Rechtsprechung
| VG Berlin, 25.08.2020 - 12 L 236.20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VG Berlin, 02.02.2016 - 3 L 12.16
Hochschulrecht: Nominierung von Studierenden für ein Austauschprogramm mit …
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2020 - 12 L 236.20
Ein mit einer einstweiligen Anordnung regelungsfähiger Anspruch auf erneute Entscheidung über seine Bewerbung besteht allenfalls dann, wenn eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung in Bezug auf den Antragsteller festgestellt werden kann (vgl. VG Bayreuth…, Beschluss vom 3. Juni 2019 - B 8 E 19.291 -, juris, Rn. 69; VG Berlin, Beschluss vom 2. Februar 2016 - VG 3 L 12.16 -, juris, Rn. 8).Sie ist zugleich eine wertende und vergleichende Entscheidung der mit den Konkurrenten geführten Gespräche, bei der sich die Beurteilungsgrundlagen nachträglich nicht nachvollziehen und nicht wiederholen lassen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. Februar 2016, a.a.O., juris, Rn. 11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 4 S 51.19
Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst; Versagungsgrund wegen …
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2020 - 12 L 236.20
Gegenstand einer einstweiligen Anordnung kann auch die Verpflichtung des Antragsgegners zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2019 - OVG 4 S 51.19 -, juris, Rn. 11). - VG Bayreuth, 03.06.2019 - B 8 E 19.291
Vorläufige Zulassung zum Auslandsstudium an Partneruniversität - erfolgloser …
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2020 - 12 L 236.20
Ein mit einer einstweiligen Anordnung regelungsfähiger Anspruch auf erneute Entscheidung über seine Bewerbung besteht allenfalls dann, wenn eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung in Bezug auf den Antragsteller festgestellt werden kann (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 3. Juni 2019 - B 8 E 19.291 -, juris, Rn. 69; VG Berlin…, Beschluss vom 2. Februar 2016 - VG 3 L 12.16 -, juris, Rn. 8). - VG Bremen, 06.07.2011 - 5 V 304/11
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2020 - 12 L 236.20
Dadurch dass der Antragsteller durch sein langes Zuwarten selbst vereitelt hat, an diesem Zulassungsverfahren noch vor dessen Abschluss teilnehmen zu können, hat er die besondere Dringlichkeit seines Antrags auf Neuentscheidung über seine Bewerbung selbst widerlegt (…vgl. auch Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 132 m. w. Nachw.; VG Bremen, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 5 V 304/11 -, juris, Rn. 12).
- VG München, 29.06.2023 - M 10 E 23.3132
Herausgabe eines rechtskräftigen Strafbefehls an einen Journalisten, …
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Antragsteller eine zeitliche Zwangslage durch eigenes Verschulden selbst herbeigeführt hat, was auch der Fall ist, wenn er mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in schuldhaft vorwerfbarer Weise zu lange zugewartet hat (vgl. VG Berlin, B.v. 25.8.2020 - 12 L 236/20 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 1.8.2002 - 21 CE 02.950 - juris Rn. 7).
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