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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5819
OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95 (https://dejure.org/1996,5819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.1996 - 12 L 3389/95 (https://dejure.org/1996,5819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - 12 L 3389/95 (https://dejure.org/1996,5819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gruppengerichtete Verfolgung; Albaner; Kosovo; Exilpolitische Betätigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 28.09.1995 - 12 L 2034/95

    Gruppenverfolgung; Kosovo; Albaner; Mitgliedschaft in der LDK; Deserteur; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95
    Albanische Volkszugehörige sind im Kosovo weiterhin einer gruppengerichteten Verfolgung nicht ausgesetzt (Fortschreibung zum Urteil des Senats vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95 -).

    Auf das Rechtsmittel des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten hin ist dieses Begehren, ohne daß es einer Anschlußberufung bedarf, in der Berufungsinstanz angefallen und von dem Senat bei der Zurückweisung des Hauptantrags zu bescheiden (Senat, Urt. v. 28. September 1995 - 12 L 2034/95 - und st. Rspr.).

    Zu den insoweit heranzuziehenden Maßstäben verweist der Senat auf sein - den Beteiligten bekanntes - Urteil vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 - (Entscheidungsgründe I.)).

    Rn. 24 Der Senat macht sich insoweit zur Begründung die Gründe seines Urteils vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -(Entscheidungsgründe III., IV.)) nach erneuter Prüfung zu eigen, verweist auf sie und macht sie zum Gegenstand dieses Urteils.

    Die hiergegen gerichteten Erwägungen des Klägers vernachlässigen, daß der Senat in seinem Urteil vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) bei seiner Betrachtung dem Umstand, daß davon auszugehen ist, daß nicht alle asylerheblichen Übergriffe den Menschenrechtsorganisationen auch bekanntgeworden sind, ebenso Rechnung getragen hat (III. 2.1.2., 3.) wie er Dauer, für welche die Situation im Kosovo bereits andauere und dem Umstand, daß bei der Gewichtung von Zahl und Dichte der (asylerheblichen) Verfolgungsschläge auch die allgemeinen Lebensumstände und die nicht asylerheblichen Maßnahmen der Ausgrenzung und Diskriminierung der betroffenen Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen sind.

    Rn. 33 Entsprechendes gilt für die in jüngerer Zeit vorangetriebenen Pläne und Maßnahmen (dazu Urteil v. 28. September 1995 - 12 L 2034/95 -, III. 1.4.9., 2.5.), durch Wohnungsbau- und andere Förderungsmaßnahmen vermehrt Personen serbischer Volkszugehörigkeit, namentlich solche, die aus kroatischen oder bosnischen Gebieten geflohen sind, im Kosovo anzusiedeln (Auswärtiges Amt, Lagebericht (Stand: Mai 1995) vom 21. Juni 1995; International Helsinki Foederation, Report on the Human Rights Situation in Kosova for the period 1994 to May 1995 vom 00.05.1995; CDHRF, Monthly report on Violation of Human Rights and Fundamental Freedoms in Kosova during March 1996 vom 11. März 1996; Gesellschaft für bedrohte Völker, Auskunft vom 21. Sept. 1995 an VG Ansbach; Int. Helsinki Foederation, Annual Report 1995 - Auszug: Federal Republic of Yugoslawia -, Wien 1995 (199-212); Int. Helsinki Foederation, Report on the Human Rights Situation in Kosova in the Period 1994-1995 (Fortschreibung des Berichts vom May 1995) vom 00.09.1995; UNHCR, Auskunft vom 29. Sept. 1995 an VG Aachen; LDK, Presseerklärung zur Lage im Kosovo vom 17. Aug.

    Rn. 38 Albanische Volkszugehörige aus der Provinz Kosovo, die sich dem Wehrdienst entzogen haben, müssen bei einer Rückkehr in ihre Heimat nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit einer höheren Bestrafung wegen eines asylerheblichen Merkmales aufgrund einer Wehrdienstentziehung oder Desertion oder mit anderen politischen Verfolgungsmaßnahmen rechnen (Senat, Urt. v. 28. September 1995 - 12 L 2034/95 -).

