § 22 SGB VIII kennzeichnenden, sehr umfassenden Förderbegriff des § 22 Abs. 2, Abs. 3 SGB VIII regelmäßig nicht gerecht (…vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 12 ZB 10.1559 - juris, Rn. 8; B.v. 8.3.2005 - 12 C 04.2435 - juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 12 BV 16.1855

    Kostenübernahme für Mittagsbetreuung im Rahmen der Jugendhilfe

    Rn. 4 3. Mit Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 12 C 15.2352 -, NJW 2016, 1032 ff. gewährte der Senat der Klägerin im Beschwerdewege Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, weil aufgrund des in den Behördenakten (vgl. Bl. 17 ff.) enthaltenen, umfangreichen Konzepts der ... GmbH nicht mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden konnte, dass in der Grundschule P ... im streitgegenständlichen Zeitraum tatsächlich eine Mittagsbetreuung geboten wurde, die die Voraussetzungen des § 22 Absätze 2 und 3 SGB VIII erfüllte (vgl. NJW 2016, 1032 [1034] Rn. 17 u. 18).

    Eine derartige Betreuung, die rein an schulischen und schulergänzenden Zwecken orientiert ist, wird dem einer Tageseinrichtung im Sinne des § 22 SGB VIII kennzeichnenden, sehr umfassenden Förderbegriff des § 22 Abs. 2, Abs. 3 SGB VIII regelmäßig nicht gerecht (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 12 C 15.2352 -, NJW 2016, 1032 [1033] Rn. 13;… B.v. 5.3.2012 - 12 ZB 10.1559 - juris, Rn. 8;… B.v. 8.3.2005 - 12 C 04.2453 - juris, Rn. 2).

    Eine solche (Mittags-)Betreuung erhebt keinen - über schulische Zwecke hinausreichenden - pädagogischen Anspruch (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 12 C 15.2352 -, NJW 2016, 1032 [1033] Rn. 13).

    Eine solche Betreuung umfasst regelmäßig auch die Erziehung und Bildung der zu betreuenden Kinder und schließt deren soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung, namentlich die Vermittlung orientierender Werte und Regeln, wie beispielsweise Teamfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit, mit ein (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 12 C 15.2352 -, NJW 2016, 1032 [1033] Rn. 14;… VG Ansbach, U.v. 4.6.2009 - AN 14 K 07.2668 - juris, Rn. 33 ff.).

    Allein der Umstand, dass die Gesamtverantwortung für die Konzeption der Betreuung bei der Schulleitung liegt, die Klassenstundenpläne von der Schule mit dem Zeitplan der Betreuung koordiniert werden und die Betreuung selbst in den Räumen der Schule stattfindet, macht die (Mittags-) Betreuung in derartigen Fällen nicht zu einer Einrichtung der Schule (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 12 C 15.2352 -, NJW 2016, 1032 [1033] Rn. 15;… VG Ansbach, U.v. 4.6.2009 - AN 14 K 07.2668 - juris, Rn. 33 ff.).

    Andernfalls könnte der zuständige Jugendhilfeträger die Kostenübernahme durch die Versagung der Erlaubnis steuern (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 12 C 15.2352 -, NJW 2016, 1032 [1033] Rn. 15).

    Rn. 33 Mit Blick auf die begehrte Kostenerstattung vorübergehend entbehrlich gewesen wäre im Übrigen - wie auch bereits im Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2015 - 12 C 15.2352 -, NJW 2016, 1032 (1033) Rn. 15 angedeutet - allenfalls der förmliche Akt der Erlaubniserteilung (vgl. hierzu näher Kepert, Die Zulassung des Betriebs von Einrichtungen i.S.v. § 45 SGB VIII durch behördliche Duldung, JAmt 2014, 186 [187]; Mörsberger, "Betriebserlaubnis light" durch die Hinter..., JAmt 2014, 294 ff.), nicht aber das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen selbst.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 12 A 566/22

    Keine Beitragspflicht des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne …

    Rn. 61 Vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2017 - 12 BV 16.1855 -, juris Rn. 19, m. w. N., vom 21. Dezember 2015 - 12 C 15.2352 -, juris Rn. 13, vom 5. März 2012 - 12 ZB 10.1559 -, juris Rn. 8, und vom 8. März 2005 - 12 C 04.2453 -, juris Rn. 2; Etzold, in: Rolfs/Jox, BeckOGK SGB VIII, Stand: 1. Juni 2023, § 22 Rn. 11; Rixen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Auflage 2022, § 22 Rn. 12; Struck/Schweigler, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 22 Rn. 5.

