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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 01.08.2001

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.07.2001 - 12 CE 01.495   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16095
VGH Bayern, 02.07.2001 - 12 CE 01.495 (https://dejure.org/2001,16095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2001 - 12 CE 01.495 (https://dejure.org/2001,16095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - 12 CE 01.495 (https://dejure.org/2001,16095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruch gegen die Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit; Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit als Verwaltungsakt; Kollision zwischen freiwilliger Arbeit und Arbeitssuche; Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfe

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 12 B 360/02

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit als Verwaltungsakt mit …

    Rn. 17 Den auch belastenden Charakter des Heranziehungsbescheides ebenfalls bejahend BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 2001 - 12 CE 01.495 -, FEVS 53, 181 (183 f.); für einen nur begünstigenden Verwaltungsakt OVG NRW, Beschluss vom 12. März 1999 - 24 B 1378/98 -, FEVS 51, 86 (87).

    Rn. 21 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 2001 - 12 CE 01.495 -, aaO.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 1 M 152/02

    Auferlegung eines verbindlichen Arbeitszwangs für einen Hilfeempfänger auf der …

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  • LSG Hamburg, 08.03.2006 - L 5 B 344/05
    Dass in der zur Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit gemäß § 19 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die Heranziehung nahezu einhellig als Verwaltungsakt qualifiziert worden ist (vgl. BVerwG, Urteile v. 20.11.1997 - 5 C 1.96 - BVerwGE 105, 370, 372, v. 13.10.1983 - 5 C 66.82 - BVerwGE 68, 97, 99 - und v. 10.2.1983 - 5 C 115.81 - BVerwGE 67, 1, 6; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 07.11.2002 - 1 M 152/02 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.05.2002 - 12 B 360/02 - FEVS 54, 54 f. - Bayer. VGH, Beschlüsse v. 2.7.2001 - 12 CE 01.495 - FEVS 53, 181 und v. 24.09.1998 - 12 B 96.400 - FEVS 49, 467 - Hess VGH, Beschluss v. 24.2.1987 - 9 TG 2667/85 - FEVS 37, 18 - zweifelnd OVG Berlin, Beschluss v. 31.1.1985, Beschluss v. 31.1.1985 - 6 S 223/84 ZfSH/SGB 1985, 508, 509), rechtfertigt keine andere Betrachtung.
  • VG Mainz, 04.06.2004 - 2 K 1379/03

    Aufforderung zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit; Kürzung der Hilfe zum …

    Insoweit kann aber diese Vorschrift nicht als reine Hilfenorm angesehen werden, der lediglich ein begünstigender Charakter zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1983 - 5 C 66/82.OVG - in BVerwGE 68, 97; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02. Juli 2001 - 12 CE 01.495 - in FEVS 53, 181; Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Februar 1987 - 9 TG 2667/85 - in FEVS 37, 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. September 1994 - 6 S 2373/94 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 12 B 360/02 - in FEVS 54, 54; a. A.: OVG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 1985 - 6 S 223.84 - in FEVS 35, 103; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Dezember 1995 - 8 W 53/95 - zweifelnd: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 1999 - 24 B 1378/98 - ).
  • VG Kassel, 27.03.2003 - 7 G 518/03
    Ihm steht lediglich ein Anspruch darauf zu, dass der Sozialhilfeträger nach pflichtgemäßem Ermessen darüber im Rahmen von § 25 Abs. 1 Satz 2 BSHG entscheidet, ob und in welcher Höhe weiterhin Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erbracht werden, wobei eine Kürzung um 25 % auf der ersten Stufe zwingend vorzunehmen ist (vgl. dazu nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2000 - 7 S 2137/00 - DVBl 2001, 572ff.; VGH München, Beschluss vom 2.07.2001 - 12 CE 01.495 - FEVS 53, 181ff.).
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   VGH Bayern, 01.08.2001 - 12 CE 01.495   

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VGH Bayern, 01.08.2001 - 12 CE 01.495 (https://dejure.org/2001,61298)
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VGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 2001 - 12 CE 01.495 (https://dejure.org/2001,61298)
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