    1995 (12 L 2034/95) herausgearbeitet hat, ist das Vorgehen der serbischen Behörden im Kosovo weitgehend von Willkür geprägt, auch deshalb ist auszuschließen, daß Tätigkeiten, die sich nicht unmittelbar im Kosovo auswirken, also etwa von den Behörden als separatistisch eingestufte Tätigkeiten, gezielte Aktivitäten der Behörden Serbiens auslösen.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95
    Gleiches gilt hinsichtlich der Bestimmung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, weil auch diese Norm eine erhebliche, individuell-konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit im Einzelfall voraussetzt (…Begründung zu § 53 Abs. 6, aaO; BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95]).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95
    In dieser Beurteilung sieht sich der Senat durch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1996 (- BVerwG 9 B 14.96 - (Zur Abgrenzung der Verfolgungsbetroffenheit aufgrund Gruppenverfolgung und Individualverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit)) bestätigt; das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu - in Abgrenzung zur gruppengerichteten Verfolgung - ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - A 16 S 145/93

    (Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95
    Rn. 50 Dem Kläger droht weder die konkrete Gefahr der Folter im Sinne des § 53 Abs. 1 AuslG - da § 53 Abs. 1 AuslG nicht ein generelles Abschiebungsverbot statuiert, sondern dem Individualschutz dient (…Begründung zu § 53 Abs. 1, BT-Drucks. 11/6321, S. 75), muß die Foltergefahr für den Ausländer konkret bestehen, weshalb eine abstrakte oder generelle Gefahr nicht ausreicht (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.7. 1993 - A 16 S 145/93 -, VBlBW 1993, 480 (482)) - noch liegen bei ihm die sonstigen Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 und 3 AuslG vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1995 - A 12 S 159/95

    Bundesrepublik Jugoslawien: gegenwärtige …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95
    Rn. 35 Der Senat hält schließlich mit Blick auf die ihm nach seiner Entscheidung vom 28. September 1995 bekanntgewordenen Erkenntnismittel (s. Auswärtigen Amt, Auskunft v. 7. Sept. an VG Magdeburg; UNHCR, Auskunft v. 14. Juni 1995 an VG Magdeburg; Gesellschaft für bedrohte Völker, Auskunft v. 11.9. 1995 an VG Magdeburg; Auswärtiges Amt, Auskunft v. 6. Feb. 1995 an Senatsverwaltung Berlin) an seiner Beurteilung fest, daß die Wiedereinreisebeschränkungen, die gegenwärtig auf der Grundlage des Erlasses des Transportministeriums der Bundesrepublik Jugoslawien vom 16. November 1994 praktiziert werden, weder als asylerhebliche Verfolgungsschläge in die Relationsbetrachtung einzustellen sind noch eine "faktische Ausbürgerung" bewirken; es ist weiterhin davon auszugehen, daß die serbischen Behörden ihren Staatsangehörigen albanischer Volkszugehörigkeit nicht abschließend und dauerhaft die Einreise verweigern, sondern sich deren freie Einreise durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Rücknahmeübereinkommens abgelten lassen wollen (im Ergebnis ebenso Nds.OVG, Urt. v. 2. Mai 1996 - 3 L 4889/95 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6. November 1995 - A 12 S 159/95 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16. Mai 1995 - 7 A 12534/93.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1995 - 7 A 12534/93

    Albaner im Kosovo; Volkszugehörigkeit; Politischen Gruppenverfolgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95
    Rn. 35 Der Senat hält schließlich mit Blick auf die ihm nach seiner Entscheidung vom 28. September 1995 bekanntgewordenen Erkenntnismittel (s. Auswärtigen Amt, Auskunft v. 7. Sept. an VG Magdeburg; UNHCR, Auskunft v. 14. Juni 1995 an VG Magdeburg; Gesellschaft für bedrohte Völker, Auskunft v. 11.9. 1995 an VG Magdeburg; Auswärtiges Amt, Auskunft v. 6. Feb. 1995 an Senatsverwaltung Berlin) an seiner Beurteilung fest, daß die Wiedereinreisebeschränkungen, die gegenwärtig auf der Grundlage des Erlasses des Transportministeriums der Bundesrepublik Jugoslawien vom 16. November 1994 praktiziert werden, weder als asylerhebliche Verfolgungsschläge in die Relationsbetrachtung einzustellen sind noch eine "faktische Ausbürgerung" bewirken; es ist weiterhin davon auszugehen, daß die serbischen Behörden ihren Staatsangehörigen albanischer Volkszugehörigkeit nicht abschließend und dauerhaft die Einreise verweigern, sondern sich deren freie Einreise durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Rücknahmeübereinkommens abgelten lassen wollen (im Ergebnis ebenso Nds.OVG, Urt. v. 2. Mai 1996 - 3 L 4889/95 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6. November 1995 - A 12 S 159/95 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16. Mai 1995 - 7 A 12534/93.OVG -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.1995 - 13 A 6826/95

