Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.05.2001 - 12 CE 01.599 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2021 - 12 B 520/21
Einstweiliges Anordnungsverfahren der vorläufigen Sicherung eines in einer …
Rn. 21 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 -, juris Rn. 3 f., Sächs. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 4 B 20/18 -, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 12 CE 01.599 -, juris Rn. 12. - VG Würzburg, 29.05.2026 - W 3 E 26.1048
Wohngeld, einstweiliger Rechtsschutz, verkürzter Bewilligungszeitraum, …
Bejaht worden ist ein Grund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf laufende Wohngeldleistungen in der Regel (erst) dann, wenn ohne die beantragte einstweilige Anordnung zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt ernsthaft mit einem Verlust des Wohnraums, d.h. einer Kündigung des Mietvertrags und einer Räumungsklage, zu rechnen ist (VG München, B.v. 6.5.2014 - M 22 E 14.509 - juris Rn. 17 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 8.5.2001 - 12 CE 01.599 - juris Rn. 12). - VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
Einstweilige Anordnung; Wohngeld; Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung; kein …
Voraussetzung hierfür ist, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges eintreten werden und dass eine Kündigung sowie eine Räumungsklage des Vermieters zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 08.05.2001, Az. 12 CE 01.599; vgl. zu alledem VG Augsburg, B.v. 11.10.2010, Az. Au 6 E 10.1451 ). - VG München, 19.01.2015 - M 22 E 14.399
Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung von Wohngeld
Voraussetzung hierfür ist, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Miet- bzw. Darlehensverhältnisses wegen Zahlungsverzuges eintreten werden und dass eine Kündigung sowie eine Räumungsklage des Vermieters (bzw. Zwangsversteigerung) zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2001 - 12 CE 01.599 - juris; VG München, B.v. 19.1.2011 - M 22 E 10.5678). - VG München, 14.09.2015 - M 22 E 15.2339
Wohngeld als Lastenzuschuss
Voraussetzung hierfür ist, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Miet- bzw. Darlehensverhältnisses wegen Zahlungsverzuges eintreten werden und dass eine Kündigung sowie eine Räumungsklage des Vermieters (bzw. Zwangsversteigerung) zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2001 - 12 CE 01.599 - juris; VG München, B.v. 19.1.2011 - M 22 E 10.5678;… zum Eilverfahren in Wohngeldsachen siehe Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, § 24 Rn. 104).
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