Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10077
VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382 (https://dejure.org/2016,10077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2016 - 12 C 15.2382 (https://dejure.org/2016,10077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2016 - 12 C 15.2382 (https://dejure.org/2016,10077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1972
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382
    Ob, wie das Verwaltungsgericht angenommen hat, seit der vergleichsweisen Regelung des Umgangsrechts zwischen der Klägerin und ihrem geschiedenen Ehemann vom 14. Februar 2014 und deren tatsächlichem Vollzug die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 UVG, konkret das "Leben bei einem der Elternteile" noch vorliegen, lässt sich aufgrund der bislang ermittelten Sachlage anhand der Vorgaben der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 - NJW 2013, 405 ff. Rn. 20 ff.), nicht beantworten, so dass insoweit voraussichtlich eine Beweisaufnahme erforderlich sein wird.

    Rn. 6 Es ist in der Rechtsprechung geklärt (BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 - NJW 2013, 405 ff. Rn. 20 ff.;… OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 29 ff.;… BayVGH, B. v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 7 ff.), dass dann, wenn ein Elternteil das bei dem anderen Elternteil wohnende Kind "wesentlich mitbetreut" und den anderen Elternteil damit in einer Weise entlastet, dass kein typischer Fall eines "Alleinerziehenden" mehr vorliegt, kein Anspruch auf die Leistung eines Unterhaltsvorschusses mehr besteht.

    Hierbei wird einerseits zu ermitteln sein, ob die Klägerin - wie sie im Beschwerdeverfahren vorträgt - die alleinige Verantwortung beispielsweise für die Anschaffung von Kleidung und Spielzeug der Kinder trägt, schulische Angelegenheiten maßgeblich bestimmt (einschließlich Hausaufgabenbetreuung) und alleiniger (oder zumindest wesentlicher) emotionaler Bezugspunkt der Kinder ist, andererseits welche Rolle dem Vater der Kinder bei der Erziehung über den zeitlichen Rahmen des Umgangs hinaus tatsächlich zukommt und wie es zu bewerten ist, dass eines der Kinder beim Vater gemeldet ist und er für dieses Kind Kindergeld bezieht (zur indiziellen Wirkung des Kindergeldbezugs BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 - NJW 2013, 405 ff. Rn. 21).

  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737

    Für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gelten aufgrund …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382
    Rn. 6 Es ist in der Rechtsprechung geklärt (…BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 - NJW 2013, 405 ff. Rn. 20 ff.;… OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 29 ff.; BayVGH, B. v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 7 ff.), dass dann, wenn ein Elternteil das bei dem anderen Elternteil wohnende Kind "wesentlich mitbetreut" und den anderen Elternteil damit in einer Weise entlastet, dass kein typischer Fall eines "Alleinerziehenden" mehr vorliegt, kein Anspruch auf die Leistung eines Unterhaltsvorschusses mehr besteht.

    Eine dergestalt "wesentliche Mitbetreuung" kann nicht erst bei der (familienrechtlichen) Vereinbarung des sog. Wechselmodells angenommen werden, bei der sich beide Elternteile die Betreuung des gemeinsamen Kinds hälftig teilen, sondern bereits dann, wenn der Elternteil, bei dem das Kind sich überwiegend aufhält, zeitlich eine spürbare Entlastung in der Kinderbetreuung erfährt (…OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 31; BayVGH, B. v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn.10).

    Umgekehrt scheidet eine "wesentliche Mitbetreuung" dann aus, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil in der Regel nur "besuchsweise" aufhält und der alleinerziehende Elternteil die Erziehung und Betreuung des Kindes maßgeblich prägt (…OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 33; BayVGH, B. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 10 a.E.).

