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Rechtsprechung
   FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15950
FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09 (https://dejure.org/2011,15950)
FG Köln, Entscheidung vom 21.09.2011 - 12 K 2152/09 (https://dejure.org/2011,15950)
FG Köln, Entscheidung vom 21. September 2011 - 12 K 2152/09 (https://dejure.org/2011,15950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Qualifizierung von Genussrechtsausschüttungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06

    Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als …

    Auszug aus FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09
    Rn. 34 Hinzuweisen sei auch noch auf das BFH-Urteil vom 17.06.2009 (VI R 69/06).

    Rn. 48 Auch das vom Kläger angeführte Urteil des BFH vom 17.06.2009 (VI R 69/06) führe zu keiner abweichenden Beurteilung.

    Arbeitslohn liegt aber unter anderem dann nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (sog. Sonderrechtsbeziehungen) gewährt wird (vgl. BFH-Urteil vom 17.6.2009, VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69 m.w.N; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010, 1 K 4011/03, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 16.4.2010, 3 K 536/05 E, EFG 2010, 1195).

    Auch beim Bestehen einer Sonderrechtsbeziehung liegt dennoch Arbeitslohn vor, wenn das der Sonderrechtsbeziehung zugrunde liegende Rechtsverhältnis seinerseits aus dem Arbeitsverhältnis resultiert (vgl. BFH-Urteile vom 23.6.2005, VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766 und 17.6.2009, VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).

    Ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nicht einkommensteuerbaren Bereich zuzurechnen ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 17.6.2009, VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).

  • BFH, 23.06.2005 - VI R 124/99

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen

    Auszug aus FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09
    Auch beim Bestehen einer Sonderrechtsbeziehung liegt dennoch Arbeitslohn vor, wenn das der Sonderrechtsbeziehung zugrunde liegende Rechtsverhältnis seinerseits aus dem Arbeitsverhältnis resultiert (vgl. BFH-Urteile vom 23.6.2005, VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766 und 17.6.2009, VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 136/01

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen regelmäßig tarifbegünstigt

    Auszug aus FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09
    Die Renditemöglichkeiten der Genussrechte wirkten daher ebenso wie die daneben bestehende Mitarbeitererfolgsbeteiligung ähnlich einem Aktienoptionsprogramm (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19.12.2006, VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456) als Anreiz zur Erhöhung des individuellen Gesamtlohns und als zusätzlicher Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis.
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn; …

    Auszug aus FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09
    Dies sei der Fall, wenn der Vorteil nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt worden sei und wenn die Einnahme als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen sei, d. h. wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das zur Verfügung stellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweise (Hinweis auf BFH-Urteil vom 22.03.1985, VI R 170/82, BStBl II 1985, 529).
  • BFH, 05.04.2006 - IX R 80/01

    Erwerbsfinanzierung von Anteilen an der Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09
    In der Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit seien mehrere Belege zu finden, in denen auch in solchen Fällen Einkünfte aus Kapitalvermögen angenommen würden (z. B. BFH-Urteil vom 05.04.2006, IX R 80/01, BFH/NV 2006, 1817 zu Arbeitgeberaktien).
  • BFH, 14.02.1973 - I R 131/70

    Angemessenheit der Gewinnbeteiligung eines Familienangehörigen an einer typischen …

    Auszug aus FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09
    Hierzu werde auf das BFH-Urteil vom 14.02.1973 (I R 131/70, BStBl II 1973, 395) verwiesen.
  • FG Düsseldorf, 26.04.2010 - 3 K 536/05

    Schuldverschreibung mit renditeabhängiger Kursentwicklung; Arbeitslohn; …

    Auszug aus FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09
    Arbeitslohn liegt aber unter anderem dann nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (sog. Sonderrechtsbeziehungen) gewährt wird (vgl. BFH-Urteil vom 17.6.2009, VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69 m.w.N; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010, 1 K 4011/03, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 16.4.2010, 3 K 536/05 E, EFG 2010, 1195).
  • FG Düsseldorf, 16.04.2010 - 3 K 536/05
    Auszug aus FG Köln, 21.09.2011 - 12 K 2152/09
    Arbeitslohn liegt aber unter anderem dann nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (sog. Sonderrechtsbeziehungen) gewährt wird (vgl. BFH-Urteil vom 17.6.2009, VI R 69/06, BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69 m.w.N; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010, 1 K 4011/03, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 16.4.2010, 3 K 536/05 E, EFG 2010, 1195).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat das Finanzgericht (FG) die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 234 veröffentlichten Urteil vom 21. September 2011 12 K 2152/09 abgewiesen.

    das Urteil des FG Köln vom 21. September 2011 12 K 2152/09 und den geänderten Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 17. Dezember 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Juni 2009 aufzuheben.

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 5 K 3825/14

    Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers - …

    Verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung mit Ausfallrisiko seien jedoch von der Rechtsprechung trotzdem den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zugerechnet worden (FG Köln vom 21.09.2011 12 K 2152/09, EFG 2012, 234 bestätigt durch BFH-Urteil vom 21.10.2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015, 593; BFH-Urteil vom 10.04.2014 VI R 57/13, BStBl II 2014, 850).
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