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| VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 KapVO ND; § 1 Abs. 2 KapVO ND; § 20 KapVO ND; § 72 Abs. 15 NHG
Festsetzung der Aufnahmekapazität durch § 72 Abs. 15 NHG hinsichtlich der Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Kapazitätsberechnung nach der KapVO trotz legislativer Festsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Gerichtliche Anträge auf Zulassung zum Medizinstudium in Oldenburg erfolglos
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung der Aufnahmekapazität durch § 72 Abs. 15 NHG hinsichtlich der Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Kapazitätsberechnung nach der KapVO trotz legislativer Festsetzung
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
- OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine …
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Die Regelung eröffnet damit im Hinblick auf gewichtige Besonderheiten, wie sie sich aus Strukturveränderungen, aber auch aus dem Aufbau neuer Ausbildungsgänge ergeben können, in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise die Möglichkeit, eine Ausbildungskapazität zu ermitteln, die diesen Ausnahmefällen Rechnung trägt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 2 NB 347/06 -, juris = NordÖR 2007, 137 [nur Leitsatz], m.w.N.).Diese vom Gesetzgeber ausdrücklich geregelte Ausnahmevorschrift sei geltendes Recht und sei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu berücksichtigen (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O.).
Demnach muss die jährliche Aufnahmekapazität nach den genannten (und in Absatz 3 näher konkretisierten) Kriterien nach dieser Abweichungsregelung des Artikels 6 Abs. 2 S. 2 Staatsvertrag nicht exakt berechnet werden (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O.).
Rn. 67 Dass eine solche positive normative Regelung in § 20 KapVO nicht vorliegt, ist nach Auffassung des Nds. Oberverwaltungsgerichts bei hinreichender Gewichtung der Interessen der Wissenschaftsverwaltung, der Hochschule und der Studienplatzbewerber selbst dann nicht zu beanstanden, wenn mit der Änderung eines Ausbildungskonzeptes zahlreiche Studienplätze des in den Vorjahren angebotenen Regelstudiengangs wegfallen (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95 -, NVwZ 1996, 1239).
Rn. 73 Aus diesen Gründen kommt bei dem erst im Aufbau befindlichen Modellstudiengang entgegen der Auffassung einiger Antragsteller die Berücksichtigung einer - mangels verwertbarer Erkenntnisse - vermuteten Schwundquote ebenfalls nicht in Betracht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O.).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Schafft der Staat mit öffentlichen Mitteln Ausbildungseinrichtungen, muss er jedem Bürger, der die subjektiven Zugangsvoraussetzungen erfüllt, den freien und gleichen Zugang zu ihnen gewährleisten (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend: BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 u.a. -, BVerfGE 33, 303, 331 f).Anhaltspunkte für eine evidente Verletzung dieses unter engen Voraussetzungen zu erörternden Verfassungsauftrags zur Schaffung ausreichender Studienplatzkapazitäten (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10. März 1999 - 1 BvL 27/97 -, NVwZ-RR 1999, 481; BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972, a.a.O., S. 333 f) bestehen nicht.
- BVerfG, 10.03.1999 - 1 BvL 27/97
Verfassungsrechtliche Prüfung der schrittweisen Absenkung der Aufnahmekapazität …
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Anhaltspunkte für eine evidente Verletzung dieses unter engen Voraussetzungen zu erörternden Verfassungsauftrags zur Schaffung ausreichender Studienplatzkapazitäten (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10. März 1999 - 1 BvL 27/97 -, NVwZ-RR 1999, 481; BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972, a.a.O., S. 333 f) bestehen nicht.
- OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 2 OA 187/12
Ansetzen des Auffangstreitwertes in voller Höhe i.R.d. Gewährung vorläufigen …
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Der entsprechenden ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. Mai 2012 - 2 OA 187/12 -, juris) schließt sich die Kammer an. - OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95
Zulassung zum Medizinstudium
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Rn. 67 Dass eine solche positive normative Regelung in § 20 KapVO nicht vorliegt, ist nach Auffassung des Nds. Oberverwaltungsgerichts bei hinreichender Gewichtung der Interessen der Wissenschaftsverwaltung, der Hochschule und der Studienplatzbewerber selbst dann nicht zu beanstanden, wenn mit der Änderung eines Ausbildungskonzeptes zahlreiche Studienplätze des in den Vorjahren angebotenen Regelstudiengangs wegfallen (Nds. OVG…, Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95 -, NVwZ 1996, 1239). - OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 NcO 339/98
Zur Reichweite der Abweichungsbefugnis des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 StV 1992 bei …
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Es ist lediglich die Abweichungsbefugnis selbst für die Erprobungsphase gesondert zu regeln (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 1 NcO 339/98 -, DÖV 1998, 934). - VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 9 S 2515/90
Erledigung des Begehrens auf Zulassung zur Eignungsprüfung für das Studium der …
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Das inländische Kapazitätsermittlungsrecht führt nämlich nicht dazu, dass die kooperierende Hochschule G. an dieses Ergebnis gebunden wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 1991 - 9 S 2515/90 -, juris). - BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Der Zugang zu den vorhandenen Ausbildungsstätten darf nur unter strengen formell- und materiellrechtlichen Voraussetzungen beschränkt werden (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 1 BvR 393/85 - u.a., BVerwGE 85, 36 ff.). - BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
Personalvertretung - Personalrat - Arbeitsplatz - Dienststellenleiter
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Der Zugang zu den vorhandenen Ausbildungsstätten darf nur unter strengen formell- und materiellrechtlichen Voraussetzungen beschränkt werden (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 1 BvR 393/85 - u.a., BVerwGE 85, 36 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04
Zulassung zum Medizinstudium
Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12
Zudem stehen die Ausnahmeregelungen unter einem Willkürverbot (OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 3 Nc 152/00 -, NVwZ-RR 2002, 747, 748; OVG NW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 -, juris). - BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 9.01
Anteilsveräußerung; Treuhandanstalt; Treuhand-Kapitalgesellschaft; Restitution; …
- OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 2 NB 423/10
Vorlage einer anonymisierten Immatrikulationsliste zum Nachweis der …
- VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
Humanmedizin; Kapazität; Modellstudiengang
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat durch Beschluss vom 4. Dezember 2012 (12 C 4164/12 u.a., juris) alle Anträge von Bewerbern auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität abgelehnt.Rn. 35 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in der Beschwerdeentscheidung zum Beschluss der Kammer vom 4. Dezember 2012 (12 C 4164/12 u.a., a.a.O.) die Frage, ob § 72 Abs. 15 NHG eine jährliche Zulassungszahl im Sinne des Studienplatzzulassungsrechts festlegen wollte, zwar offen gelassen (Beschluss vom 21. Februar 2013 - 2 NB 20/13 u.a. -, juris).
Rn. 47 Die Kammer hat im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) betont, dass der Gesetzgeber sich zu der nach den genannten normativen Regelungen erforderlichen Kapazitätsermittlungspflicht nicht geäußert hat und daraus abgeleitet, dass er mit der Feststellung der konkreten Zulassungszahl nicht das Ergebnis der jährlichen Kapazitätsermittlung festlegen wollte.
Hierzu hat die erkennende Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) ausgeführt:.
Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O) und den hierzu ergangenen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2013 (…a.a.O.) verwiesen.
Bei neu eingerichteten Modellstudiengängen nach § 41 Ärzteapprobationsordnung - ÄAppO - fehlten diese kapazitätsrelevanten Umstände, so dass sich das aus den Verfassungsbestimmungen abgeleitete Kapazitätserschöpfungsgebot hierauf nicht beziehen könne (Beschluss vom 4. Dezember 2012, a.a.O.).
Auch hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) angemerkt:.
Rn. 61 Zweifel am Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des § 41 ÄAppO bestehen nicht (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Dezember 2012, a.a.O.).
Hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) ausgeführt:.
Auch hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) bereits ausgeführt, dass die Universität Groningen weder von der Antragsgegnerin noch vom Gericht zu einer Änderung der Kooperationsvereinbarung gezwungen werden kann, selbst wenn dort eine höhere Kapazität als die in den Verträgen aufgeführt festgestellt wird.
Auch hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.)ausgeführt, dass die für Regelstudiengänge maßgeblichen Kriterien des § 16 KapVO nicht herangezogen werden können.