  • VGH Hessen, 02.07.2013 - 10 D 2134/12

    Kostenersatzanspruch nach § 5 Abs. 1 UVG

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382
    Sie knüpft vielmehr an eine Pflichtverletzung des alleinerziehenden Elternteils an (…vgl. BayVGH, B. v. 16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris Rn. 6;… BVerwG, U. v. 26.1.2001 - 5 C 19.10 - NJW 2011, 2068 ff. Rn. 15 f.; HessVGH, B. v. 2.7.2013 - 10 D 2134/12 - NJW 2013, 3321 ff. Rn. 5).

    Von daher spricht Vieles dafür, dass die Beklagte die (rückwirkende) Einstellung der Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen an den falschen Adressaten, nämlich die Kindsmutter anstelle der Kinder gerichtet hat (vgl. zur umgekehrten Fallkonstellation der Adressierung allein an das anspruchsberechtigte Kind HessVGH, B. v. 2.7.2013 - 10 D 2134/12 - NJW 2013, 3321 ff. Rn. 3 ff.), was insoweit zur Rechtswidrigkeit des Bescheids führt.

    Insoweit wäre möglicherweise eine andere Rechtsgrundlage für die Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen in Betracht zu ziehen (vgl. hierzu HessVGH, B. v. 2.7.2013 - 10 D 2134/12 - NJW 2013, 3321 ff. Rn. 5).

  • VGH Bayern, 16.02.2007 - 12 C 06.3229
    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382
    Sie knüpft vielmehr an eine Pflichtverletzung des alleinerziehenden Elternteils an (vgl. BayVGH, B. v. 16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris Rn. 6;… BVerwG, U. v. 26.1.2001 - 5 C 19.10 - NJW 2011, 2068 ff. Rn. 15 f.;… HessVGH, B. v. 2.7.2013 - 10 D 2134/12 - NJW 2013, 3321 ff. Rn. 5).

    Rn. 7 In Fallkonstellationen wie der vorliegenden, bei denen vom zeitlichen Umfang des vereinbarten Umgangs mit den Kindern die Annahme einer "wesentlichen Mitbetreuung" durch den anderen Elternteil nicht von vornherein auszuschließen ist (vgl. hierzu BayVGH, B. v.16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris Rn. 4 f.;… OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 35 ff.;… B. v. 21.7.2014 - 12 A 1053/14 - juris Rn. 13), bedarf es daher der Klärung im Einzelfall, ob dem anderen Elternteil im Hinblick auf die Erziehung der Kinder, die Ausgestaltung des Umgangs und die Schaffung emotionaler Bezugspunkte eine (qualitativ) wesentlich mitbestimmende Rolle zukommt.

  • BVerwG, 26.01.2011 - 5 C 19.10

    Anrechnung von Zeiten erfüllter Ersatzpflicht; Elternteil; Ersatzpflicht bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382
    Sie knüpft vielmehr an eine Pflichtverletzung des alleinerziehenden Elternteils an (…vgl. BayVGH, B. v. 16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris Rn. 6; BVerwG, U. v. 26.1.2001 - 5 C 19.10 - NJW 2011, 2068 ff. Rn. 15 f.;… HessVGH, B. v. 2.7.2013 - 10 D 2134/12 - NJW 2013, 3321 ff. Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 08.01.2016 - 5 D 54/15

    Unterhaltsvorschussleistungen; Mitteilungsverpflichtung; Rückforderung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382
    Auch könnte sie der Umstand, dass eine (andere) Stelle des Jugendamts am Abschluss der vergleichsweisen Umgangsregelung beteiligt war, nicht von ihrer Mitteilungspflicht nach § 6 Abs. 4 UVG (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 8.1.2016 - 5 D 54/15 - juris Rn. 8 ff.) entlasten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2014 - 12 A 1053/14

    Überwiegen des qualitativen Anteils der Erziehungsleistungen bei einem Elternteil