    Reserveoffiziere; Jugoslawische Volksarmee; Politische Verfolgung; Anerkennung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95
    1996, S. 3; s.a. OVG NRW, Beschl. v. 27. Dezember 1995 - 13 A 6826/95.A -), ist darauf hinzuweisen, daß auch für diese Teilgruppen die Gefahr einer asylerheblichen Verfolgung nicht schon allein aus der Gruppenzugehörigkeit folgt, sondern es der einzelfallbezogenen Betrachtung bedarf, ob sich wegen besonderer Umstände des Einzelfalles diese abstrakt erhöhte Verfolgungsgefahr soweit verdichtet, daß im Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung zu besorgen ist.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95
    Löst die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe oder zum Kreis der Vertreter einer bestimmten politischen Richtung (...) nicht bei jedem Gruppenangehörigen unterschiedslos und ungeachtet sonstiger individueller Besonderheiten, sondern - jedenfalls in manchen Fällen - nur nach Maßgabe weiterer individueller Eigentümlichkeiten die Verfolgung des einzelnen aus, so kann hiernach eine 'Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit' vorliegen (vgl. BVerfG a.a.O. (scil.: Beschl. v. v. 23. Januar 1991, BVerfGE 83, 216 ff) S. 234 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; ferner Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).".
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95
    Löst die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe oder zum Kreis der Vertreter einer bestimmten politischen Richtung (...) nicht bei jedem Gruppenangehörigen unterschiedslos und ungeachtet sonstiger individueller Besonderheiten, sondern - jedenfalls in manchen Fällen - nur nach Maßgabe weiterer individueller Eigentümlichkeiten die Verfolgung des einzelnen aus, so kann hiernach eine 'Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit' vorliegen (…vgl. BVerfG a.a.O. (scil.: Beschl. v. v. 23. Januar 1991, BVerfGE 83, 216 ff) S. 234 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; ferner Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).".
  • VGH Hessen, 02.03.1998 - 7 UE 868/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner in der serbischen Provinz Kosovo; …

    Mit dieser Überzeugung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Beurteilung durch - soweit ersichtlich - alle Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte, die sich seit Herbst 1994 mit der Frage der Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner befaßt haben (Hess. VGH, Ue. v. 23.01.1995 - 13 UE 2370/94 - u. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - VGH Baden-Württemberg, Ue. v. 18.05.1995 - A 12 S 207/95 -, v. 08.06.1995 - A 12 S 79/95 -, v. 13.06.1995 - A 14 S 2459/94 - u. v. 18.06.1996 - A 14 S 531/96 - Hamb. OVG, U. v. 07.06.1995 - Bf VII 2/94 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 04.12.1996 - 3 L 119/95 - Nds. OVG, Ue. v. 24.02.1995 - 8 L 5275/93 -, v. 28.09.1995 - 12 L 2034/95 - u. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Ue. v. 07.03.1996 - 13 A 1796/94.A - u. v. 10.12.1997 - 14 A 2826/94.A - OVG Rheinland- Pfalz, Ue. v. 04.10.1994 - 7 A 10280/92 - u. v. 19.09.1995 - 7 A 12537/93 - OVG Saarland, U. v. 08.02.1995 - 9 R 25/95 - Sächs. OVG, U. v. 18.07.1995 - A 4 S 68/94 - OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.02.1995 - 3 L 29/93 - Schlesw.-Holst.

