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| VGH Bayern, 03.03.2009 - 12 CE 09.317 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wohngeldrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 06.03.2008 - 12 CE 08.332
Anhörungsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 12 CE 09.317
Eine Gegenvorstellung wäre neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht mehr statthaft, weil sich diese Regelung über den Bereich der Gehörsrügen hinaus als abschließend erweist vgl. (BayVGH vom 6.3.2008 Az. 12 CE 08.332).
- VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts
Der Bayerische VGH trifft zwar die Aussage, eine Gegenvorstellung sei neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht mehr statthaft, weil sich diese Regelung als abschließend erweise (Beschluss vom 19.01.2006 - 4 CE 05.690 -, BayVBl. 2007, 221; Beschluss vom 03.03.2009 - 12 CE 09.317 -, juris), führt jedoch relativierend aus, dass selbst dann, wenn eine Gegenvorstellung, die keinen Verstoß des rechtlichen Gehörs rügt, als zulässig angesehen würde, eine Abänderungsbefugnis unanfechtbarer Beschlüsse auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben müsse, in denen "anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht" im Weg der fachgerichtlichen Selbstkontrolle beseitigt werden solle (Beschluss vom 19.03.2009 - 12 C 08.3413 -, juris). - VG Cottbus, 18.05.2010 - 6 K 1043/09
Zulässigkeit einer Gegendarstellung
Hieran wird festgehalten (vgl. auch BVerwG Beschluss vom 8. Juni 2009 - 5 PKH 6/09 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 26. März 2009 - 2 PKH 2/09 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 3. Mai 2007 - 5 B 193/06 - Buchholz 310 § 152 a VwGO Nr. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 1 N 46.06 -, S. 2 des E.A.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 2009 - 12 CE 09.317 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 19. Februar 2009 - 7 ZB 09.332 -, zit. nach Juris; Beschluss vom 17. April 2008 - 20 CS-08.954 und 08.607 -, zit. nach Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. März 2008 - 10 LA 62/08 -, zit. nach Juris; offen lassend demgegenüber etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 10 RN 1/08 -, S. 2 des EA; Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 4 RN 6.08 -, S. 4 des EA; OVG Sachen, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 D 15/09 -, zit. nach Juris).
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