- VG Oldenburg, 16.01.2015 - 12 C 2976/14
Modellstudiengang
Die gerichtlichen Anträge von Bewerbern auf vorläufige Zulassung zum Studium in den genannten Semestern außerhalb der festgesetzten Kapazität blieben erfolglos (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 4. Dezember 2012 - 12 C 4164/12 u.a. - und vom 17. Dezember 2013 - 12 C 5701/13 u.a. - Beschlüsse des Nds. OVG vom 21. Februar 2013 - 2 NB 20/13 u.a. - und vom 20. März 2014 - 2 NB 15/14 - jeweils veröffentlich unter www.rechtsprechung niedersachen.de und juris).Die Kammer hat im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) ausgeführt, dass deshalb entscheidend auf den Adressaten und die Zielsetzung der gesetzlichen Regelung abzustellen sei.
Insoweit wird erneut auf die Ausführungen des Gerichts im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) verwiesen.
Rn. 38 Zweifel am Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des § 41 ÄAppO bestehen nicht (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Dezember 2012, a.a.O.).
Hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) ausgeführt:.
Auch hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) bereits ausgeführt, dass die Universität Groningen weder von der Antragsgegnerin noch vom Gericht zu einer Änderung der Kooperationsvereinbarung gezwungen werden kann, selbst wenn dort eine höhere Kapazität als die in den Verträgen aufgeführt festgestellt wird.
Auch hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.)ausgeführt, dass die für Regelstudiengänge maßgeblichen Kriterien des § 16 KapVO nicht herangezogen werden können.
- VG Augsburg, 10.10.2019 - Au 8 E 19.10000
Zulassung zum Medizinstudium - Eilrechtsschutz
Schafft der Staat mit öffentlichen Mitteln Ausbildungseinrichtungen, muss er jedem Bürger, der die subjektiven Zugangsvoraussetzungen erfüllt, den freien und gleichen Zugang zu ihnen gewährleisten (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend: BVerfG, U.v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. - BVerfGE 33, 303, 331 f; VG Oldenburg, B.v. 4.12.2012 - 12 C 4164/12 - juris).Es ist lediglich die Abweichungsbefugnis selbst für die Erprobungsphase gesondert zu regeln (vgl. VG Oldenburg, B.v. 4.12.2012 - 12 C 4164/12 - juris Rn. 67; OVG Thüringen, B.v. 17.6.1998 - 1 NcO 339/98 - DÖV 1998, 934).
- VG Augsburg, 23.03.2020 - Au 8 E 19.10013
Zulässigkeit von Kapazitätsfestlegung für Modellstudiengänge (hier Humanmedizin …
Schafft der Staat mit öffentlichen Mitteln Ausbildungseinrichtungen, muss er jedem Bürger, der die subjektiven Zugangsvoraussetzungen erfüllt, den freien und gleichen Zugang zu ihnen gewährleisten (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend: BVerfG, U.v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. - BVerfGE 33, 303, 331 f; VG Oldenburg, B.v. 4.12.2012 - 12 C 4164/12 - juris).Es ist lediglich die Abweichungsbefugnis selbst für die Erprobungsphase gesondert zu regeln (vgl. VG Oldenburg, B.v. 4.12.2012 - 12 C 4164/12 - juris Rn. 67; OVG Thüringen, B.v. 17.6.1998 - 1 NcO 339/98 - DÖV 1998, 934).
- OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13
Überprüfung einer gesetzlichen Festsetzung der Zulassungszahl für einen …
Rn. 3 Der Senat folgt im Wesentlichen den Gründen der angegriffenen Entscheidung (Beschl. v. 4.12.2012 - 12 C 4164/12 u.a. - juris) und nimmt hierauf Bezug. - VG Augsburg, 17.12.2021 - Au 8 E 21.10002
Zulassung zum Modellstudiengang Humanmedizin
Schafft der Staat mit öffentlichen Mitteln Ausbildungseinrichtungen, muss er jedem Bürger, der die subjektiven Zugangsvoraussetzungen erfüllt, den freien und gleichen Zugang zu ihnen gewährleisten (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend: BVerfG, U.v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. - BVerfGE 33, 303, 331 f. VG Oldenburg, B.v. 4.12.2012 - 12 C 4164/12 - juris). - VG Augsburg, 16.11.2020 - Au 8 E 20.10005
Keine außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Schafft der Staat mit öffentlichen Mitteln Ausbildungseinrichtungen, muss er jedem Bürger, der die subjektiven Zugangsvoraussetzungen erfüllt, den freien und gleichen Zugang zu ihnen gewährleisten (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend: BVerfG, U.v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. - BVerfGE 33, 303, 331 f; VG Oldenburg, B.v. 4.12.2012 - 12 C 4164/12 - juris).
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