    Denn zum einen fehlt es in der Regel an der erforderlichen Intensität, weil für die Betroffenen - von Ausnahmefällen abgesehen - jedenfalls das wirtschaftliche Existenzminimum, gemessen an der in der Bundesrepublik Jugoslawien allgemein herrschenden bedrückenden Wirtschaftslage, weiterhin gewährleistet ist (Hess. VGH, Ue. v. 23.01.1995 - 13 UE 2370/94 - S. 32 f. u. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - S. 32; OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 04.12.1996 - 3 L 119/95 - S. 35; Nds. OVG, Ue. v. 28.09.1995 - 12 L 2034/95 - S. 66 f. u. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 17; Sächs. OVG, U. v. 18.07.1995 - A 4 S 68/94 - S. 32 f.;… vgl. BVerwG, U. v. 05.07.1994 - 9 C 158.94 - a.a.O.).

    Vorliegend ging es aber zum überwiegenden Teil um eine lediglich vorübergehende Einreiseverweigerung, die erkennbar vor allem die Position der Bundesrepublik Jugoslawien im Rahmen der Verhandlungen über das zwischenzeitlich abgeschlossene Rückführungs- und Rückübernahmeabkommen stärken sollte (Hess. VGH, U. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - S. 40; VGH Baden-Württemberg, U. v. 06.11.1995 - A 12 S 159/95 - S. 8 ff.; Nds. OVG, U. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 20 f.); dies zeigt sich nicht zuletzt daran, daß auch die Zahl der erfolgreichen freiwilligen Rückkehrer seither stetig ansteigt (174.; 189., S. 14).

    Meist läßt sich darüber hinaus die asylrechtlich gebotene Gerichtetheit nicht feststellen, weil zum einen die näheren Umstände - insbesondere der Anlaß für die jeweils ergriffene Maßnahme - und die persönlichen Verhältnisse des betreffenden Rückkehrers - wie z.B. dessen kriminelles oder exilpolitisches Vorverhalten - nicht mitgeteilt werden (VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.08.1997 - 14 S 444/96 - S. 14) und zum anderen Grenzbeamte auf Devisen und Sachen auch bei Touristen und Geschäftsreisenden ungeachtet deren Volkszugehörigkeit teils unter Berufung auf Zoll- und/oder Importbestimmungen zugreifen (174.; 175.; 189., S. 14; vgl. dazu auch Nds. OVG, U. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 17).

    Beachtliche Anzeichen für eine in absehbarer Zeit zu erwartende Zunahme asylrelevanter Eingriffe gegenüber Kosovo-Albanern sind nicht zu erkennen; insbesondere ist gegenwärtig - auch unter Berücksichtigung der vor allem der UCK zugerechneten Serie von in der Zeit von April bis November 1996 verübten Anschlägen (189., S. 2 f.) und des daraufhin zu Beginn des Jahres 1997 registrierten schärferen Vorgehens der Polizei gegen mutmaßliche Terroristen (164.), der in jüngster Zeit vereinzelt wieder veranstalteten Demonstrationen im Kosovo (184.; 191.) und der im Winter 1996/97 infolge der Nichtanerkennung der Ergebnisse von Lokalwahlen im übrigen Serbien erfolgten mehrmonatigen Massenkundgebungen (144.; 189., S. 1) - nicht ernsthaft zu erwarten, daß die seit längerem bestehende Pattsituation umschlägt, sei es durch eine drastische Ausweitung der Maßnahmen des serbischen Staates oder durch eine Radikalisierung des bislang weitgehend gewaltfreien Widerstands von seiten der ethnischen Albaner (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - S. 45; vgl. ferner Nds. OVG, Ue. v. 28.09.1995 - 12 L 2034/95 - S. 75 f. u. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 15 f., sowie Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 48 f.).

    Es läßt sich aber anhand der dokumentierten Zahlen nicht zur Überzeugung des Senats feststellen, daß sich die registrierten Verfolgungsschläge gerade auf die vorgenannten Personenkreise oder auch nur auf einen von ihnen konzentrieren (Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 27 f.); demzufolge bedarf es einer jeweils individuellen Prüfung, ob die grundsätzlich stärkere Gefährdung des Mitglieds eines solchen Personenkreises sich im konkreten Fall zu einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit verdichtet (vgl. Nds. OVG, U. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 13 f., sowie unten 1.2.1.).

    Wer lediglich Mitglied - auch auf einer lokalen Führungsebene - in einer Exilorganisation ist, die für eine gewaltfreie Stärkung kosovo-albanischer Belange eintritt, wer an Demonstrationen in Deutschland selbst teilnimmt bzw. die Teilnahme anderer organisiert, wer in diesem Zusammenhang Flugblätter verteilt und im Exil Spenden für die von der albanischen Seite im Kosovo betriebenen parallelen Einrichtungen sammelt, der gerät allein deswegen noch nicht in einer Weise ins Blickfeld der serbischen Behörden, daß er im Rückkehrfalle beachtlich wahrscheinlich von asylerheblichen Übergriffen betroffen wird (56.; 87.; 154.; 178.; vgl. dazu auch Nds. OVG, U. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 24 ff.).

  • VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97

    Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im …

    Vorliegend ging es aber zum überwiegenden Teil um eine lediglich vorübergehende Einreiseverweigerung, die erkennbar vor allem die Position der Bundesrepublik Jugoslawien im Rahmen der Verhandlungen über das zwischenzeitlich abgeschlossene Rückführungs- und Rückübernahmeabkommen stärken sollte (Hess. VGH, U. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - S. 40 u. B. v. 02.03.1998 - 7 UE 868/96 - S. 51 f.; VGH Baden-Württemberg, U. v. 06.11.1995 - A 12 S 159/95 - S. 8 ff.; Nds. OVG, U. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 20 f.); dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass auch die Zahl der erfolgreichen freiwilligen Rückkehrer seither stetig angestiegen ist (174.; 189., S. 14).

    Meist lässt sich darüber hinaus die asylrechtlich gebotene Gerichtetheit nicht feststellen, weil zum einen die näheren Umstände - insbesondere der Anlass für die jeweils ergriffene Maßnahme - und die persönlichen Verhältnisse des betreffenden Rückkehrers (wie z.B. dessen kriminelles oder exilpolitisches Vorverhalten) nicht mitgeteilt werden (VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.08.1997 - 14 S 444/96 - S. 14; Nds. OVG, U. v. 22.10.1998 - 12 L 1448/98 - S. 82) und zum anderen Grenzbeamte auf Devisen und Sachen auch bei Touristen und Geschäftsreisenden ungeachtet deren Volkszugehörigkeit teils unter Berufung auf Zoll- und/oder Importbestimmungen zugreifen (174.; 175.; 189., S. 14; 231., S. 18 f.; vgl. dazu auch Nds. OVG, U. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 17).

    Es lässt sich aber anhand der dokumentierten Zahlen nicht zur Überzeugung des Senats feststellen, dass sich die registrierten Verfolgungsschläge gerade auf die vorgenannten Personenkreise oder auch nur auf einen oder mehrere von ihnen konzentrieren (Hess. VGH, B. v. 02.03.1998 - 7 UE 868/96 - S. 60 f.; Schlesw.- Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 27 f.); demzufolge bedarf es einer jeweils individuellen Prüfung, ob die grundsätzlich stärkere Gefährdung des Mitglieds eines solchen Personenkreises sich im konkreten Fall zu einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit verdichtet (vgl. Nds. OVG, Ue. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 13 f. u. v. 22.10.1998 - 12 L 1448/98 - S. 83 u. 85, sowie unten 1.2.1.).

    Wer lediglich Mitglied - auch auf einer lokalen Führungsebene - in einer Exilorganisation ist, die für eine gewaltfreie Stärkung kosovo-albanischer Belange eintritt, wer an Demonstrationen in Deutschland selbst teilnimmt bzw. die Teilnahme anderer organisiert, wer in diesem Zusammenhang Flugblätter verteilt und im Exil Spenden für die von der albanischen Seite im Kosovo betriebenen parallelen Einrichtungen sammelt, der gerät allein deswegen noch nicht in einer Weise ins Blickfeld der serbischen Behörden, dass er im Rückkehrfalle beachtlich wahrscheinlich von asylerheblichen Übergriffen betroffen wird (Hess. VGH, B. v. 02.03.1998 - 7 UE 868/96 - S. 66 f., unter Berufung auf 56.; 87.; 154.; 178.; vgl. dazu auch Nds. OVG, U. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 24 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96

    Keine Gruppenverfolgung von Kosovo-Albanern; Amnestiegesetz; Asyl; …

    Albanische Volkszugehörige sind im Kosovo weiterhin einer gruppengerichteten Verfolgung nicht ausgesetzt (Fortschreibung zu den Urteilen des 12. Senats vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95 - und 23. Mai 1996 - 12 L 3389/95 -).

    Zu den insoweit heranzuziehenden Maßstäben verweist der Berichterstatter auf die - den Beteiligten bekannten - Urteile des Senats vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die sich der Berichterstatter zu eigen und zum Gegenstand auch dieses Urteils macht, in denen diese Maßstäbe im einzelnen dargelegt sind.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die den Beteiligten der Sache nach bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Angehörigen der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo nicht einer gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt sind und daß auch die Heranziehung zum Wehrdienst oder Maßnahmen, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, keine - asyl- oder abschiebungsschutzerhebliche - politische Verfolgung darstellen und auch keine Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründen.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die den Beteiligten bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Heranziehung zum Wehrdienst oder Maßnahmen, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, keine - asyl- oder abschiebungsschutzerhebliche - politische Verfolgung darstellen und auch keine Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründen; hiervon geht - mit Recht - auch das Verwaltungsgericht aus.

  • OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97

    Asylverfahren; Berufung; Berufungsbegründung; Frist; Belehrung; Zustellung

    Zu den insoweit heranzuziehenden Maßstäben verweist der Berichterstatter auf die - den Beteiligten bekannten - Urteile des Senats vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die sich der Berichterstatter zu eigen und zum Gegenstand auch dieses Urteils macht, in denen diese Maßstäbe im einzelnen dargelegt sind.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -), 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), 12. September 1996 (- 12 L 3611/96 -) und 23. Januar 1997 (- 12 L 4581/96 -), die den Beteiligten ihrem wesentlichen Inhalt nach bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Angehörigen der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo nicht einer gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt (gewesen) sind; diese Beurteilung greift auch für den Ausreisezeitpunkt der Kläger.

  • OVG Saarland, 09.09.1996 - 3 R 111/96

    Asylberechtigung; Asylberechtigter; Anerkennung; Jugoslawien; Politische …

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  • VGH Hessen, 03.03.1998 - 7 UE 869/96

    Echtheitsüberprüfung ausländischer Gerichtsurteile im Asylverfahren; Jugoslawien: …

    Mit seiner eine Gruppenverfolgung verneinenden Auffassung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Beurteilung durch - soweit ersichtlich - alle Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte, die sich seit Herbst 1994 mit der Frage der Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner befaßt haben (Hess. VGH, U. v. 23.01.1995 - 13 UE 2370/94 - VGH Baden-Württemberg, Ue. v. 18.05.1995 - A 12 S 207/95 -, v. 08.06.1995 - A 12 S 79/95 -, v. 13.06.1995 - A 14 S 2459/94 - u. v. 18.06.1996 - A 14 S 531/96 - Hamb. OVG, U. v. 07.06.1995 - Bf VII 2/94 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 04.12.1996 - 3 L 119/95 - Nds. OVG, Ue. v. 24.02.1995 - 8 L 5275/93 -, v. 28.09.1995 - 12 L 2034/95 - u. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Ue. v. 07.03.1996 - 13 A 1796/94.A - u. v. 10.12.1997 - 14 A 2826/94.A - OVG Rheinland-Pfalz, Ue. v. 04.10.1994 - 7 A 10280/92 - u. v. 19.09.1995 - 7 A 12537/93 - OVG Saarland, U. v. 08.02.1995 - 9 R 25/95 - Sächs. OVG, U. v. 18.07.1995 - A 4 S 68/94 - OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.02.1995 - 3 L 29/93 - Schlesw.-Holst.
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