    Rn. 63 Vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2017 - 12 BV 16.1855 -, juris Rn. 20, und vom 21. Dezember 2015 - 12 C 15.2352 -, juris Rn. 14; Etzold, in: Rolfs/Jox, BeckOGK SGB VIII, Stand: 1. Juni 2023, § 22 Rn. 11.

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 9 KN 125/17

    Benutzungsgebühren; Bestimmtheitsgrundsatz; Betreuung; Betreuungsangebote, …

    Eine solche (Mittags-)Betreuung erhebt keinen - über schulische Zwecke hinausreichenden - pädagogischen Anspruch (BayVGH…, Beschluss vom 15.2.2017 - 12 BV 16.1855 - juris Rn. 19; Beschluss vom 21.12.2015 - 12 C 15.2352 - juris Rn. 13 ff.).

    Eine solche Betreuung umfasst regelmäßig auch die Erziehung und Bildung der zu betreuenden Kinder und schließt deren soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung, namentlich die Vermittlung orientierender Werte und Regeln, wie beispielsweise Teamfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit, mit ein (BayVGH…, Beschluss vom 15.2.2017 - 12 BV 16.1855 - juris Rn. 20; Beschluss vom 21.12.2015 - 12 C 15.2352 - juris Rn. 13 ff., 15; vgl. VG Ansbach…, Urteil vom 4.6.2009 - AN 14 K 07.2668 - juris, Rn. 33 ff.).

  • VG München, 04.05.2016 - M 18 K 15.2047

    Kostenübernahme für schulische Mittagsbetreuung

    Auf die Beschwerde der Klägerin hin hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21. Dezember 2015 (12 C 15.2352) den Beschluss des Verwaltungsgerichtes München auf und bewilligte der Klägerin Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz, soweit die Kosten der Nachmittagsbetreuung im streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. September 2014 bis 30. April 2015 nicht bereits vom Jobcenter als Betreuungsaufwendungen im Rahmen des SGB II berücksichtigt worden seien.

    Dem eine Tageseinrichtung im Sinne des § 22 VIII kennzeichnenden, sehr umfassenden Förderbegriff des § 22 Abs. 2, Abs. 3 SGB VIII wird eine im Wesentlichen an schulischen und schulergänzenden Zwecken orientierte Betreuung in der Regel nicht gerecht und stellt deshalb keine Tageseinrichtung im Sinne von § 22 SGB VIII dar, deren Gebühren gemäß § 90 SGB VIII vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden könnten (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 12 C 15.2352).

    Dabei sind die Zielsetzung und die Angebote der jeweiligen Einrichtung sowie der Umfang der Betreuung einzubeziehen (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.12.2022 - 12 C 22.2410

    Prozesskostenhilfe, Rückforderung, Unterhaltsvorschussleistungen

    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, Beschluss v. 21.12.2015 - 12 C 15.2352 - juris, Rn. 9 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2018 - 4 Ta 1/18

    Prozesskostenhilfe - Kosten für die Kernzeitbetreuung schulpflichtiger Kinder als …

    Vielmehr muss die Betreuung der Förderung, Bildung und Erziehung des Kindes dienen, wie es § 22 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII vorschreibt (VGH München 21. Dezember 2015 - 12 C 15.2352, Rn. 13).

    Diese Voraussetzungen liegen bei Kernzeitbetreuungen vor, die sich - wie vorliegend - nicht auf die bloße Mittagspausenbetreuung beschränken und im Übrigen z.B. auch in den Ferien angeboten werden (VGH München 21. Dezember 2015 - 12 C 15.2352).

  • VGH Bayern, 28.10.2024 - 12 C 24.1578

    Prozesskostenhilfe, Inobhutnahme

    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris; B. v. 18.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris; B. v. 11. März 2014 - 12 C 14.380 - juris; B. v. 21.12.2015 - 12 C 15.2352 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 23.12.2022 - 12 C 22.2410 - juris).
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