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| VGH Bayern, 31.05.1995 - 12 CE 94.3906 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95
Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen …
Der Senat läßt außerdem dahingestellt, ob für den Bereich der Sozialhilfe, in dem aufrechnungsrechtliche Besonderheiten gelten (vgl. § 25a Bundessozialhilfegesetz ), die Möglichkeit der Aufrechnung mittels Verwaltungsakts einzuschränken oder auszuschließen ist (so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof , Beschluß vom 31. Mai 1995 - 12 CE 94.3906 - BayVBl 1995, 565). - OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan; …
Zwar wird von einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (vgl. insbes. OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 1 W 36/89 -, zit. nach Juris) vertreten, dass die Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rückforderungsbescheides gem. § 80 VwGO dem Antragsteller gegenüber einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung - die mangels eines hoheitlichen Regelungsgehaltes auch nach Auffassung des Senats regelmäßig keinen Verwaltungsakt darstellt (so BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 M 6/02 -, NVwZ-RR 2002, 907 ff.; wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 1991 - 6 S 2047/90 -, zit. n. Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 1 W 36/89 -, zit. nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 1984 - Bs I 75/84 -, zit. nach Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. März 1984 - 5 B 124/83 -, zit. nach Juris; a.A. - mit jeweils unterschiedlichen Begründungen - für Aufrechnungserklärungen gem. § 25a BSHG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 1997 - 8 B 623/97 - NJW 1997, 3391 f.; BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 1995 - 12 CE 94.3906 - FEVS 46, 116 ff.) - nichts nütze, weil eine solche Aufrechnung mit einer Gegenforderung keine "Vollziehung" i.S.d. § 80 Abs. 1 VwGO darstelle und deshalb unabhängig von der etwaigen aufschiebenden Wirkung eines gegen den Bescheid eingelegten Rechtsbehelfs zulässig sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218; im Anschluss daran ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 16. Juli 1999 - 2 B 93/99 -, NVwZ-RR 2000, 524; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 1 W 36/89 -, zit. nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 1984 - Bs I 75/84 -, zit. nach Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. März 1984 - 5 B 124/83 -, zit. nach Juris). - VG Minden, 14.03.2008 - 10 L 34/08 - vgl. dazu, dass in einem solchen Verwaltungsakt zusätzlich eine dienstiiche Weisung "stecken" kann, BayVGH, Beschluss vom 01. Februar 1999 -3 05 98.2273 -, NVwZ 2000, 222, 223 (li. Sp.: "... kann... zugleich auch eine innerdienstliche Weisung ohne Verwaltungsaktsqualität gesehen werden"); zu entsprechenden Erwägungen im Zusammenhang mit einer durch Verwaltungsakt verfügten Aufrechnung siehe BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 1995 - 12 CE 94.3906 -, BayVBl 1995, 565 -.
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