Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.11.1992 - 12 C 92.235 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99
Rechtsanwaltsvergütung bei schriftsätzlich abgegebener Erledigungserklärung und …
Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen war der Rechtsstreit beendet und es war nach § 161 Abs. 2 VwGO nur noch durch Beschluss über die Kosten zu entscheiden; eine mündliche Verhandlung war für diese Entscheidung nicht (mehr) vorgeschrieben (vgl. § 101 Abs. 3 VwGO),(Ebenso BayVGH, Beschl. v. 25.11.1992 12 C 92.235 , BayVBl. 1994, 159; ferner [jeweils zu § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO]: OLG Schleswig, Beschl. v. 16.6.1994 9 W 87/94 , AnwBl. 1994, 473; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.5.1998 3 W 25/98 , Justiz 1999, 17; LG Köln, Beschl. v. 22.7.1998 1 T 261/98 , NJW-RR 1998, 1692).
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