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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37908
VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13 (https://dejure.org/2013,37908)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 17.12.2013 - 12 C 5701/13 (https://dejure.org/2013,37908)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 12 C 5701/13 (https://dejure.org/2013,37908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12

    Festsetzung der Aufnahmekapazität durch § 72 Abs. 15 NHG hinsichtlich der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
    Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat durch Beschluss vom 4. Dezember 2012 (12 C 4164/12 u.a., juris) alle Anträge von Bewerbern auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität abgelehnt.

    Rn. 35 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in der Beschwerdeentscheidung zum Beschluss der Kammer vom 4. Dezember 2012 (12 C 4164/12 u.a., a.a.O.) die Frage, ob § 72 Abs. 15 NHG eine jährliche Zulassungszahl im Sinne des Studienplatzzulassungsrechts festlegen wollte, zwar offen gelassen (Beschluss vom 21. Februar 2013 - 2 NB 20/13 u.a. -, juris).

    Rn. 47 Die Kammer hat im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) betont, dass der Gesetzgeber sich zu der nach den genannten normativen Regelungen erforderlichen Kapazitätsermittlungspflicht nicht geäußert hat und daraus abgeleitet, dass er mit der Feststellung der konkreten Zulassungszahl nicht das Ergebnis der jährlichen Kapazitätsermittlung festlegen wollte.

    Hierzu hat die erkennende Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) ausgeführt:.

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O) und den hierzu ergangenen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2013 (…a.a.O.) verwiesen.

    Bei neu eingerichteten Modellstudiengängen nach § 41 Ärzteapprobationsordnung - ÄAppO - fehlten diese kapazitätsrelevanten Umstände, so dass sich das aus den Verfassungsbestimmungen abgeleitete Kapazitätserschöpfungsgebot hierauf nicht beziehen könne (Beschluss vom 4. Dezember 2012, a.a.O.).

    Auch hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) angemerkt:.

    Rn. 61 Zweifel am Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des § 41 ÄAppO bestehen nicht (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Dezember 2012, a.a.O.).

    Hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) ausgeführt:.

    Auch hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.) bereits ausgeführt, dass die Universität Groningen weder von der Antragsgegnerin noch vom Gericht zu einer Änderung der Kooperationsvereinbarung gezwungen werden kann, selbst wenn dort eine höhere Kapazität als die in den Verträgen aufgeführt festgestellt wird.

    Auch hierzu hat die Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (a.a.O.)ausgeführt, dass die für Regelstudiengänge maßgeblichen Kriterien des § 16 KapVO nicht herangezogen werden können.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13

    Überprüfung einer gesetzlichen Festsetzung der Zulassungszahl für einen …

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
    Die gegen den Beschluss erhobenen Beschwerden einiger Antragsteller wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 21. Februar 2013 (2 NB 20/13 u.a., juris) zurück.

    Rn. 35 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in der Beschwerdeentscheidung zum Beschluss der Kammer vom 4. Dezember 2012 (…12 C 4164/12 u.a., a.a.O.) die Frage, ob § 72 Abs. 15 NHG eine jährliche Zulassungszahl im Sinne des Studienplatzzulassungsrechts festlegen wollte, zwar offen gelassen (Beschluss vom 21. Februar 2013 - 2 NB 20/13 u.a. -, juris).

    Der Hinweis des MWK in der Zulassungszahlenverordnung auf die gesetzliche Regelung in § 72 Abs. 15 NHG ist als Reaktion auf die Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 21. Februar 2013 (a.a.O.) zu verstehen.

    Dass die (erneute) Festsetzung der Zulassungszahl nur erfolgte, um in der Verordnung "einen vollständigen Überblick über alle Zulassungsbeschränkungen zu geben, was aber durch eine Verweisung auf § 72 Abs. 15 NHG hätte geschehen können" (so im Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2013, a.a.O.), ist bloße Spekulation und durch Anhaltspunkte im Verordnungsverfahren nicht belegt.

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 4. Dezember 2012 (…a.a.O) und den hierzu ergangenen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2013 (a.a.O.) verwiesen.

    Alle anderen Kapazitätserwägungen bleiben damit - jedenfalls in Richtung auf eine höhere Kapazität - notwendig folgenlos (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Februar 2013, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine …

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht betont im Beschluss vom 21. Dezember 2006 (2 NB 347/06, juris) ausdrücklich, dass dies ausnahmsweise dann zulässig sei, wenn - bei in das zentrale Verfahren einbezogenen Studiengängen - dadurch das Ziel der zentralen Vergabe im Sinne des § 31 HRG nicht berührt werde.

    Das bedeutet für einen im Aufbau befindlichen Modellstudiengang, dass zumindest die Hochschule selbst die sich in einem Entwicklungsprozess befindliche Kapazität ermittelt und sie eine erschöpfende Nutzung dieser Kapazität sicherstellt (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 2 NB 347/06 u.a. -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13

    Verstärkte Einbeziehung von Lehrkrankenhäusern als unmittelbar gebotener Beitrag …

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
    Dabei reicht es aus, dass die Antragsgegnerin bloße Immatrikulationslisten ohne Nennung der Namen vorgelegt hat (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 -, juris).

    Rn. 57 Die sich aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 Staatsvertrag 2008 ergebene Innovationsklausel ermöglicht eine von den Berechnungen der medizinischen Regelstudiengänge abweichende Kapazitätsberechnung (vgl. für die MHH zuletzt Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 NB 47/13 - u.a., juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04

    Zulassung zum Medizinstudium

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
    Zudem stehen die Ausnahmeregelungen unter einem Willkürverbot (OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 3 Nc 152/00 -, NVwZ-RR 2002, 747, 748; OVG NW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 -, juris).".
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 2 OA 187/12

    Ansetzen des Auffangstreitwertes in voller Höhe i.R.d. Gewährung vorläufigen …

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
    Der entsprechenden ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. Mai 2012 - 2 OA 187/12 -, juris) schließt sich die Kammer an.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 9 S 2515/90

    Erledigung des Begehrens auf Zulassung zur Eignungsprüfung für das Studium der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
    Das inländische Kapazitätsermittlungsrecht führt nämlich nicht dazu, dass die kooperierende Hochschule Groningen an dieses Ergebnis gebunden wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 1991 - 9 S 2515/90 -, juris).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
    Schafft der Staat mit öffentlichen Mitteln Ausbildungseinrichtungen, muss er jedem Bürger, der die subjektiven Zugangsvoraussetzungen erfüllt, den freien und gleichen Zugang zu ihnen gewährleisten (vgl. hierzu und zum Folgenden grundlegend: BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 u.a. -, BVerfGE 33, 303, 331 f).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13
    Der Zugang zu den vorhandenen Ausbildungsstätten darf nur unter strengen formellen und materiellen Voraussetzungen beschränkt werden (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 1 BvR 393/85 - u.a., BVerfGE 85, 36 ff.).
  • VG Oldenburg, 16.01.2015 - 12 C 2976/14

    Modellstudiengang

    Die gerichtlichen Anträge von Bewerbern auf vorläufige Zulassung zum Studium in den genannten Semestern außerhalb der festgesetzten Kapazität blieben erfolglos (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 4. Dezember 2012 - 12 C 4164/12 u.a. - und vom 17. Dezember 2013 - 12 C 5701/13 u.a. - Beschlüsse des Nds. OVG vom 21. Februar 2013 - 2 NB 20/13 u.a. - und vom 20. März 2014 - 2 NB 15/14 - jeweils veröffentlich unter www.rechtsprechung niedersachen.de und juris).

    Sie nimmt dabei erneut Bezug auf die Ausführungen in den Beschlüssen vom 4. Dezember 2012 und 17. Dezember 2013 (a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14

    Festsetzung der Zulassungszahl für einen durch Kooperation mit einer …

    Rn. 1 Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 17. Dezember 2013 (- 12 C 5701/13 u.a. -, juris) hat keinen Erfolg.
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