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382
    Rn. 7 In Fallkonstellationen wie der vorliegenden, bei denen vom zeitlichen Umfang des vereinbarten Umgangs mit den Kindern die Annahme einer "wesentlichen Mitbetreuung" durch den anderen Elternteil nicht von vornherein auszuschließen ist (…vgl. hierzu BayVGH, B. v.16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris Rn. 4 f.;… OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 35 ff.; B. v. 21.7.2014 - 12 A 1053/14 - juris Rn. 13), bedarf es daher der Klärung im Einzelfall, ob dem anderen Elternteil im Hinblick auf die Erziehung der Kinder, die Ausgestaltung des Umgangs und die Schaffung emotionaler Bezugspunkte eine (qualitativ) wesentlich mitbestimmende Rolle zukommt.
  • VG Freiburg, 06.04.2020 - 4 K 345/20

    Rechtsschutz bei der Einstellung von Unterhaltsvorschussleistungen

    Rn. 32 Eine "wesentliche Mitbetreuung" durch den anderen Elternteil wird dabei nicht erst bei einer (familienrechtlichen) Vereinbarung des sogenannten Wechselmodells angenommen, bei der sich beide Elternteile die Betreuung des gemeinsamen Kinds hälftig teilen, sondern bereits dann, wenn der Elternteil, bei dem das Kind sich überwiegend aufhält, zeitlich eine spürbare Entlastung in der Kinderbetreuung erfährt (Bayer. VGH, Beschl. v. 22.04.2016 - 12 C 15.2382 -, juris;… OVG NRW, Urt. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 -, juris).
  • VG Augsburg, 04.08.2020 - Au 3 K 18.2073

    Unterhaltsvorschuss: Mitbetreuung durch den anderen Elternteil

    Insbesondere ist § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X nicht einschlägig, weil "Betroffene" im Sinn dieser Vorschrift die Klägerin ist und diese keine eigene Mitteilungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2016 - 12 C 15.2382 - BeckRS Rn. 4).
  • VG Würzburg, 17.03.2022 - W 3 K 21.759

    Leben des Kindes bei einem Elternteil iSd § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG

    Eine Alleinerziehung liegt dann vor, wenn die Sorge eines Elternteils nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominiert (…ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl. z.B. U.v. 24.7.2003 - 12 B 99.2155 - juris Rn. 10;… B.v. 10.9.1998 - 12 ZB 97.2588 - juris Rn. 3;… B.v. 16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris Rn. 2; B.v. 22.4.2016 - 12 C 15.2382 - juris Rn. 6;… VG Würzburg, U.v. 28.1.2021 - W 3 K 19.39 - BeckRS 2021, 7777 Rn. 23;… U.v. 7.7.2011 - W 3 K 11.170 - juris Rn. 40;… Grube, UVG, 2. Auflage 2020, § 1 Rn. 59 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.03.2023 - 12 ZB 22.1289

    Kein Ausfall der Unterhaltsleistung bei einer wirksamen Freistellungsvereinbarung …

    Rn. 7 An diese Rechtsprechung anknüpfend hat der Senat bereits entschieden (BayVGH, B.v. 22.4.2016 - 12 C 15.2382 - BeckRS 2016, 45822 Rn. 7), dass in einem Fall, in dem die Annahme einer "wesentlichen Mitbetreuung" durch den anderen Elternteil nicht auszuschließen ist, es der Klärung im Einzelfall bedarf, "ob dem anderen Elternteil im Hinblick auf die Erziehung der Kinder, die Ausgestaltung des Umgangs und die Schaffung emotionaler Bezugspunkte eine (qualitativ) wesentlich mitbestimmende Rolle zukommt.
  • VG Ansbach, 01.03.2020 - AN 15 K 20.00755

    Wiederheirat des Elternteils, bei dem das Kind lebt, Keine Verfassungswidrigkeit …

    Zwar steht grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss dem Kind und nicht dem alleinerziehenden Elternteil zu (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2016 - 12 C 15.2382 - juris), allerdings kann ein eigenständiges Klagerecht des Elternteils, in dessen Obhut das Kind lebt, aus § 9 Abs. 1 UVG abgeleitet werden, der diesem Elternteil ein eigenständiges Antragsrecht im Hinblick auf die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gibt (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2014 - 12 C 13.2488 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht