Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.03.2005 - 12 CE 04.3019 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VG München, 02.12.2020 - M 18 K 17.3084
Einkommensabhängiger Beitrag zu Unterkunftskosten der volljährigen Tochter
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige Maßstäbe beachtet sowie alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2005 - 12 CE 04.3019 - juris Rn. 12). - VG Augsburg, 05.08.2016 - Au 3 E 16.1082
Erfolgloser Eilantrag - Eingliederungshilfe
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige Maßstäbe beachtet sowie alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2005 - 12 CE 04.3019 -, juris). - VG Ansbach, 13.03.2012 - AN 4 K 11.01202
Anerkennung der Eignung zur Durchführung von Legasthenie- und …
Dem Jugendhilfeträger steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu, der einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt; gleichwohl haben die Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob der Jugendhilfeträger die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt, allgemein gültige Maßstäbe berücksichtigt und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte ermittelt hat, wobei die Entscheidung nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen darf und fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BayVGH vom 7.8.2003, Az. 12 CE 03.842; BayVGH vom 17.6.2004, Az. 12 CE 04.578; BayVGH vom 18.3.2005, Az. 12 CE 04.3019).
- VG Augsburg, 04.04.2011 - Au 3 K 09.1055
Hilfe zur Erziehung; Vollzeitpflege; Steuerungsverantwortung des Jugendamts; …
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige Maßstäbe beachtet, alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BayVGH vom 18.3.2005, 12 CE 04.3019, Juris). - VG Augsburg, 11.05.2012 - Au 3 E 12.454
Prozesskostenhilfe; Einstweiliger Rechtsschutz; Eingliederungshilfe; Fernschule
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige Maßstäbe beachtet und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt wurden sowie keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BayVGH vom 18.3.2005, Az.: 12 CE 04.3019, ). - VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 3 K 10.1199
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte; Teilhabebeeinträchtigung; …
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige Maßstäbe beachtet, alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BayVGH vom 18.3.2005 12 CE 04.3019, Juris). - VG Augsburg, 02.06.2009 - Au 3 K 07.1482
Fortsetzungsfeststellungsklage; Eingliederungshilfe für seelische behinderte …
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige Maßstäbe beachtet, alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BayVGH vom 18.3.2005, 12 CE 04.3019). - VG Augsburg, 18.04.2011 - Au 3 E 11.519
Vorläufiger Rechtsschutz; Eingliederungshilfe; Auslandsmaßnahme; Wunsch- und …
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige Maßstäbe beachtet, alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BayVGH vom 18.3.2005, Az.: 12 CE 04.3019, ). - VG Augsburg, 08.07.2008 - Au 3 K 07.1482
Prozesskostenhilfe; Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und …
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige Maßstäbe beachtet, alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BayVGH vom 18.3.2005, 12 CE 04.3019). - VG Regensburg, 09.12.2010 - RO 7 K 09.2449
Feststellungsinteresse im Form einer Wiederholungsgefahr i.R.d. …
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, keine sachfremden Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und der Leistungsadressat mit einbezogen wurde (so die ganz h.M. vgl. nur BayVGH Beschl. v. 18.3.2005, Az. 12 CE 04.3019). - VG Augsburg, 30.11.2010 - Au 3 E 10.1705
Vorläufiger Rechtsschutz; Hilfe zur Erziehung; sozialtherapeutische …
- VG Augsburg, 24.03.2010 - Au 3 E 10.259
Vorläufiger Rechtsschutz; Eingliederungshilfe; Hilfe zur Erziehung; …
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