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| AG Berlin-Hohenschönhausen, 15.01.2004 - 12 C 316/03 |
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AG Berlin-Hohenschönhausen, Entscheidung vom 15.01.2004 - 12 C 316/03 (https://dejure.org/2004,45098)
AG Berlin-Hohenschönhausen, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 12 C 316/03 (https://dejure.org/2004,45098)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Mieterhöhung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Mieterhöhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 21.11.2012 - 31 C 11/12 Da der Kläger auf die mit Schreiben der Beklagten vom 04.08.2011 erfolgten Rückfragen zu dem von ihm als "Gut" beschriebenen Gebäudezustand dieses Wohnhauses im Übrigen unstreitig überhaupt nicht reagierte und erst im hiesigen Rechtsstreit substantiiert mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten vom 18.07.2012 belegt hat, dass die Fertigstellung der Komplettsanierung dieses Gebäude tatsächlich erst nach dem 01.01.1995 erfolgte, durften die Beklagten auch insoweit zunächst ihre Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern und haben sie durch ihr Verhalten vorliegend auch diesbezüglich keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 20.08.2009, Az.: 11 S 208/08, u. a. in: Grundeigentum 2009, Seite 1253; LG Berlin, Grundeigentum 2005, Seiten 307 ff.; LG Mannheim, MDR 1996, Seiten 1007 f.; LG Hamburg, WuM 1987, Seiten 354 ff.; LG Mönchengladbach, WuM 1981, Seite 137; LG Itzehoe, WuM 1980, Seite 271; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 03.08.2009, Az.: 712 C 15/09, u. a. in: ZMR 2010, Seiten 47 f. = WE 2009, Seiten 232 f. = BeckRS 2010, Nr.: 00076; AG Zossen, Urteil vom 18.09.2008, Az: 3 C 110/08, u. a. in: Grundeigentum 2009, Seite 119; AG Hohenschönhausen, Urteil vom 15.01.2004, Az.: 12 C 316/03, u. a. in: MM 2004, Seite 80).
Ob die Beklagten auch aus diesem Grunde zunächst ihre Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern durften und sie auch insofern durch ihr Verhalten vorliegend keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben (AG Hohenschönhausen, Urteil vom 15.01.2004, Az.: 12 C 316/03, u. a. in: MM 2004, Seite 80) konnte vorliegend aber aus o. g. Gründen sogar dahingestellt bleiben.
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