Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.04.2006 - 12 CE 06.38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 15.01.2008 - 12 BV 06.80
Unterhaltsvorschuss - Anrechnung von Unterhaltsleistungen eines Elternteils als …
Dabei ist auf den tatsächlichen Zufluss abzustellen, wie sich auch aus der Formulierung "in demselben Monat erzielte Einkünfte" ergibt, denn eine andere finale Bestimmung des Zahlungszweckes, der diesen zeitlichen Zusammenhang entscheidungserheblich in Frage stellt, ist nicht zu ersehen (dazu ausführlich BVerwG vom 23.11.1995 BVerwGE 100, 42 = FEVS 46, 353; vgl. BayVGH vom 18.4.2006 Az. 12 CE 06.38). - VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 BV 09.3107
Umfang von Unterhaltsvorschussleistungen
Dabei ist regelmäßig allein der Zahlungszeitpunkt maßgeblich, nicht etwa der von Vater angegebene Zahlungszweck (BayVGH vom 15.1.2008 BayVBl 2008, 314 und vom 18.4.2006 Az. 12 CE 06.38). - OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21
Unterhaltsvorschuss; Aufhebung; Rückzahlung; Rückforderung; Unterhaltszahlung; …
Maßgeblich ist nicht der vom Unterhaltsschuldner bestimmte Zahlungszweck ("Unterhalt Dez.fuer L.... ......."), sondern - wie sich auch aus der Formulierung "in demselben Monat erzielte Einkünfte" (§ 2 Abs. 3 UVG) ergibt - der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. Januar 2010 - OVG 6 B 10.09 -, juris Rn. 18 f.;… BayVGH, Urt. v. 15. Januar 2008 - 12 BV 06.80 -, juris Rn. 25; Urt. v. 18. April 2006 - 12 CE 06.38 -, juris Rn. 12;… Conradis, Unterhaltsvorschussgesetz, 2. Aufl. 2013, § 2 Rn. 8). - VG Frankfurt/Main, 23.11.2009 - 3 K 1952/09
Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Denn nach § 2 Abs. 3 UVG kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt an, zu dem Unterhaltszahlungen dem Anspruchsberechtigten zufließen, nicht aber auf den Zahlungszweck, den der Unterhaltsschuldner entsprechend seinen Verpflichtungen bestimmt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.4.2006, - 12 CE 06.38 - Juris). - OVG Sachsen, 23.08.2023 - 5 A 466/22
Unterhaltsvorschuss; Einkünfte; rückständiger Unterhalt
Rückständige Unterhaltsleistungen werden umfasst, weil es nach § 2 Abs. 3 UVG ausschließlich auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem Unterhaltszahlungen dem Anspruchsberechtigten zufließen, nicht aber auf den Zahlungszweck, den der Unterhaltsschuldner entsprechend seinen Verpflichtungen bestimmt (BayVGH, Beschl. v. 18. April 2006 - 12 CE 06.38 -, juris Rn. 12).
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