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| ArbG Köln, 26.10.2022 - 12 Ga 57/22 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19
Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit
Auszug aus ArbG Köln, 26.10.2022 - 12 Ga 57/22
Mit Urteil vom 15.6.2021 - 9 AZR 413/19 hat das BAG im Rahmen eines Abmahnungsprozesses erkannt, dass Presseunternehmen nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen und in privatrechtlichen Organisationsformen arbeiten und miteinander in geistiger und wirtschaftlicher Konkurrenz stehen. - BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
Genehmigung einer Nebentätigkeit
Auszug aus ArbG Köln, 26.10.2022 - 12 Ga 57/22
ein berechtigtes Interesse zur Versagung einer Nebentätigkeitserlaubnis bei einem Hörfunk-Sprecher des N angenommen, der für einen privaten TV-Sender tätig werden wollte, der im publizistisch-finanziellen Wettbewerb stand (BAG v. 24.6.1999 - 6 AZR 605/97, juris). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen …
Auszug aus ArbG Köln, 26.10.2022 - 12 Ga 57/22
Der Arbeitsvertrag schließt ein Wettbewerbsverbot ein, das vielfach aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers abgeleitet wurde (st. Rspr., zB BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 355/94 - juris). - LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07
Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch - betriebsverfassungsrechtlicher - …
Auszug aus ArbG Köln, 26.10.2022 - 12 Ga 57/22
In beiden Fällen sind an den Verfügungsgrund dann besonders strenge Anforderungen zu stellen, wenn die begehrte Eilentscheidung Ansprüche nicht nur sichern, sondern (teilweise) befriedigen soll, wenn also durch die einstweilige Verfügung die Hauptsache ganz oder zumindest teilweise vorweg genommen wird und insoweit endgültige Verhältnisse geschaffen werden (LAG Hamm, Urteil v. 29.10.2009 - 11 SaGa 28/09; LAG Nürnberg, Urteil v. 12.09.2007 - 4 Sa 586/07, ZTR 2008, 109). - LAG Hamm, 29.10.2009 - 11 SaGa 28/09
Unbegründeter Eilantrag auf Entgeltzahlung; unsubstantiierte Darlegungen zum …
Auszug aus ArbG Köln, 26.10.2022 - 12 Ga 57/22
In beiden Fällen sind an den Verfügungsgrund dann besonders strenge Anforderungen zu stellen, wenn die begehrte Eilentscheidung Ansprüche nicht nur sichern, sondern (teilweise) befriedigen soll, wenn also durch die einstweilige Verfügung die Hauptsache ganz oder zumindest teilweise vorweg genommen wird und insoweit endgültige Verhältnisse geschaffen werden (LAG Hamm, Urteil v. 29.10.2009 - 11 SaGa 28/09; LAG Nürnberg, Urteil v. 12.09.2007 - 4 Sa 586/07, ZTR 2008, 109).
- LAG Köln, 20.11.2024 - 4 Sa 655/23
Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden …
Zugleich hat die Klägerin ebenfalls am 07.10.2022 unter dem Aktenzeichen 12 Ga 57/22 ihr Begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgt.
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